VERKEHRSRECHT
?Oberlehrer? werden zur Rechenschaft gezogen
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MÖNCHENGLADBACH (DAV). ?Oberlehrer? im Straßenverkehr laufen zunehmend Gefahr, von der Justiz für ihr oft gefährliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Jüngstes Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, in dem ein Autofahrer für einen von ihm aus Wut provozierten Unfall verurteilt wurde, den gesamten Schaden allein zu tragen. Die entsprechende Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht.
Hier hatte sich der Kläger über das Verhalten einer Autofahrerin massiv geärgert, deren Fahrzeug überholt und dann plötzlich scharf abgebremst. Es kam zum Auffahrunfall, für deren Folgen der Kläger nun die Frau als Auffahrende vor Gericht haftbar machen wollte.
Dieser Schuss ging jedoch nach hinten los: Der Kläger seinerseits habe zwar nicht die Kollision, wohl aber die Gefahrensituation vorsätzlich herbeigeführt, befanden die Richter nach der Beweisaufnahme. Die Beklagte hätte möglicherweise durch ausreichenden Abstand, aufmerksame Fahrweise oder eine schnelle Bremsreaktion den Unfall verhindern können. Dieser Umstand trete aber so weit hinter das ?grob verkehrswidrige? Verhalten des Klägers zurück, dass eine Haftung der Beklagten gänzlich entfalle. Eine der in dem Urteil enthaltenen Feststellungen kann als gewichtige Mahnung gelten: ?Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr widersprechen in schwer wiegender Weise den darin geltenden Geboten der Vorsicht und Rücksichtnahme - und zwar auch dann, wenn sie sich gegen ein vorhergehendes Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers richten oder darauf reagieren.?
Hier hatte die Beklagte Erfolg. Bei Unfällen sollte man generell einen Anwalt einschalten.
Landgericht Mönchengladbach
Urteil vom 16. April 2002
Aktenzeichen: 5 S 86/01
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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