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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Thema Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und dessen Verfall beschäftigt Gerichte regelmäßig. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor kurzem ein für Arbeitnehmer erfreuliches Urteil dazu gefällt, wann Urlaubsansprüche auch rückwirkend noch bestehen können. Verkäufer als Scheinselbstständiger beschäftigt Der zugrunde liegende Fall kommt aus Großbritannien, wo ein Verkäufer über 13 Jahre als vermeintlich Selbstständiger auf Provisionsbasis bei einer Firma beschäftigt gewesen war. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Bochum zum Aktenzeichen 2 Ca 1482/13. Ausgangslage: In der Generation Praktikum ist es leider Alltag, dass Praktikanten wie normale Arbeitnehmer beschäftigt werden. Steht aber nicht die Ausbildung sondern die eigentliche Arbeitsleistung im Vordergrund, handelt es sich tatsächlich nicht mehr um ein Praktikum. Der vermeintliche Praktikant ist eigentlich Arbeitnehmer. Er hat daher Anspruch auf Vergütung und auf alle weiteren Rechte eines Arbeitnehmers (Urlaub, Sonderzahlungen, Überstundenvergütung, Kündigungsschutz soweit die übrigen Voraussetzungen hierfür ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15 (Pressemitteilung Nr. 9/16 vom 12.02.2016). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung Arbeitgeber als berechtigt angesehen, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn eine private Nutzung des Firmen-PCs untersagt oder auf absolute Ausnahmefälle beschränkt ist. Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber ... weiter lesen
•Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen. •Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung. •Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden. •Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde. •Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile erleiden. Nicht vom Sozialplan ... weiter lesen
Nicht nur das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsstellung der Leiharbeitnehmer verbessert, sondern auch der Europäische Gerichtshof. In seiner Entscheidung vom 21.10.2010, AZ C 242/09 urteilte er, dass der Erwerber des Entleiherbetriebs Arbeitgeber auch der dort befindlichen Leiharbeitnehmer wird und verpflichtet ist, diese zu den gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. In dem entschiedenen Fall hatte sich die internationale Brauereigruppe Heineken so organisiert, dass sämtliche Arbeitnehmer bei der Personalservicegesellschaft Heineken Nederlands Beheer BV beschäftigt waren. Diese verlieh die Arbeitgeber an die verschiedenen konzerneigenen Betriebsgesellschaften. Herr Roest war dort seit 1985 angestellt und ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Heute geht es um das Thema Teilzeit und die Frage, wann Arbeitnehmer eigentlich Teilzeit arbeiten können. Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitarbeit? Fachanwalt Bredereck: Ein solcher Anspruch auf Teilzeitarbeit kann sich aus § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ergeben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dafür muss zunächst das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate Bestand haben. Einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bereits vor Ablauf dieser sechs Monate zu stellen, wäre ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 22/23 entschieden, dass dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbaren, aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festlegen, grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gilt. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt. Aus der Pressemitteilung des BAG ... weiter lesen
Ausländische Bauunternehmen werden häufig auf Großbaustellen als Nachunternehmer für deutsche Generalunternehmen tätig. Für diese Zwecke werden zwischen den ausländischen Bauunternehmen und den in ihrem Land ansässigen Arbeitnehmern Arbeitsverträge geschlossen, nach denen die Arbeitnehmer in Deutschland für einen befristeten Zeitraum eingesetzt werden. Nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) finden auf diese Arbeitsverhältnisse die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags des Baugewerbes Anwendung. Der tarifliche Mindestlohn und die Überstundensätze können dabei in verschiedenen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen enthalten sein. § 1 Abs. 1 AEntG ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Mainz vom 12. August 2016 – 2 O 329/13 –, juris . Fristlose Kündigung kann auf § 626 BGB gestützt werden Der § 626 BGB sieht vor, dass das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Bei einer Behinderung des Betriebsrats in seiner Tätigkeit durch den Arbeitgeber hat letzterer einen Unterlassungsanspruch. Der Arbeitgeber kann sich in Extremfällen sogar strafbar machen. Der Betriebsrat muss dafür nicht unbedingt direkt in seiner Tätigkeit beeinträchtigt werden. Auch Äußerungen gegenüber der Belegschaft können indirekt eine unzulässige Behinderung darstellen. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat demnach nicht diskreditieren. Auch ist es unzulässig, den Mitarbeitern mit Nachteilen zu drohen, wenn sie an einer Betriebsversammlung teilnehmen. Der angekündigte ... weiter lesen
Mainz (jur). Vermeintlich mittellosen schwerbehinderten Menschen kann es zumutbar sein, dass sie erhaltene hohe Entschädigungen wegen erlittener Diskriminierungen für weitere beabsichtigte Gerichtsverfahren verwenden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht ohne konkrete Angaben zur Höhe solcher Diskriminierungsentschädigungen einen Prozesskostenhilfeantrag ablehnt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 21. Februar 2022 (Az.: 5 Ta 13/22). Die Mainzer Richter ließen jedoch die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Im Streitfall ging es um einen schwerbehinderten Rentner und ausgebildeten ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 10 Sa 2076/18 entschieden, dass ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ bejaht. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der ... weiter lesen