GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Eine Verdachtskündigung stellt eine Kündigung dar, die durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden kann. Diese kann jedoch nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung begangen hat. Das BAG war in dem vorliegenden Fall damit konfrontiert, dass ein Arbeitnehmer gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber klagte. Dieser sei durch seinen Arbeitgeber zunächst suspendiert worden, als diesem bekannt wurde, dass gegen den Arbeitnehmer ... weiter lesen