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Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen.
Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein.
Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
Die Insolvenz der KTG Agrar SE hat am Ende doch noch die ehemalige Tochter KTG Energie AG erfasst. Nur wenige Tage nachdem ein Investor die Anteile an der KTG Energie übernommen hatte, stellte das Unternehmen am 27. September einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe der KTG Energie AG hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet. Nun müssen sie nicht nur um die Zinsen, sondern um ihr gesamtes investiertes Geld bangen.
Die Gustav-Zech-Stimmung hatte die Anteile von etwas mehr als 50 Prozent der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen. Anleger, die geglaubt hatten, dass ... weiter lesen
Bis zum 18. Oktober müssen die Gläubiger der insolventen Magellan Maritime Services GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Am gleichen Tag findet auch die erste Gläubigerversammlung in Hamburg statt. Dabei geht es u.a. auch um den Fortgang des Insolvenzverfahrens.
Eine zentrale Frage dürfte ebenfalls Gegenstand der Gläubigerversammlung sein: Wer ist überhaupt Eigentümer der Container? Der Insolvenzverwalter vertritt die Auffassung, dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die Container haben und stützt sich dabei auf ein Gutachten, nachdem die Anleger nicht zu Eigentümern der Container geworden sind. Es gibt jedoch auch gegenteilige Auffassungen. Daran knüpft ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11)
Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt.
Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 endet für die Anleger mit einem finanziellen Desaster. Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie ergibt sich für die Anleger ein Verlust von rund 80 Prozent.
Einziges Investitionsobjekt des 2012 vom Emissionshaus Wölbern Invest aufgelegten Fonds war eine Büroimmobilie in Rotterdam. Der Immobilienmarkt in den Niederlanden gilt als schwierig, was auch die Anleger des Wölbern Holland 72 erfahren mussten. Nur ein einziges Mal kamen sie in den Genuss der prognostizierten Ausschüttungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fondsgesellschaft wurde 2014 der Verkauf der Fondsimmobilie beschlossen, der nach Angaben ... weiter lesen
Die Enterprise Holdings Limited (EHL) ist insolvent und wurde vom Obersten Gerichtshof in England am 23. September unter Verwaltung gestellt. Für die Anleger der beiden Anleihen des Versicherungsanbieters stellt sich die Frage, was aus ihrem Geld wird. Die erste Zinszahlung ist bereits ausgefallen.
Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat ein Volumen von 19,5 Millionen Euro und ist mit 7 Prozent p.a. verzinst. Die am 26. September fällige Zinszahlung ist bereits ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rückzahlung an. Für die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) war ein Volumen von 30 Millionen Euro ... weiter lesen
Die DF Deutsche Forfait AG hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln Insolvenzantrag gestellt. Die Restrukturierungsmaßnahmen sollen in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden, teilte das Unternehmen mit.
Im Schutzschirmverfahren ist die DF Deutsche Forfait AG für einen Zeitraum von drei Monaten vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt handlungsfähig. In dieser Zeit will der Vorstand die Gespräche mit den verschiedenen Investorengruppen fortsetzen und eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreichen, teilt das Unternehmen mit. Sollte dies nicht gelingen, kann nach Ablauf der drei Monate aber auch die ... weiter lesen
Die Russland-Krise macht der Laurèl-GmbH zu schaffen. Davon sind auch die Anleger betroffen. Der Modekonzern möchte die Konditionen für die Anleihe ändern und lädt am 31. August zu einer Gläubigerversammlung nach Aschheim bei München ein.
Das Geschäftsjahr 2014/2015 verlief für die Laurèl GmbH nicht wunschgemäß. Trotz einer leichten Umsatzsteigerung bleibt nach den vorläufigen Zahlen ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von minus 0,8 Millionen Euro (Stichtag 30. April 2015). Als Hauptursache für das negative Ergebnis nennt das Unternehmen die anhaltende Russland-Krise.
Von dieser Entwicklung sind nun auch die Anleihegläubiger ... weiter lesen
Der polnischen Markt wird immer mehr interessant für die ausländischen Unternehmer. Wie kann man denn die Wirtschaftliche Tätigkeit oder sogar Produktion in Polen führen ? Dies ist nicht schwieriger als in Deutschland.
Die meist gewählte Form ist eine polnische GmbH also eine sp. z o.o. Zur Eröffnung ist es gut, eine fachliche Hilfe zu haben, denn es müssen viele Formalitäten beachtet werden, ohne die und das polnische Handelsregister die Firma nicht eintragen wird. Das Minimale Stammkapital beträgt 5.000 PLN also ca. 1.250 Euro. Die polnische GmbH kann auch durch eine Person gegründet werden. Dies ist zwar mehr umständlich, aber es ist möglich. Zur GmbH Gründung ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen
Beide Schiffe aus dem Schiffsfonds CFB 168 Twins 2 sind verkauft. Nach der Liquidation der Fondsgesellschaft wird für die Anleger wahrscheinlich ein hoher Verlust von bis zu 75 Prozent zu Buche stehen.
Die gute Nachricht zuerst: Nach dem Verkauf der beiden Fondsschiffe MS Maersk Nottingham (ehemals MS Regina Star) und MS Nedlloyd Marita (ehemals MS Marita Star) reicht der Erlös nicht nur aus, um alle Bankverbindlichkeiten zu tilgen, sondern auch eine Abschlagzahlung für die Anleger ist noch drin, berichtet das „fondstelegramm“. Die schlechte Nachricht: Die Beteiligung an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds bringt den Anlegern ein dickes Minus ein. Nach der Auflösung der Fondsgesellschaft ... weiter lesen
Wenn Banken und Sparkassen gehofft hatten, das Thema Darlehenswiderruf zu den Akten legen zu können, haben sie sich getäuscht. Denn auch bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Und das dürfte den Kreditinstituten häufiger passiert sein als sie vielleicht selbst vermutet haben. Knackpunkt sind dabei häufig die Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung. Sind diese fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Immobiliendarlehens möglich. Das geht auch aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2015 ... weiter lesen