VERSICHERUNGSRECHT
Die angelassene Herdplatte: Haftet Mieter für Brand?
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Ein Mieter haftet nicht zwangsläufig grob fahrlässig, wenn er beim Zubereiten einer Tiefkühlpizza für wenige Minuten die Küche verlässt. Trotzdem sollte man vorsichtig sein.
Ein Student wollte sich mittags eine tiefgekühlte Pizza reinziehen. Nachdem er diese in den Ofen geschoben hatte, verließ er für zehn Minuten die Küche. Dabei kam es zu einem Brand, weil er aus Versehen ein Cerankochfeld eingeschaltet hatte. Im Folgenden nahm die Gebäudeversicherung den Mieter wegen des Schadens in Höhe von 27.000 Euro in Regress. Die Versicherung war der Auffassung, dass er grob fahrlässig gehandelt habe.
Das Landgericht Magdeburg sah das jedoch anders und wie die Klage der Gebäudeversicherung mit Urteil vom 20.06.2013 (Az. 10 O 1779/13) ab. Maßgeblich war dabei für die Richter, dass der Mieter beim Zubereiten der Pizza nicht die Wohnung verlassen hatte. Ebenso wenig hatte er ein Mittagsschläfchen gehalten. Zumindest bei dem Zubereiten einer Pizza könne man für wenige Minuten die Küche verlassen. Schließlich führten gewöhnlich eingeschaltete Ceranfelder nicht so schnell zu einem Brand in der Küche.
Trotz dieser Entscheidung sollte man beim Zubereiten von Essen vorsichtig sein und am besten nicht bei eingeschaltetem Herd die Küche verlassen. Schon gar nicht sollte man sich aus der Wohnung hinaus begeben, weil z.B. eine Wohnungstüre schnell unbemerkt ins Schloss fallen kann. Darüber hinaus bekommt man dann noch weniger mit, was in der Wohnung vorgeht. Bedenken sollte man schließlich, dass es im Bereich des Versicherungsrechtes viele einzelfallbezogene Entscheidungen gibt. Dies ist gerade deshalb tückisch, weil die eingetretenen Schäden oft hoch sind und durch einen Wohnungsbrand auch Personen verletzt oder getötet werden können.