MIETRECHT
Vorgeschobene Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam
Autor: Dipl. Verwaltungswirt (FH) Janus Galka - Rechtsanwalt
Vermieter müssen eine Kündigung wegen Eigenbedarf immer glaubhaft begründen. Betroffene Mieter können sich unter Umständen erfolgreich gegen die Eigenbedarfskündigung wehren, wenn sie begründete Zweifel am Vorhaben des Vermieters hegen. Das Amtsgericht Köln(Az.: 209 C 473/09) entschied in einem aktuellen Urteil zu Gunsten einer gekündigten Mietpartei. Ihr Vermieter hatte nach 40 Jahren das Mietverhältnis mit dem Verweis auf Eigenbedarf gekündigt. Begründung: Nach dem Auszug seiner Lebensgefährtin und seines Sohnes, sei ihm seine Wohnung im selben Haus zu groß geworden. Ferner falle es ihm zunehmend schwerer die Treppen bis in den 5. Stock zu steigen.
Die gekündigten Mieter meldeten erhebliche Zweifel am „Eigenbedarf“ des Vermieters an, sie werteten die Kündigung als Retourkutsche. Erst kurz zuvor hatte man sich über eine verspätete Betriebskostenabrechnung und Lärmbelästigungen zerstritten. Außerdem können man ihnen aus Altersgründen einen Umzug nicht mehr zumuten.
Die Kölner Richter erklärten die Eigenbedarfskündigung für nichtig, der Beklagte habe keine ausreichenden Gründe für die Eigennutzung nachweisen können. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Vermieter ausgerechnet Anspruch auf die Wohnung der Kläger erhebe, als Eigentümer mehrerer Mietwohnungen im selben Haus, habe er viele Alternativen. Nicht zuletzt die enge zeitliche Abfolge von Streit und Kündigung, ließ die Richter am „ernsthaften Eigennutzungswunsch“ zweifeln