Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Friedrichshafen - Versicherungsrecht
Rechtsanwälte für Versicherungsrecht im Umkreis von 100 km
- Anwalt Versicherungsrecht Konstanz
- Anwalt Versicherungsrecht Ravensburg
- Anwalt Versicherungsrecht Moos
- Anwalt Versicherungsrecht Überlingen
- Anwalt Versicherungsrecht Kempten (Allgäu)
- Anwalt Versicherungsrecht Memmingen
- Anwalt Versicherungsrecht Sigmaringen
- Anwalt Versicherungsrecht Donaueschingen
- Anwalt Versicherungsrecht Illertissen
- Anwalt Versicherungsrecht Kaufbeuren
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Lebensversicherungsfonds sind erst seit dem Jahr 2002 in Deutschland als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. In der Regel handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Der Fokus liegt hier auf dem Erwerb bereits existierender oder besser gesagt "gebrauchter" Lebensversicherungspolicen. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer zum Beispiel aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen dazu, seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist er meist mit der Tatsache konfrontiert, dass ihm der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Bereits im Juli 2012 (Urteil vom 25.07.2012 – IV ZR 201/10) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem entschieden, dass bestimmte Vertragsbedingungen, die die Abschlusskosten mit den ersten Versicherungsprämien verrechnen oder nicht ausreichend deutlich zwischen Rückkaufwert und Stornoabzug unterscheiden, unwirksam sind. Durch sein aktuelles Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) bestätigt der BGH nun diese Rechtsprechung und erklärt erneut einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam. Dabei stellt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ... weiter lesen
Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer In-vitro-Fertilisation übernehmen Der Kläger hat von seinem privaten Krankenversicherer die Erstattung der Kosten für eine In-vitro-Fertilisation verlangt. Während seine (gesetzlich krankenversicherte) Ehefrau nicht unter Fertilitätsstörungen leidet, ist er in seiner Zeugungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Um gleichwohl ihren Kinderwunsch zu verwirklichen, unterzogen sich die Ehegatten im Februar 2002 dem Versuch einer extrakorporalen Befruchtung im Wege der In-vitro-Fertilisation (IVF) in Verbindung mit einer intra-cytoplasmatischen Spermien-Injektion (ICSI). Bei der In-vitro-Fertilisation werden der Frau nach vorangegangener Stimulation ... weiter lesen
Erneuter Kinderwunsch – Auf Kosten der Krankenversicherung? LG München I, Urteil vom 19.08.2004, Az.: 12 O 9128/04 Beim Kläger liegt eine hochgradige Fertilitätsstörung vor, die Ehesterilität verursacht und nur mittels einer Sterilitätsbehandlung in Form einer kombinierten IVF- und ICSI-Behandlung behoben werden kann. In der Vergangenheit hatte die private Krankenversicherung des Klägers die Kosten für zwei Behandlungszyklen übernommen. Der zweite Zyklus hatte zur Geburt eines gesunden Kindes im Jahr 2001 geführt. Der Kläger und seine Ehefrau wünschen sich ein zweites Kind. Der Kläger verlangt daher von der beklagten Versicherung die Kostenübernahme für vier weitere Behandlungszyklen. Die Versicherung wendet ein, ... weiter lesen
Kommt es zu einem Unfall, hofft der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung auf schnelle finanzielle Unterstützung durch seinen Unfallversicherer. Dies gilt insbesondere, wenn der Unfallversicherer sogar schon ein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat. Der Versicherungsnehmer muss sich wundern, wenn der Unfallversicherer danach weiterhin nicht zahlt, sondern noch ein weiteres Attest anfordert und meint, die Versicherungsleistung könne mangels Fälligkeit noch immer nicht verlangt werden. Dieser unrichtigen Auffassung ist das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 16. Januar 2012 deutlich entgegengetreten: Die Invaliditätsleistung sei bei einem Anerkenntnis auch fällig, wenn noch ein Attest ... weiter lesen
Zur Frage der Haftung des Kaskoversicherers, wenn der Versicherte sich während der Fahrt nach einem Gegenstand bückt und hierdurch sein Auto beschädigt wird. Kurzfassung Tolle Reflexe zeichnen zwar einen Oliver Kahn aus. Für einen Autofahrer können sie sehr kostspielig werden. Verursacht er einen Unfall, weil er während der Fahrt eine in den Fußraum des Fahrzeugs heruntergefallenen Kassette aufhebt, verliert er in der Regel den Kaskoversicherungsschutz. Diese Erfahrung musste jetzt ein Autobesitzer machen. Das Landgericht Coburg wies seine Klage gegen die Kaskoversicherung auf Ersatz von knapp 5.400 € ab. Der Versicherungsnehmer habe nämlich selbst grob fahrlässig den Versicherungsfall herbeigeführt. Wer sich und sein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt. Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein Versicherungsnehmer für die Falschangaben eines Dritten gegenüber dem (Teil-) Kaskoversicherer bei einer Schadensregulierung haftet Kurzfassung Auf unrichtige Angaben im Versicherungsfall folgt die Strafe grundsätzlich prompt auf dem Fuß: Kein Geld von der Versicherung. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn nicht der Versicherte, sondern eine Person seines Vertrauens ihm und dem (Kasko-)Versicherer für die Schadensregulierung wichtige Fakten ( hier Vorschäden ) verschweigt. Diese bittere Erfahrung machte unlängst eine von einem Familienmitglied ge- und enttäuschte Versicherungsnehmerin. Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg wiesen ihre Klage gegen die Kaskoversicherung auf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer von seinem Versicherungsnehmer verlangen darf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, statt alleine zu klagen Kurzfassung Überall nichts als Ärger: Nicht nur, dass die Kündigung des Teilhabers an der stillen Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Auch seine Rechtsschutzversicherung stellt sich quer: Will sie doch den beabsichtigten Prozess gegen die Gesellschaft nur finanzieren, wenn sich der Versicherte mit mehreren Gleichgesinnten zusammentut. Doch an einer derartigen Sammelklage muss sich der Versicherungsnehmer nur beteiligen, wenn sie für ihn zumutbar ist. In zwei vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Parallelfällen war dies gerade nicht so. Daher verurteilte das ... weiter lesen