ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT
Zwangsvollstreckung in Polen
Autor: Adwokat Robert Majchrzak - Adwokat
Die neue VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen trat am 10.01.2015 in Kraft.
Diese vereinfacht vor allem die Zwangsvollstreckung in den EU Ländern in dem auch die Zwangsvollstreckung in Polen.
Die ausländischen Vollstreckungstitel die mit einer Bescheinigung laut dem Artikel 53 der Verordnung (Bescheinigung über eine Entscheidung in Zivil und Handelssachen laut dem Anhang I zur Verordnung) versehen sind, sind automatisch in Polen anerkannt und sind gleichzeitig Vollstreckungstitel.
Dies bedeutet, dass man ohne weitere Anerkennungsverfahren gegen Schuldner die in Polen Leben oder ihr Vermögen haben vollstrecken kann.
Die neue Verordnung wird das Zwangsvollstreckungsverfahren in Polen schneller und effektiver machen, denn der Schuldner keinerlei mehr Zeit gewinnen wird, um sein Vermögen vor dem Gläubiger und Gerichtsvollzieher zu verstecken oder an Dritte zu veräußern.
Adwokat Robert Majchrzak