ARZTRECHT
Krankenhaus muss vor Operation rechtzeitig aufklären
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Berlin (DAV). Wird ein Patient nicht rechtzeitig vor einer Operation über die Risiken aufgeklärt, muss ihm der Krankenhausbetreiber gegebenenfalls Schadensersatz leisten. Eine Aufklärung am Tag der Operation genügt dabei nicht, entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 15. Dezember 2005 (Az.: 5 U 676/05).
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall betraf es einen Patienten, der wegen Schmerzen die Ambulanz eines Krankenhauses aufgesucht hatte. Am nächsten Tag wurde er in dem Krankenhaus operiert. Die Operation - es handelte sich um eine Leistenbruchoperation - war mit erheblichen Risiken verbunden, da der Patient bereits mehrfach voroperiert worden war. Die Risiken realisierten sich nach der Operation, unter anderem wurde der Patient impotent.
Die Richter verurteilten das Krankenhaus zu Schadensersatz, da nicht bewiesen werden konnte, dass der Patient rechtzeitig aufgeklärt worden ist. Erforderlich sei eine Aufklärung mindestens am Vortag der Operation. Der Patient müsse die Möglichkeit haben, durch hinreichende Abwägung der für oder gegen den Eingriff sprechenden Gründe abzuwägen. Eine Aufklärung, die erst am Tag der Operation erfolge, sei - von Notfällen abgesehen - regelmäßig zu spät.
Quelle: Die Deutsche Anwaltauskunft, erreichbar unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 €/min.)