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• Leistet der Arbeitnehmer über die gesetzliche Arbeitszeit bzw. über die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus zusätzlich Arbeit (Mehrarbeit/Überstunden), ist diese grundsätzlich zu vergüten. Es kann jedoch auch ein Freizeitausgleich vertraglich vereinbart werden.
• Angeordnet werden können Mehrarbeit/Überstunden nur, wenn diese im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag positiv geregelt ist. Ist nichts Derartiges vereinbart, ist der Arbeitnehmer nicht zur Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet. Die Ausnahme sind Not- oder Katastrophenfälle.
• Der Arbeitnehmer schuldet Mehrarbeit/Überstunden nur dann - ... weiter lesen
Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag: Entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung ist die Art der späteren Ausführung des Vertrages. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -
von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
In der Praxis immer wieder umstritten: Zwischen den Parteien wird ein Werkvertrag oder ein Vertrag über „freie Mitarbeit“ geschlossen und der die Leistung, bzw. das Werk erbringende wird zunächst nicht als Arbeitnehmer betrachtet und behandelt. Im weiteren Ablauf des Vertragsverhältnisses kommt es dann faktisch zu einer Art Eingliederung im Betrieb ... weiter lesen
Befristete Arbeitsverträge werden von Arbeitgebern gerne abgeschlossen, um den Schutz der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vermeiden. In Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden, können sich Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten sechs Monate auf das Kündigungsschutzgesetz berufen und nicht mehr ohne Weiteres entlassen werden. Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, dass dieser Kündigungsschutz durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in bestimmten Fällen umgangen wird. Er hat aber einige Anforderungen hierfür normiert, um einen Missbrauch der von ihm eingeräumten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
In der Praxis wird ein häufiger Beweggrund für den Arbeitgeber, über eine Kündigung nachzudenken, darin liegen, dass er mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist. Oftmals greift man dann aber doch, wenn möglich, zu einem anderen Kündigungsgrund, beispielweise einer betriebsbedingten Kündigung. Eine Kündigung wegen Schlechtleistung gestaltet sich nämlich überaus schwierig.
Darlegung einer Schlechtleistung oft schwierig
Das beginnt schon mit dem Problem, was eigentlich als Schlechtleistung durchgehen soll. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
Freistellung schwerbehinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit
Die Klägerin ist vollzeitbeschäftigte Assistenzärztin im Krankenhaus der Beklagten. Sie ist zu einem Grad von 50 behindert. Zusätzlich zur täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden in der 5-Tage-Woche werden die Assistenzärzte mehrmals monatlich zu Bereitschaftsdiensten mit Nachtarbeit herangezogen.
Die Klägerin verlangte unter Berufung auf ihre Schwerbehinderteneigenschaft die Freistellung von Mehr- und Nachtarbeit. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben ihrer Feststellungsklage auf entsprechende Beschränkung des Direktionsrechts der Beklagten statt.
Die Revision der Beklagten vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte nur zum Teil ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem am 15.08.2012 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus (AZ: 2 Ca 147/12) muss der Arbeitgeber für die während eines Urlaubstages ausgeübte Betriebsratstätigkeit keinen erneuten Urlaub gewähren. Die Cottbuser Richter entschieden, dass der Urlaubstag, an dem ein Betriebsratsmitglied sein Amt aktiv ausübt, nicht von dem Jahresurlaub abgezogen werden kann, weil es sich dabei nicht um eine betrieblich veranlasste Arbeit handele. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nahm ein Betriebsratsvorsitzender ... weiter lesen
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Maßregelungsverbotes
Nach § 1b Abs. 1 BetrAVG können sich Betriebsrentenansprüche auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Dieser Grundsatz kommt nur dann zum Zuge, wenn der Arbeitgeber nach einer bestimmten Regel Leistungen gewährt. Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB kann nur dann verletzt sein, wenn die zulässige Ausübung von Arbeitnehmerrechten ein tragender Grund für die Vorenthaltung einer Arbeitgeberleistung ist. Diese Voraussetzungen waren in dem vom Senat entschiedenen Fall nicht erfüllt.
Der Kläger war von 1963 bis April 2000, zuletzt als Abteilungsleiter mit Handlungsvollmacht bei der beklagten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Übernahme von öffentlichem Amt grundsätzlich kein Kündigungsgrund: Arbeitgeber können in der Regel keine Kündigung darauf stützten, dass der Arbeitnehmer ein öffentliches Amt oder Ehrenamt ausübt. Wer sich politisch als Mandatsträger etwa im Gemeinderat engagiert, ist darüber hinaus sogar oftmals ausdrücklich gesetzlich vor einer Kündigung geschützt.
Auch Mitgliedschaft in unliebsamer Partei taugt nicht als Kündigungsgrund: Auch wegen der Mitgliedschaft in einer politischen Partei können Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Straftaten zulasten des Arbeitgebers als Kündigungsgrund
Wer als Arbeitnehmer Straftaten zulasten des Arbeitgebers begeht, riskiert die Kündigung. Insbesondere, wenn das Vermögen des Arbeitgebers geschädigt wird, z. B. durch Diebstahl, Unterschlagung oder einen Betrug, kann der Arbeitgeber kündigen, regelmäßig auch fristlos ohne vorherige Abmahnung. Doch nicht immer lassen sich die Vorwürfe des Arbeitgebers beweisen.
Verdachtskündigung
Der Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung zwar auch auf den Verdacht einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers stützen. Das ... weiter lesen
Terrorverdacht und Arbeitsrecht: Serie – Teil 2
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Zumindest bei großen Unternehmen erfolgt derzeit eine gezielte Suche nach möglichen Terroristen in der Belegschaft. So führt zum Beispiel die Firma Daimler alle drei Monate ein so genanntes „Terrorscreening“ durch. Hierbei erfolgt ein Abgleich der Namenslisten der Mitarbeiter mit den per EU-Verordnung erfassten terrorverdächtigen Personen. Darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der auf einer Terrorliste geführt wird, einfach kündigen?
Kündigungsgrund erforderlich
Der Arbeitgeber sollte in solchen Fällen immer eine ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.10.2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 22/23 zur Beweislast bei der Ankündigung oder Androhung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitnehmer entschieden.
Die „Ankündigung oder Androhung einer Arbeitsunfähigkeit “ bei objektiv nicht bestehender Erkrankung kann „an sich“ einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen ... weiter lesen