ARBEITSRECHT
Der Sozialplan
Autor: Rechtsanwalt Alexander Bredereck - Rechtsanwalt
•Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen.
•Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung.
•Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden.
•Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde.
•Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile erleiden. Nicht vom Sozialplan erfasst sind die in § 5 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz aufgezählten Personen, hierzu zählen gleichwohl die Leitenden Angestellten.
•Im Gegensatz zum Interessenausgleich ist der Sozialplan über die Einigungsstelle erzwingbar. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei der Neugründung.
•Eine besondere Form des Sozialplans ist der Sozialplan-Tarifvertrag. Dieser wird für ein oder mehrere Unternehmen vereinbart.
Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.
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