ARBEITSRECHT
Höhere Gewalt beim Rückflug: Arbeitnehmer müssen bei verspäteter Urlaubsrückkehr zusätzlichen Urlaub nehmen
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
Berlin (DAV). Ein Vulkanausbruch auf Island könnte zu erheblichen Einschränkungen im europäischen Flugverkehr führen. Arbeitnehmer, die dadurch verspätet aus dem Urlaub zurückkehren, dürfen aber nicht auf Kulanz ihrer Chefs hoffen, berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.
Zwar könne der Arbeitnehmer nichts dafür, wenn aufgrund von Naturgewalten Flüge stunden- oder sogar tagelang Verspätung haben – der Arbeitgeber aber ebenso wenig, sagt Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Kölner Rechtsanwältin erklärt die möglichen Folgen: „Entweder wird der Arbeitnehmer für die zusätzlichen Urlaubstage nicht entlohnt – oder er muss zusätzlichen Urlaub nachreichen.“
Für zum Warten verdammte Urlauber ist das in doppelter Hinsicht ärgerlich. Denn in einem solchen Fall können Betroffene auch nicht auf Ausgleichszahlungen der Airline hoffen, da diese sich auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ berufen dürfen.
Quelle: DAV Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht