ZIVILRECHT
BGH: Gesundheitsschutz geht bei Energiesparlampen vor
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Karlsruhe (jur). Lampenhersteller dürfen keine Energiesparlampen mit einem zu hohen Quecksilbergehalt verkaufen. Werden die gesetzlichen Grenzwerte überschritten, kann aus Gesundheitsschutzgründen ein Verkaufsverbot erlassen werden, urteilte am Mittwoch, 21. September 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 234/15).
Damit bekam die Deutsche Umwelthilfe recht, die den niedersächsischen Lampenhersteller Brilliant auf Unterlassung verklagt hatte. Die Umweltschützer wollten einen Verkaufsstopp für einige von der Firma vertriebene Energiesparlampen erreichen. Diese würden viel zu viel des giftigen Quecksilbers enthalten, deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten.
Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass der Lampenhersteller die bemängelten Energiesparlampen wegen des zu hohen Quecksilbergehalts nicht verkaufen darf – „zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Stoffen“, so die Celler Richter.
Dies bestätigte nun auch der BGH. Erhebliche Gesundheitsgefahren entstünden bei zu stark quecksilberhaltigen Energiesparlampen nicht nur bei der Entsorgung, sondern auch, wenn die Lampe zerbricht. Im Streitjahr 2012 habe der gesetzliche Grenzwert für jede Leuchte bei fünf Milligramm Quecksilber gelegen. Mittlerweile sei dieser europaweit auf 2,5 Milligramm abgesenkt worden.
Die geprüften Brilliant-Lampen hätten aber 13 und 7,8 Milligramm und damit viel zu viel Quecksilber enthalten. Die Überschreitung der Grenzwerte sei auch kein Bagatellverstoß, so dass ein Verkaufsverbot gerechtfertigt sei, urteilte der BGH. Die Lampen würden auch nicht den Anforderungen genügen, die in der derzeit gültigen Elektrostoffverordnung festgelegt sind.
Mittlerweile sind Energiesparlampen bei Verbrauchern auf dem Rückzug – und zwar zugunsten von sparsamen LED-Lampen.
„Es ist schon dreist, wenn ein Lampenhersteller wie die Brilliant AG bis zum Bundesgerichtshof dafür kämpft, dem Verbraucher eine gesundheitsgefährdende Technik verkaufen zu dürfen“, erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Hersteller von Energiesparlampen müssten mehr Verantwortung führ ihre Produkte nehmen, forderte er.
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