ZIVILRECHT
Auch Werturteil muss sachliche Basis haben
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
Frankfurt/Main (jur). Ratingagenturen müssen sich auf solide Daten stützen. Andernfalls müssen Unternehmen eine schlechte Bewertung nicht hinnehmen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 13. April 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 24 U 82/149).
Es gab damit einem Unternehmen der Luftfahrtindustrie recht. Zahlungsausfälle oder gar eine Insolvenz hatte es in dem in den 1990er Jahren gegründeten Unternehmen noch nie gegeben. Dennoch gab die beklagte Wirtschaftsauskunftei dem Unternehmen den schlechtesten von vier „Risikoindikatoren“. Sicherheiten seien zu empfehlen, „das Ausfallrisiko wird als hoch eingestuft“, so die „Analyse“ der Auskunftei.
Auf Protest des Unternehmens stufte es die Wirtschaftsauskunftei auf „Risikoindikator 3“ hoch. Danach ist das Ausfallrisiko „überdurchschnittlich“.
Auch damit war das Unternehmen nicht einverstanden, es klagte. Das Landgericht Darmstadt wies die Klage noch ab. Schließlich handele es sich bei solch einer Risikobeurteilung um ein Werturteil, das sich einer exakten Nachprüfung durch die Gerichte entziehe.
Doch auch nachteilige Werturteile dürfen nicht „ohne jegliche sachliche Basis“ abgegeben werden, urteilte nun das OLG. Für eine Kreditprognose müsse eine Wirtschaftsauskunftei vielmehr die wichtigsten relevanten Daten erheben und „unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens“ in die Vorhersage des Ausfallrisikos einfließen lassen.
Hier aber habe sich die „äußerst negative Bewertung“ offenbar allein auf den Umstand gestützt, dass es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handelte, sondern um das Unternehmen eines eingetragenen Einzelkaufmanns. Dies genüge den Anforderungen an die Bewertung des Kreditrisikos nicht, heißt es in dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 7. April 2014.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage