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München (jur). Ein Sprung in den Pool des Arbeitgebers kann an heißen Sommertagen ausnahmsweise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Hat der Arbeitgeber zum Baden aufgefordert, um so die Arbeitsfähigkeit bei dem Beschäftigten wiederherzustellen, kann eine betriebsbezogene und damit versicherte Tätigkeit vorliegen, stellte das Sozialgericht München in einem am Dienstag, 2. Mai 2023, bekanntgegebenen Gerichtsbescheid klar. Dies gelte erst recht, wenn weitere Mitarbeiter und auch der Arbeitgeber selbst beim Baden mitgemacht haben.
Im konkreten Fall ging es um den Badeunfall eines Beschäftigten eines Zimmereibetriebes. Am letzten Tag vor Beginn des Betriebsurlaubs sollte der Mann zusammen mit anderen ... weiter lesen
Arbeitnehmerhaftung - Dienstliche Nutzung des privaten Pkw durch Arbeitnehmer
Seit der Entscheidung des BAG vom 27.09.1994, GS 1/89 (A) unter Aufgabe der Erfordernisses der sog. gefahrgeneigten Arbeit haftet der Arbeitgeber allgemein nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
„Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.“
Nach ständiger Rechtsprechung muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch einen am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandene Unfallschäden ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen des Verdachtes, ein Arbeitnehmer habe sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2013 – 10 Sa 100/13 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Wenn der Arbeitnehmer krankfeiert, obwohl er eigentlich gesund ist und sich durch falsche Angaben beim Arzt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht, kann dies grundsätzlich den Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. In solchen Fällen erschleicht sich der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die ihm eigentlich nicht ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
„Der Arbeitnehmer muss lediglich tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann.“ Mit diesem Satz beschreibt das Arbeitsgericht Düsseldorf die Leistungspflicht des Arbeitnehmers (Urteil vom 13.1.2017, Az. 14 Ca 3558/16) . Daraus ergibt sich, dass es Arbeitgeber schwer haben, wegen Schlechtleistung des Arbeitnehmers zu kündigen.
Das Urteil stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Demnach darf der Arbeitgeber grundsätzlich nur kündigen bei „deutlicher und längerfristig“ schlechter Arbeitsleistung, der Arbeitnehmer muss sich anstrengen, um ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Arbeitnehmer dürfen um den Abschluss eines Tarifsozialplans streiken. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem am Montag, 16. Juli 2018, verkündeten Urteil klargestellt und damit den unbefristeten Streik von über 2.200 Beschäftigten bei dem Autozulieferer Neue Halberg Guss (NHG) in Leipzig und Saarbrücken gebilligt (Az.: 16 SaGa 933/18).
Anlass des Streiks um den Abschluss eines Tarifsozialplans ist die beabsichtigte Werkschließung in Leipzig Ende 2019. Laut IG Metall würden damit 750 Beschäftigte ihre Arbeit verlieren. In Saarbrücken sollen 300 Stellen abgebaut werden.
In wirtschaftliche Bedrängnis war die zur ... weiter lesen
Eine Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen. Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt. Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört. Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von ... weiter lesen
Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Man soll Menschen nicht nach der Kleidung beurteilen. Und trotzdem kann man von ihr mitunter auf menschliche Qualitäten und berufliche Fähigkeiten schließen. Kompetenz und Seriosität werden noch an klassische Kleidung gekoppelt. Als Arbeitnehmer repräsentiert man zugleich das ganze Unternehmen, deswegen wird in Branchen, in denen der Arbeitnehmer ein besonders ordentliches Erscheinungsbild aufweisen muss, eine bestimmte klassische Kleidung erwartet. Alles, was sich von dieser Konzeption unterscheidet, führt zum Misstrauen bei den Kunden hinsichtlich der ... weiter lesen
Fortbildungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden häufig die Grundlage für eine berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers. Sie enthalten regelmäßig eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Verlassen des Betriebes, soweit der Arbeitgeber die Kosten zumindest anteilig übernommen hat. Zu den Voraussetzungen und Grenzen einer solchen ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
In Anbetracht des von (auch internationaler) Konkurrenz geprägten Arbeitsmarktes hat eine Vielzahl von Arbeitnehmern heutzutage ein großes Interesse an der eigenen Fort- und Weiterbildung. Man verspricht sich davon Erhalt, ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen ist. Bei seiner Ermessensentscheidung muss er die wesentlichen Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat er Rücksicht zu nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Auf einen Einsatz im Sieben-Tage-Rhythmus im Nachtdienst geklagt hatte eine ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt.
Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört.
Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sah es das Arbeitsgericht Essen als erforderlich an, dass der örtliche Betriebsrat Kenntnisse über das ... weiter lesen
1. Bei der Anstellung eines Geschäftsführers handelt es sich weder um einen Arbeits- noch um einen Dienstverhältnis. Der Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Es können mehr als nur eine Person Geschäftsführer sein.
2. Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich.
3. Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs beschränkt werden, so dass nur wichtige Gründe denselben notwendig machen. Solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Der Geschäftsführervertrag unterliegt der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen