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Rechtsanwalt in St. Ingbert - Versicherungsrecht
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Mit Urteil vom 24.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, dass eine Versicherung auch leisten muss, wenn der Versicherungsgrund erst nach Fristablauf festgestellt wird, der Versicherte aber darauf vertrauen durfte, die Versicherung werde die Feststellung rechtzeitig einleiten (AZ.: 9 U 3/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Vorliegend ging es um die schriftliche Feststellung der Invalidität, welche vom Arzt erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 15 Monaten festgestellt wurde. Das OLG meint, der Versicherungsnehmer durfte hier darauf vertrauen, dass die Versicherung die rechtzeitige ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung Der Kläger unterhält seit 1964 für sich und seine Ehefrau als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei dem beklagten Versicherer eine Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung, die wahlärztliche Leistungen und die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer umfaßt. Zum 1. Januar 2000 erhöhte der Beklagte mit Zustimmung des Treuhänders die monatlichen Prämien um circa 20%. Der Kläger hält die Prämienerhöhung für unbillig, weil die vom Beklagten behauptete Kostensteigerung nicht eingetreten sei und die Neuberechnung nicht mit den gesetzlichen Vorschriften in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wohl entschieden, dass die von vielen Rechtsschutzversicherern verwendeten Klauseln unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den besagten Klauseln wohl nicht entnehmen könne, welche Geschäfte durch sie ausgeschlossen werden sollen. Die Klauseln bestimmen wohl, dass den Versicherungsnehmern kein Rechtsschutz "für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
Seit einigen Jahren werden Versicherungsnehmern nicht selten zusätzlich zu den Vertragsunterlagen zu dem Versicherungsvertrag sog. Kostenausgleichsvereinbarungen vorgelegt und mit diesen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zum Ausgleich der Einrichtungs- und Abschlusskosten, also v.a. der Kosten, die für Provisionen für Versicherungsvermittler aufzuwenden sind. Dieses Procedere ist an sich rechtlich nicht zu beanstanden. Problematisch wird es jedoch, wenn diese von dem eigentlichen Versicherungsvertrag rechtlich unabhängigen Kostenausgleichsvereinbarungen vorsehen, dass sie nicht kündbar sind. Der BGH hat zuletzt in seinem Beschluss vom 18.06.2014 – ... weiter lesen
Mit Urteil vom 30.01.2014 nahm das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau Stellung zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Rahmen von Versicherungsverträgen (AZ.: 1 S 162/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Nach Auffassung des LG genügt es den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung, wenn in derselben auf weitergehende Informationen zum Widerruf in den „Allgemeine(n) Informationen“ hingewiesen wird, sofern sowohl die Widerrufsbelehrung als auch die Allgemeinen Informationen mit dem Versicherungsschein verbunden sind. Weiter sei Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung ... weiter lesen
LG München I, Urteil vom 16.09.2004, Az.: 32 O 8911/04 Ein am 9.9.2003 in einer Tiefgarage abgestellter Ford Escort Combi geriet aus zunächst ungeklärter Ursache ohne äußeres Zutun in Brand. Der Halter hatte sein Fahrzeug 10 Minuten vorher auf dem Stellplatz zu seiner Wohnung in der Tiefgarage abgestellt. Durch den Brand des Fahrzeugs, insbesondere durch die damit verbundene Ruß- und Rauchentwicklung entstand in der über der Tiefgarageneinfahrt liegenden Wohnung einer Mieterin erheblicher Schaden. Sanierungsarbeiten und Erneuerung beschädigter Einrichtung erforderten einen finanziellen Aufwand von rund 16.000,- €. Nachdem eine Hausratversicherung nicht bestand, wandte sich die Mieterin wegen ihres Schadens an den ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden, ein Rücktritt bei fehlerhafter Belehrung unbefristet möglich ist (AZ.: IV ZR 260/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Damit führt der BGH seine Rechtsprechung fort (Urteil vom 07.05.2014, AZ.: IV ZR 76/11) und begründet seine Auffassung damit, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtlinienkonform ausgelegt werden müssen. Auf Lebens- und Rentenversicherungen seien die Vorschriften zum Erlöschen ... weiter lesen
Zur Frage, wann eine nach einem Einbruch verspätet eingereichte Liste der geklauten Gegenstände den Hausratsversicherungsschutz entfallen lässt Kurzfassung Ein Versicherungsnehmer hat einen Einbruchdiebstahl unverzüglich der Polizei zu melden und ein möglichst detailliertes Verzeichnis der entwendeten Sachen einzureichen. Der Hausratsversicherer darf jedoch nur dann die Entschädigung verweigern, wenn der Versicherte in grob vorwerfbarer Weise gegen diese Pflicht verstößt. Das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, verurteilte jetzt eine Versicherungsgesellschaft zur Zahlung von rund 14.600 € an eine Versicherungsnehmerin. Diese habe die verspätete Vorlage der Stehlgutliste nicht in einem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt. Die Versicherten erhielten im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück, da die Versicherer zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Transparenzgebot für Versicherungsverträge gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 13. Januar 2016, verkündeten Urteil dürfen die Versicherer vertragliche Inhalte nicht auf verschiedene Stellen und Verweisketten ihrer Versicherungsbedingungen verteilen (Az.: IV ZR 38/14). Konkret verwarfen die Karlsruher Richter Klauseln für die Kostenüberschussbeteiligung bei kleineren Riester-Verträgen der Allianz. Nach Angaben des Versicherers geht es dabei allerdings nur um allenfalls 60 Cent pro Jahr. Die Kostenüberschüsse ergeben sich aus Einsparungen des Versicherers bei der Anlageverwaltung. In den Vertragsbedingungen der Allianz ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Gegenstand zahlreicher neuer Urteile des BGH waren in letzter Zeit Fragen der Wirksamkeit von Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen. Dabei hat der BGH in vielen Fällen die Unwirksamkeit solcher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen gerügt. Mit seinem jüngsten Urteil (Az.: IV ZR 202/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt und eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden von Lebensversicherern eingenommen. Durch das Urteil des BGH sollen die Rechte der Versicherungsnehmer bei ... weiter lesen