Infos zum Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Der Begriff „Vertragsrecht“ stellt eine Zusammenfassung aller Regeln dar, die das Zustandekommen, aber auch die Auswirkungen von Verträgen steuern. Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Verträge werden jeden Tag in den verschiedensten Formen geschlossen: Das Mieten einer Wohnung per Mietvertrag, die Beauftragung einer Werkstatt mit der Reparatur eines Autos oder die Online-Bestellung in einem Versandhaus. In allen Fällen verpflichtet sich eine Partei für die Dienstleistung bzw. die Ware einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Im Gegenzuge ist die andere Partei zu einer Dienstleistung oder einer Warenlieferung angehalten. Sowohl der Preis als auch die Dienstleistung oder Ware sind im Vorwege genau definiert worden. Es liegt also ein gegenseitiges Einverständnis vor.
Das allgemeine Vertragsrecht findet sich im 2. Buch des BGB als „Recht der Schuldnerverhältnisse“ wieder. In diesem Buch werden sämtliche Arten von Verträgen geregelt: Miet-, Werk-, Kauf- und Dienstverträge. Ebenso werden auch die Schuldverhältnisse gesetzlich festgelegt. Weitere Bereiche des Vertragsrechtes werden im 1. Buch des BGB mit den §§ 145-157 abgehandelt. In ihnen wird sich mit dem Zustandekommen von Verträgen durch Angebot und Nachfrage beschäftigt. Das HGB steht für Verträge im kaufmännischen Bereich als Regularium bereit. Sogar im Familienrecht finden sich Paragraphen, die sich mit Verträgen beschäftigen. Hierbei kann es sich um Schenkungen, Erbschaftsangelegenheiten oder andere Verträge handeln, in denen familiäre Angelegenheiten geregelt werden. Innerhalb eines Vertrages kann es zu diversen Störungen des geplanten Leistungsablaufes kommen. Lieferverzögerungen kommen ebenso vor wie Zahlungsunregelmäßigkeiten. Welche Auswirkungen und Folgen dies nach sich zieht, ist eindeutig festgelegt, sodass beiden Parteien dies von vornherein bewusst sein sollte. Die generelle Vertragsfreiheit in Deutschland besagt, dass jegliche Verträge in jedweder Form gefertigt werden können und dennoch rechtskräftig sind. Jedoch hat sich heraus kristallisiert, dass dies nur in den wenigsten Fällen sinnvoll ist. In bestimmten Bereichen, etwa dem Hauskauf, ist die Art des Vertrages aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgehensweise vorgeschrieben.
Da die Grundlagen nicht in jedem Fall eindeutig gegeben sind, kann es im Bereich des Vertragsrechtes schnell zu Unstimmigkeiten und daraus resultierenden Streitigkeiten kommen. Der Rechtsanwalt für Vertragsrecht ist aufgrund der verwirrenden Grundlagen oft auch versiert in Bereichen wie beispielsweise Mietrecht, Widerrufsrecht, Haftungsrecht, Inkasso/Forderungseinzug oder auch Werkvertragsrecht, um in den bereichsübergreifenden Fällen zielorientiert arbeiten zu können. Der Rechtsanwalt für Vertragsrecht ist somit der optimale Ansprechpartner für die verschiedensten Streitfälle, die sich aus dem Zustandekommen eines Vertrages jedweder Art ergeben können.