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Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen.
Kläger und Beklagter waren beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten "Geschwindigkeitsprüfung". Während des Wettbewerbs versuchte der Beklagte mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Klägers links zu überholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zurück. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 28.06.2004, Az: 8 U 202/03
1. Der Segelsport, auch wenn er wettkampfmäßig in Form einer Regatta betrieben wird, gehört nicht zu den Sportarten, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht.
2. Bei Segelwettfahrten besteht deswegen keine Haftungsfreistellung der Teilnehmer untereinander
BGB § 823 Abs. 1
Auszung vom Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../u_8u202_03.pdf weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wenn ein Kind ? beispielsweise mit dem Fahrrad - einen Unfall verursacht, haften die Eltern nicht automatisch. Maßgeblich ist generell die Frage, ob die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies unterstreicht das Saarländische Oberlandesgericht in einem Urteil, das jetzt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? (DAV) veröffentlicht worden ist.
In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um einen Unfall, den eine fünfeinhalbjährige Radlerin verursacht hatte. Das Kind war während einer Radtour mit seinen Eltern auf dem Radweg zu weit nach links geraten und war mit einer entgegenkommenden Radfahrerin kollidiert. Diese stürzte und zog sich Knochenbrüche zu.
Das OLG ... weiter lesen
Handyverstoß
Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt:
Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden?
Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ 3 Ss Owi 576/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
In dem Fall parkte der Fahrer sein Auto für ca. 2 Stunden im Bereich eines Parkscheinautomaten. Dieser war zwar funktionstüchtig, akzeptierte jedoch die 50-Cent-Münze nicht. Der Autofahrer hatte nur diese eine Münze dabei. Daraufhin legte er die Parkscheibe in das Auto. In Folge dessen kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldbuße.
Diese ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer betrunken mit mehr als 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs einschläft und einen Unfall verursacht, haftet allein, - auch wenn das liegengebliebene Fahrzeug, auf das er auffährt, nicht mit einer Warnblinkanlage gesichert war. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 12. September 2006 (AZ.: 1 O 308/05).
Ein Autofahrer war auf der Autobahn auf ein liegengebliebenes Fahrzeug aufgefahren, dass am rechten Fahrbahnrand stand. An dieser Stelle verfügte die Autobahn über keinen Seitenstreifen. Allerdings war die Stelle mehrere Hundert Meter weit aus der Richtung des ankommenden Autofahrers gesehen einsehbar. Der ... weiter lesen
Geblitzt mit dem Einseitensensor es3.0
Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden
Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr versteht die Bußgeldbehörde keinen Spaß: Schlägt irgendwo der Blitzer zu, warten Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote auf die Verkehrssünder. Doch solche Messungen, die mit dem Gerät „ES 3.0“ der Firma „eso“ durchgeführt werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden. So entschied das AG Meißen in seinem Urteil vom 29.05.2015 (Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14). Dieses wegweisende Urteil ist die ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Die kalte Jahreszeit verlangt von Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. Im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten dürfen nicht zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern, so dass Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 12. März 2008 (AZ - 21 O 645/07).
In dem von den Verkehrsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging eine Patientin zu einer Arztpraxis und musste dabei eine Holzbrücke über einem Teich überqueren. Auf der Holzbrücke lag eine "rutschfeste" Gummimatte. Als die Klägerin bei eiskaltem Novemberwetter mit Blitzeis darauf trat, rutschte die Matte weg und die Klägerin fiel. Sie brach sich einen Wirbel sowie das ... weiter lesen
Jena/Berlin (DAV). Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Fährt er schneller als geboten und kollidiert mit einem Hindernis, so trägt er die alleinige Verantwortung. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen vom 20. März 2009 (AZ: 4 U 155/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall fuhr der Fahrer eines Leihwagens bei Dunkelheit in eine Sperrschranke, die durch die spätere Beklagte zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt worden war. Die Eigentümerin des Wagens machte geltend, dass die Baustelle zum einen unzureichend ausgeschildert gewesen sei, zum anderen eine nur mangelhafte Beleuchtung an der Sperrschranke angebracht gewesen sei. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einem Stau vorbeifährt, muss auf Grundstücksausfahrten achten. Ansonsten trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil des Schadens. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 25. November 2005 (Az. - 24 U 138/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Auf der Straße einer Tankstelle hatte sich eine Schlange gebildet. Die Klägerin wollte von der Tankstellenausfahrt nach links abbiegen. Der Fahrer eines im Bereich der Ausfahrt wartenden Autos hatte für die Ausfahrt eine Lücke gelassen. Der Beklagte fuhr mit hoher Geschwindigkeit am Stau vorbei und kollidierte an der Ausfahrt mit dem Auto der Klägerin.
Die Richter sprachen dem Beklagten die Schuld zu 60 ... weiter lesen
In der Urlaubszeit tummeln sich nicht nur viele Deutsche im Ausland, sondern auch viele Ausländer bei uns. Bei einem Unfall mit einem Ausländer reicht es aus, wenn sich der deutsche Beteiligte alle Angaben auf der "Grünen Versicherungskarte" des Kontrahenten notiert. Er bekommt dann vom Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." (Hamburg) Ersatz seines Unfallschadens, entschied das Amtsgericht Aachen (AZ: 6 C 109/96).
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil hieß es, eine Deckungszuage der ausländischen Pflichtversicherung sei für den Zahlungsanspruch des Geschädigten nicht erforderlich. Sinn der "Grünen Versicherungskarte" sei es ja gerade, den deutschen Unfallgegner eines ausländischen Verkehrsteilnehmers vor ... weiter lesen
Karlsruhe (DAV). Beim Hindernis am rechten Straßenrand darf der Vorbeifahrende die Gegenfahrbahn mit benutzen, wenn auch für den entgegenkommenden Verkehr genügend Raum verbleibt. Dies geht aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Mai 2004 (Aktenzeichen: 10 U 214/03) hervor.
Der Kläger befuhr mit seinem PKW eine 2-spurige Straße, an deren rechtem Fahrbahnrand PKW geparkt waren. Die eigentlich 7,35 m breite Fahrbahn wurde so auf 5,35 m verengt. Beim Vorbeifahren nutzte er teilweise auch die linke Fahrbahnseite und es kam zum Zusammenstoß mit des entgegenkommenden Beklagten, obwohl die verbleibende Fahrbahnbreite ein ... weiter lesen