VERTRAGSRECHT
Zulässigkeit von Preisgarantie mit Sternchenhinweis
Experten-Branchenbuch.de,
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Ein Anbieter darf eine Preisgarantie in seiner Werbung unter bestimmten Umständen mit einem einschränkenden Sternchenhinweis versehen.
Vorliegend machte ein Stromanbieter auf seiner Webseite die folgende Werbung für einen Stromtarif: „Mit Preisgarantie* und Treubonus wie im Ergebnisfeld des Tarifrechners angezeigt, ohne feste Vertragslaufzeit. So sichern Sie sich gegen möglicherweise steigende Strompreise ab."
Wer dem Sternchen folgte, fand weiter unten den folgenden erläuternden Text vor: "Das Produkt hat eine eingeschränkte Preisgarantie gemäß § 3 der AGB. Die Preisgarantie gilt für den Energiepreis inklusive Netzentgelt, nicht für Steuern und Abgaben, die durch gesetzliche Vorgaben verursacht werden.“ Welche Teile des Preises nicht von der Garantie erfasst sind, konnten die Besicher durch das Klicken auf einen Link erfahren.
Gegen diese Werbung ging es Konkurrent im Wege der Abmahnung vor. Er forderte den Stromanbieter zur Unterlassung auf, weil die Verbraucher hierdurch in die Irre geführt würden. Doch dieser gab die gewünschte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ab. Jetzt reichte es dem Konkurrenten. Er verklagte das Unternehmen auf Unterlassung.
Das Oberlandesgericht Bamberg sah die Sache jedoch anders. Die Richter stellten mit Urteil vom 26.02.2014 – 3 U 164/13 klar, dass hier der Verbraucher durch diese sogenannte eingeschränkte Preisgarantie nicht in die Irre geführt wird. Zu bedenken ist, dass Stromanbieter auf die Höhe von Steuern und Abgaben als Preisbestandteil keinen Einfluss haben. Dies ist vielen Verbrauchern auch bekannt. Infolgedessen stufte das Gericht den Sternchenhinweis als unbedenklich ein.
Zu beachten ist, dass das Oberlandesgericht Bamberg ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat. Möglicherweise hätte der Anbieter entgegen der Ansicht des Gerichtes den prozentualen Anteil der variablen Preisbestandteile in der Werbung angeben müssen. Hierüber wird vermutlich der BGH abschließend entscheiden.