VERKEHRSRECHT
Urlaubszeit - ReisezeitMüde am Steuer? Unbedingt Pause einlegen!
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
(DAV). In der der Urlaubszeit ist es mal wieder soweit. Die Urlauber versuchen, so schnell wie möglich ihr Reiseziel zu erreichen und überanspruchen dabei ihren Körper, ohne an die rechtlichen Konsequenzen zu denken. Wer am Steuer aber Anzeichen von Müdigkeit verspürt, sollte unbedingt eine Pause einlegen: Bei einem Unfall, den ein Fahrer wegen eines sog. Sekundenschlafes verursacht, besteht die Gefahr, daß er seine Schäden nicht von der Kaskoversicherung ersetzt bekommt. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 20 U 99/97) hingewiesen, wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn informiert.
Die Richter bezeichneten das Einnicken am Steuer - beispielsweise bei nächtlicher monotoner Autobahnfahrt - als "besonders schweren Verkehrsverstoß". Dieser könne als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden, was die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreie.
In dem entschiedenen Fall hatte das Gericht jedoch ein Einsehen mit dem Kläger: Dieser hatte unstreitig 15 Minuten vor dem Unfall einen Tankstop eingelegt und wäre zu diesem Zeitpunkt binnen einer halben Stunde am Ziel gewesen. Alkohol hatte er nicht getrunken. Unter diesen Umständen durfte der Betroffene davon ausgehen, daß er die restliche problemlos würde schaffen können, hieß es in dem Urteil. Sein Verhalten sei damit nicht "subjektiv unentschuldbar" gewesen. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit könne nicht erhoben werden. Damit mußte die Versicherung zahlen.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de