INTERNATIONALES RECHT
Wie gründe ich eine GmbH in Bosnien und Herzegowina ?
Autor: Rechtsanwalt Alma Prnjavorac - Rechtsanwältin
Wie gründe ich eine GmbH in Bosnien und Herzegowina?
Insofern Sie ein Unternehmen gründen wollen, ist die beste Form dafür eine GmbH.
Eine GmbH (eng. LLC) ist eine Gesellschaft, in der jeder Gesellschafter seinen eigenen Anteil besitzt und auch für die Risiken in der Höhe dieser Anteile haftet. Diese Geschäftsform wird gegründet durch ein Dokument oder durch einen Vertrag, geschlossen mit einer oder mehreren inländischen oder ausländischen juristischen oder Privatpersonen mit einem geteilten Startkapital.
Die Verantwortung im Geschäft ist also begrenzt, sodass der Gründer oder die Gesellschafter nicht mit ihrem Privateigentum haften, sondern nur im Wert des eingebrachten Anteils. Diese Tatsache macht die GmbH zur einer der beliebtesten Geschäftsform in Bosnien und Herzegowina.
Wie registriere ich eine GmbH in Bosnien und Herzegowina?
Schritt 1: Suchen Sie den Namen der Gesellschaft aus.
Schritt 2: Überprüfen Sie im Unternehmensregister im Gericht, ob dieser Name verfügbar ist.
Schritt 3: Bestimmen Sie die Höhe des Startkapitals.
Die minimale Höhe des Startkapitals für eine GmbH beträgt 1.000,00 KM. Insofern es mehrere Gesellschafter gibt, wird dieser Betrag auf alle Beteiligten geteilt, jedoch kann der Anteil nicht weniger als 100,00 KM betragen.
Schritt 4: Abfassung des Gründungsaktes
Das wichtigste Dokument der GmbH ist ihr Gründungsakt.
Der Gründungsakt kann in Form eines Beschlusses vorkommen (insofern es einen Gründer gibt) oder in Form eines Vertrags (insofern es mehrere Gesellschafter gibt). Jeder Gründungsakt hat seine obligatorischen Inhalte. Der Gründungsakt wird vom Notar verfasst aufgrund folgender Angaben:
- Der Direktor einer GmbH kann ein Arbeitsverhältnis haben und in diesem Fall muss er Gesundheits- und Sozialversicherung besitzen und kann nicht in einem anderen Unternehmen als Direktor fungieren. Im Fall, dass die Gesellschaft mindestens einen beschäftigten Mitarbeiter hat, muss der Direktor nicht im Arbeitsverhältnis stehen.
- Wenn der Direktor ein Ausländer sein soll, muss dieser eine Arbeitserlaubnis besitzen und seinen Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina melden.
Schritt 5: Einzahlung des Startkapitals
Den Betrag des Startkapitals zahlen Sie auf ein Übergangskonto einer Bank in Bosnien und Herzegowina (der Zahlungsbeleg ist als Zahlungsbeweis beim Gericht notwendig). Die Einzahlung des Startkapitals kann der Gründer persönlich vornehmen oder ein bevollmächtigter Anwalt.
Wenn jemand anderes das Startkapital einzahlt, muss eine schriftliche Aussage bestehen, in der steht, dass die Einzahlung im Namen des Gründers erfolgt ist (der Name des Gründers).
Schritt 6: Die Registrierung beim Amtsgericht
Die Registrierung erfolgt in der Abteilung für juristische Personen.
Schritt 7: Bezahlung der administrativen Gebühren und Übernahme des Beschlusses über die Registrierung der GmbH im Amtsgericht
Schritt 8: Anfertigung des Stempels
Nach der erfolgreichen Registrierung wird der Stempel mit dem Namen des Unternehmens angefertigt.
Damit Sie den Stempel anfertigen können, müssen Sie eine Kopie des Beschlusses der Registrierung im Gericht beifügen. Am Anfang müssen der Name und die Adresse des Unternehmens stehen.
Schritt 9: Vertragsabschluss mit einem zertifizierten Steuerberater/Buchhalter und Mietvertragsabschluss
Schritt 10: Antrag für die Verleihung der statistischen Nummer, der ID-Nummer und der Dienstleistungskennnummer
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Registrierung müssen Sie Ihr Unternehmen im Statistikamt/Finanzamt registrieren lassen und die Verleihung der oben genannten Nummern beantragen (die ID-Nummer ist die persönliche Erkennungsnummer Ihres Unternehmens).
Schritt 11: Anmeldung im MwSt-System (bedingungsweise)
Nach der Zuteilung der ID-Nummer muss die Gesellschaft als Pflichtiger in das Register der indirekten Steuern eingeschrieben werden, insofern ein versteuerndes Jahreseinkommen höher als 50.000,00 KM geplant ist. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, zu beweisen, dass es ein höheres Einkommen als 50.000,00 KM erzielen wird. Als Beweis kann ein Vertrag mit einem Geschäftspartner dienen.
Schritt 12: Eröffnung eines Bankkontos
Schritt 13: Bezahlung der kommunalen Gebühren
Schritt 14: Anfertigung der Arbeitsverträge mit Mitarbeitern
Schritt 15: Anmeldung des Unternehmens im Finanzamt
Schritt 16: Beantragung der Fiskalisierung/des Kassensystems
Beschaffung der Erlaubnis für die Ausübung dieser Dienstleistung.
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Bosnien und Herzegowina
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