STRAßENVERKEHRSRECHT
Bußgeldkatalog 2018 – Auszug aus der StVO für die wichtigsten Verstöße
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Der aktuelle Bußgeldkatalog 2018 für die wichtigsten Verstöße gegen die StVO.
1) Überschreitung der Geschwindigkeit: Pkw (ohne Anhänger) und Motorräder
a) innerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h: 15 €
11-15 km/h: 25 €
16-20 km/h: 35 €
21-25 km/h: 80 € + 1 Punkt
26-30 km/h: 100 € + 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*
31-40 km/h: 160 € + 2 Punkt; 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h: 200 € + 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h: 280 € + 2 Punkte; 2 Monat Fahrverbot
61-70 km/h: 480 € + 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 680 € + 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
(*bei bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres)
b) außerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h: 10 €
11-15 km/h: 20 €
16-20 km/h: 30 €
21-25 km/h: 70 € + 1 Punkt
26-30 km/h: 80 € + 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*
31-40 km/h: 120 € + 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*
41-50 km/h: 160 € + 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h: 240 € + 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h: 440 € + 2 Punkte; 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 600 € + 2 Punkte; 3 MonateFahrverbot
(*bei bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres)
2) Falsches Halten oder Parken (= Halten für länger als 3 Min.)
- a) unzulässiges Halten an gekennzeichneten oder sonstigen Stellen (Halteverbot, Beschleunigungsstreifen, Taxistände, Fußgängerüberwege und bis 5 m davor etc.)
10 €, mit Behinderung 15 €
- b) Halten in „zweiter Reihe“
15 €, mit Behinderung 20 €
- c) unzulässiges Parken (an gekennzeichneten oder sonstigen Stellen (Halteverbot, Beschleunigungsstreifen, Taxistände, Fußgängerüberwege und bis 5 m davor etc. oder auf Geh-/Radwegen)
15 €, mit Behinderung 25 €
länger als 1 Std. 30 €, mit Behinderung 35 €
- d) Behinderung von Rettungsfahrzeugen
65 € + 1 Punkt
- e) unzulässiges Parken auf einem Behindertenparkplatz
35 €
- f) abgelaufene/ohne Parkuhr/Parkscheibe/Höchstparkzeit
bis zu 30 Min. 10 €
bis zu 1 Std. 15 €
bis zu 2 Std. 20€
bis zu 3 Std. 25 €
länger als 3 Std. 30 €
3) Verstöße bei roter Ampel
- a) rote Ampel überfahren
90 €, 1 Punkt
- b) mit Gefährdung
200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- c) mit Sachbeschädigung
240 € 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
4) Vorfahrt missachtet
25 €
mit Gefährdung 100 € + 1 Punkte
5) Telefonieren
- a) Als Autofahrer bei laufendem Motor
100 € + 1 Punkt
mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte
mit Sachbeschädigung: 200 € + 2 Punkte
- b) Als Radfahrer
25 €
6) nicht angeschnallt
- a) während der Fahrt
30 € - b) ein Kind/mehrere Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert (angeschnallt, aber ohne Kindersitz)
30/35 €
- c) ein Kind/mehrere Kinder ohne jede Sicherung (Gurt und Kindersitz)
60/70 € + 1 Punkt
7) Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren
60 € 1 Punkt
mit Behinderung 80 € 1 Punkt
8) Alkohol
a) Missachtung 0,0-Promille-Grenze bei Fahranfängern/Fahrern bis 21 J. (Probezeit)
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre + Anordnung eines Aufbauseminars
b) zu hoher Promillewert
0,5 – 1,09 Promille: 500 €, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
...beim 2. Mal: 1.000 € 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
...beim 3. Mal: 1.500 € 2 Punkte + 3 Monate
min. 1,1 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafe + 3 Punkte + Führerscheinentzug
Wichtig: Die Geldbußen oder Verwarnungsgelder sind nur Regelsätze. In Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden.