HOCHSCHULRECHT
Hochschulrecht: Zulassung zum Studium - Studienplatzklage - Reduzierung von Bachelor-Studienplätzen wegen künftiger Masterstudiengänge rechtswidrig -
Autor: Simone Baiker - Rechtsanwältin
Hochschulrecht: Zulassung zum Studium - Studienplatzklage - Reduzierung von Bachelor-Studienplätzen wegen künftiger Masterstudiengänge rechtswidrig -
Eine sog. Studienplatzklage ist darauf gerichtet, einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten mit der Begründung zu erlangen, dass mehr Kapazitäten vorhanden sind, als Studienplätze in den jeweiligen Verordnungen festgelegt sind.
Das VG Münster hat mit Eilbeschlüssen vom 22.12.2008 (9 Nc 224/08 und 9 Nc 238/08, nicht rechtskräftig) errechnet, dass an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in einem Bachelor-Studiengang Kommunikationswissenschaft über die zum Wintersemester 2008/2009 vergebenen Studienplätze hinaus, noch weitere Plätze für Studienanfänger vorhanden sind.
Das VG Münster sah es als fehlerhaft an, dass das Ministerium für Innovation, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen auf Vorschlag der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster die Studienanfängerkapazität auf zwei Bachelor-Studiengänge für das Wintersemester 2008/2009 und für einen für das Wintersemester 2009/2010 vorgesehenen Master-Studiengang verteilt hat. Zur Begründung führt das VG Münster u. a. an, dass für die Kapazitätsermittlung nur die Studiengänge zu berücksichtigen seien, die im Berechnungszeitraum 2008/2009 für die Aufnahme von Studienanfängern tatsächlich bereit stünden. Für den Master-Studiengang, der erst ab dem Wintersemester 2009/2010 vorgesehen sei, dürfen künftig benötigte Lehrleistungen noch nicht berücksichtigt werden.
Ob eine Hochschule alle Möglichkeiten genutzt hat, einen Studienbewerber im gewünschten Studiengang zuzulassen, kann gerichtlich überprüft werden. Oftmals bestehen gute Aussichten einen Studienplatz über eine sog. Studienplatzklage zu erhalten.
Wir führen für unsere Mandanten bundesweit Verfahren gegen Universitäten und Fachhochschulen, insbesondere in den ZVS-Studiengängen Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin sowie in sämtlichen zulassungsbeschränkten Studiengängen, wenn realistische Erfolgschancen bestehen.
Ansprechpartner:
Frau Rechtsanwältin Simone Baiker, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Baiker & Richter, Rechtsanwälte
Kaiserswerther Straße 263
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T: (0211) 58 65 156
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