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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit seinem Urteil vom 18.08.2011 (AZ: 2 U 138/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass mehrere gängige Klauseln in Versicherungsverträgen, die bis Ende 2007 verwendet wurden, unwirksam sind. Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des betroffenen Versicherers soll dieser nun zurückgezogen haben, sodass das Urteil nun rechtskräftig geworden sein dürfte. Unwirksam seien vor allem Klauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug. Gerade diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ... weiter lesen
Zur Frage, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer einen Einbruchdiebstahl gegenüber seiner Hausratsversicherung nachweisen muss Kurzfassung Was tun, wenn der Hausratsversicherer einen Einbruch anzweifelt? Im Regelfall reicht es, wenn der Versicherte das „äußere Bild“ des Diebstahls beweist. Liegen aber Anhaltspunkte vor, dass der Versicherungsfall nur vorgetäuscht sein könnte, sind die Anforderungen höher. Der Versicherungsnehmer muss dann den unfreiwilligen Verlust seiner Habe in vollem Umfang nachweisen. Einen solchen Ausnahmefall entschied vor kurzem das Landgericht Coburg. Es wies die Klage eines angeblich Bestohlenen ab, der von seiner Hausratsversicherung 25.000 € Ersatz haben wollte. Der Versicherungsfall ... weiter lesen
Mit Urteil vom 30.01.2014 nahm das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau Stellung zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Rahmen von Versicherungsverträgen (AZ.: 1 S 162/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Nach Auffassung des LG genügt es den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung, wenn in derselben auf weitergehende Informationen zum Widerruf in den „Allgemeine(n) Informationen“ hingewiesen wird, sofern sowohl die Widerrufsbelehrung als auch die Allgemeinen Informationen mit dem Versicherungsschein verbunden sind. Weiter sei Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung Der Kläger unterhält seit 1964 für sich und seine Ehefrau als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei dem beklagten Versicherer eine Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung, die wahlärztliche Leistungen und die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer umfaßt. Zum 1. Januar 2000 erhöhte der Beklagte mit Zustimmung des Treuhänders die monatlichen Prämien um circa 20%. Der Kläger hält die Prämienerhöhung für unbillig, weil die vom Beklagten behauptete Kostensteigerung nicht eingetreten sei und die Neuberechnung nicht mit den gesetzlichen Vorschriften in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt. Die Versicherten erhielten im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück, da die Versicherer zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Versicherungsrecht Informationen zum Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer hat gegen die beklagte Versicherung knapp 20.000,00 € aus der Kfz-Kasko-Versicherung eingeklagt. Er hat im Prozess den Nachweis erbracht, dass der versicherte Pkw in der Nacht vom 20. auf den 21. November 2000 in Bratislava gestohlen wurde. Im Prozess hatte die beklagte Versicherung weiterhin geltend gemacht, dass sie wegen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers leistungsfrei geworden sei. In der Tat hatte der Kläger zunächst in der Schadensmeldung den Kaufpreis um knapp 14.000,00 DM zu hoch angegeben und im Schadensanmeldungsformular fälschlicherweise das Kreuzchen bei ... weiter lesen
Kassel (jur). Die langsame Entscheidung einer Krankenkasse über einen Widerspruch verhilft Versicherten nicht zu einer fiktiven Genehmigung eines Leistungsantrags. Das hat am 24. April 2018 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Streit um die Liposuktion mit entschieden (Az.: B 1 KR 10/17 R). Unter Hinweis auf das Qualitätsgebot hatte das BSG die sogenannte Experimentierklausel für Krankenhäuser stark begrenzt und entschieden, dass die Krankenkassen auch eine stationäre Fettabsaugung, die sogenannte Liposuktion nicht bezahlen müssen (Az.: B 1 KR 10/17 R und B 1 KR 13/16 R; JurAgentur-Meldung vom 24. April 2018). Ohne Erfolg hatte in einem Fall die Klägerin auch argumentiert, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wohl entschieden, dass die von vielen Rechtsschutzversicherern verwendeten Klauseln unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den besagten Klauseln wohl nicht entnehmen könne, welche Geschäfte durch sie ausgeschlossen werden sollen. Die Klauseln bestimmen wohl, dass den Versicherungsnehmern kein Rechtsschutz "für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken fällt der Gang zum Anwalt, oder gar vor Gericht, sicher etwas leichter als ohne. Kommt doch der Rechtsschutzversicherer gemäß Vertrag für die entstehenden Kosten auf. Aber aufgepasst! Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Konflikt entstanden ist, sieht der Rechtsschutzversicherer dies anders. Nicht immer zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. November 2014 zuletzt entschieden hat (AZ: IV ZR 22/13). „Liegt die Wurzel des Ärgers nämlich in einer Zeit, zu der noch gar keine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, kann der Versicherer sich weigern, für Anwalt und Rechtsstreit aufzukommen“ , ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden, ein Rücktritt bei fehlerhafter Belehrung unbefristet möglich ist (AZ.: IV ZR 260/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Damit führt der BGH seine Rechtsprechung fort (Urteil vom 07.05.2014, AZ.: IV ZR 76/11) und begründet seine Auffassung damit, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtlinienkonform ausgelegt werden müssen. Auf Lebens- und Rentenversicherungen seien die Vorschriften zum Erlöschen ... weiter lesen