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Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird. Bei deren Einschätzung hat der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Gerichten für Arbeitssachen nur beschränkt überprüfbar ist. Voll überprüfbar sind dagegen die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt hat. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer insgesamt eine "durchschnittliche" Leistung bescheinigt, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als "unterdurchschnittlich" beurteilt, obliegt dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Grundsätze billigen Ermessens müssen von Arbeitgebern auch bei dienstlichen Versetzung von Arbeitnehmern eingehalten werden. Dies entscheid das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12). Die Klägerin war zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt. Nach der Entfristung zahlreicher Arbeitsverträge entschied die Arbeitgeberin einige der ehemals befristeten Arbeitnehmer, darunter auch die Klägerin, zu versetzen. In die Auswahl der in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Schutz von Arbeitnehmerinnen
Arbeitnehmerinnen sind während der Schwangerschaft und im Mutterschutz (bis acht Wochen nach der Entbindung) besonders gesetzlich geschützt. Dieser Schutz ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), den §§ 195 bis 200b Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus können sich weitergehende schützende Regelungen auch aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Nachfolgend werden einige der zentralen ... weiter lesen
Die Mediengruppe RTL will im Jahr 2021 Arbeitsplätze abbauen.
Insgesamt werden 150 Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen müssen.
Damit müssen 3-4 % Arbeitsplätze des Unternehmens abbauen.
RTL beabsichtigt den Stellenabbau sozialverträglich zu gestalten.
Die gestrichenen Arbeitsplätze sollen sich auf alle Bereiche der Mediengruppe beziehen.
RTL setzt auf ein Freiwilligenprogramm mit dem Arbeitnehmer der Gang in den Vorruhestand oder Altersteilzeit angeboten werden soll.
Außerdem soll in Abstimmung mit dem Betriebsrat ein weiteres Freiwilligenprogramm aufgelegt werden, das es ermöglicht mit Abfindung und Aufhebungsvertrag aus dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erlebe ich es auf Seiten der Arbeitnehmer immer wieder, dass diese sich auf eher nebensächliche Punkte konzentrieren und dabei die aus meiner Sicht wichtigsten Säulen, die im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung regelt werden, etwas außer Acht lassen. Was sind die entscheidenden Punkte, die Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachten sollten?
Höhe der Abfindung: Zunächst ist natürlich die Höhe der Abfindung ein zentraler Punkt. Diese richtet sich meist nach dem Bruttomonatsgehalt des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Das berühmt-berüchtigte Werk von Adolf Hitler, „Mein Kampf“, durfte viele Jahre in Deutschland nicht nachgedruckt werden. Davon unabhängig dürften sich noch zahlreiche Originalausgaben im Umlauf befinden. Eine solche Ausgabe mit eingeprägtem Hakenkreuz hatte ein Mitarbeiter des Berliner Ordnungsamtes während der Arbeitszeit im Pausenraum seines Dienstgebäudes gelesen. Infolge dessen erhielt er die ordentliche Kündigung – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In Deutschland hat es ein Arbeitnehmer, der Missstände in einem Unternehmen bei der Polizei zur Anzeige bringt, nicht leicht. Auf der einen Seite hat er doch das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Das garantiert ihm das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Unter Umständen ist er sogar verpflichtet, eine Strafanzeige zu stellen. Andererseits trägt er aufgrund des Arbeitsverhältnisses eine Fürsorgepflicht und Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund einer Strafanzeige gegen den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen und Berlin Nach einem Spiegel-Bericht vom 28.11.2011 schätzen Arbeitnehmervertreter, dass von den etwa 9000 befristeten Aushilfen bei Amazon etwa die Hälfte zum festen Stamm gehört und jedes Jahr wieder befristet eingestellt werden. In den Amazon-Standorten in Werne, Bad Hersfeld, Rheinberg und Leipzig sollen – so der Spiegel in dem Bericht vom 28.11.2011 – in vielen Fällen dieselben Mitarbeiter wiederholt nur für das Weihnachtsgeschäft befristet eingestellt worden sein. Ist dies aus arbeitsrechtlicher Sicht rechtens? Verstößt Amazon mit dieser Praxis nicht gegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014, Aktenzeichen: 7 AZR 847/12.
Ausgangslage:
Der Arbeitgeber darf gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund befristeten. Die Befristung darf maximal für zwei Jahre erfolgen. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Voraussetzung ist aber, dass mit dem Arbeitgeber zuvor nicht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist die ... weiter lesen
Rückzahlungskauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtung, sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Zum einen liegt dies daran, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nicht besonders motiviert ist, Rückzahlungen zu leisten. Zum anderen daran, dass diese Klauseln in sehr vielen Fällen aus den verschiedensten Gründen unwirksam sind.
So ist zum Beispiel eine Klausel im Arbeitsvertrag, bei dem es sich regelmäßig um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, dann unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer undifferenziert zur Rückzahlung verpflichtet. Häufig findet sich ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Die Beschwerde gegen einen arbeitsgerichtlichen Beschluss kann auch dann noch zurückgezogen werden, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) seine Entscheidung bereits verkündet hat. Nach einem am Donnerstag, 28. August 2014, veröffentlichten Beschluss des LAG Nürnberg ist dies möglich, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und noch keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt worden ist (Az.: 2 TaBV 5/14). Rechtsmittel sind dann insgesamt nicht mehr möglich.
Die Entscheidung gilt für das arbeitsrechtliche Beschlussverfahren. Dies greift insbesondere für die Einrichtung von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen sowie bei ... weiter lesen
Die Rechtsprechung setzt als Wert für Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt oder weniger an. Daran messen sich die anwaltlichen Gebühren, die dann ebenfalls sehr niedrig sind. Das wird der heutigen Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht gerecht. Quasi als Fortsetzung dieser fatalen Ideologie nehmen auch die meisten Arbeitnehmer die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht ernst genug. Fakt ist: Ein Zeugnis mit einer Benotung von schlechter als gut ist quasi nicht verwertbar. Man sollte es aus meiner Sicht bei der Bewerbung besser unterschlagen. Das führt zu einer Lücke in den Bewertungen mit ebenfalls fatalen Auswirkungen auf den Gang des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. ... weiter lesen