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Siemens will 3300 Stellen in Deutschland abbauen. Kündigungen sollen dabei vermieden werden. Was Mitarbeiter beachten sollten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Pressemeldungen zufolge plant Siemens deutschlandweit 3300 Stellen abzubauen. Mit dem Unternehmenskonzept Vision 2020 soll das Unternehmen wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs gebracht werden.
Stellenabbau ohne Kündigung bedeutet in der Regel in erster Linie Aufhebungsverträge. Hier bieten Unternehmen wie Siemens durchaus hohe Abfindungen und sonstige Vorteile für die ausscheidenden Mitarbeiter.
Daneben wird man sicher auch auf Altersteilzeitmodelle ... weiter lesen
War ein Arbeitnehmer das ganze Urlaubsjahr krank, wurde nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Urlaub automatisch auf das Folgejahr übertragen und musste dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. War der Arbeitnehmer weiter krank, verfiel der Urlaubsanspruch.
Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr festgestellt, dass ein solcher Verfall, der sich auf § 7 Absatz 3 Satz 3 BUrlG stützt, der Europäischen Richtlinie 2003/88/EG widerspricht. Nach dieser Richtlinie sei ein Mindesturlaub von vier Wochen im Jahr garantiert und der Urlaub dürfe nicht wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verfallen. Vor diesem Hintergrund kann jedenfalls der garantierte ... weiter lesen
Die Deutsche Messe AG mit Sitz in Hannover will den Bestand von 730 Arbeitnehmer auf 480 Arbeitnehmer vermindern und sich damit von 250 Arbeitnehmern trennen.
Die Corona -Pandemie hat der Messe AG schwer zugesetzt und die Umsätze sind stark zurückgegangen, da durch die Pandemie zahlreiche Messen nicht stattfanden .
Die 250 Arbeitsplätze sollen bis zum Jahr 2027 abgebaut werden; dabei hofft man auf einen freiwilligen Weggang durch Fluktuation oder ein aufgelegtes Freiwilligenprogramm , das mit Abfindungen sozialverträglich den Stellenabbau umsetzen soll.
Gelingt das nicht, stehen auch betriebsbedingte Kündigung auf der Agenda.
Nach dem ersten Schock für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wintereinbruch bedeutet wieder vermehrt Schnee und Eis und damit schwierige Straßenverhältnisse sowie Verspätungen und Ausfälle bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Zahlreiche Arbeitnehmer haben dann mit erschwerten Bedingungen bei der Anfahrt zur Arbeit zu kämpfen. Womit müssen Mitarbeiter rechnen, die deshalb verspätet am Arbeitsplatz erscheinen?
Verspätung bedeutet keinen Lohn: Wer sich verspätet, kriegt für die Zeit, die er zu spät ist, keine Vergütung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer etwas für seine Verspätung kann oder nicht. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Medienberichten zufolge will der Telekommunikationskonzern Telefonica bis 2018 möglicherweise annähernd 50 % aller Stellen kürzen. So berichtet Spiegel online, dass insbesondere im Kundenservice und in den Shops Jobs wegfallen und an Subunternehmen und Partner wie Drillisch ausgelagert werden sollen. Mitarbeitern sollen außerdem Abfindungen angeboten werden. Für die insgesamt 9100 Mitarbeiter in Deutschland beginnt nun wohl eine unruhige Zeit.
Droht in einem Unternehmen Personalabbau, sind die Arbeitnehmer häufig verunsichert. Immer wieder gibt es offizielle Informationen des Arbeitgebers ... weiter lesen
Es gibt wohl kaum einen Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zu dem normalen Festgehalt noch weitere Verdienstmöglichkeiten zusagt oder zumindest in Aussicht stellt. Diese zusätzlichen Vergütungsbestandteile existieren in zahlreichen verschiedenen Formen mit einer Vielzahl von Bezeichnungen, z.B. als Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.
All diese Verdienstbestandteile haben aber eine Gemeinsamkeit: Der Arbeitgeber möchte mit ihnen zumeist möglichst flexibel umgehen können, d.h. die eine oder andere Zusatzleistung ggf. auch einmal nicht erbringen müssen. Andererseits will er seinen Arbeitnehmern seine generell ... weiter lesen
• Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als 400 € beträgt (Entgeltgeringfügigkeit) oder eine Beschäftigung vorliegt, die innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist oder im Voraus vertraglich begrenzt wird, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt 400 € übersteigt (Zeitgeringfügigkeit). • Geringfügige Versicherungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten. • Die Arbeitnehmer sind von Lohnsteuer und ... weiter lesen
Es werden heute noch immer viele miteinander verwandte Arbeitsverträge geschlossen, die unbrauchbar sind. Dies sind sie aus grundsätzlich drei Gründen:
1. Diese Arbeitsverträge enthalten oft unwirksame Regelungen.
Sämtliche Arbeitsverträge werden seit dem 1. Januar 2002 in die AGB-Kontrolle einbezogen. Diese Kontrolle (AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen) wird durch eine richterliche Untersuchung gewährleistet, die sich an den Paragraphen 304 bis 310 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) orientiert, um zu vermeiden, dass die Arbeitsbedingungen einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegeben werden. Dadurch erfuhren Arbeitnehmer eine ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2015 – 1 Sa 5/15 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) können Arbeitsverträge mit Ärzten befristet werden, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung ... weiter lesen
Betriebliche Altersversorgung auch für Minijobber
Die Klägerin war seit dem 1. November 1991 bei einer Gewerkschaft angestellt. Als diese 2001 mit vier weiteren Gewerkschaften zur Gewerkschaft Verdi fusionierte, wurde vereinbart, dass die Klägerin ab März 2004 nur noch als geringfügig Beschäftigte arbeiten sollte.
In einer Gesamtbetriebsvereinbarung wurde festgelegt, dass den Gewerkschaftsbeschäftigten eine betriebliche Altersversorgung zusteht. Allerdings wurde diese nicht schrankenlos gewährt. Neben einem unbefristeten Arbeitsverhältnis musste für eine betriebliche Altersversorgung „eine mehr als geringfügige Beschäftigung stattfinden“.
Die ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen Nach Berichten der Financial Times Deutschland plant RWE einen verschärften Sparkurs. Über mögliche Folgen für die Belegschaft, insbesondere über die Zahl der in Wegfall geratenden Arbeitsplätze werde derzeit mit den Betriebsräten verhandelt. Für die betroffenen Arbeitnehmer besteht kein akuter Handlungsbedarf, da derzeit noch völlig unklar ist, welche Arbeitnehmer in welchem Umfang vom Stellenabbau betroffen sein werden. Sicherlich wird aber der eine oder andere Arbeitnehmer über einen „freiwilligen“ Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber nachdenken. Was ist hierbei zu beachten? Kündigungsfrist einhalten ... weiter lesen
Manchmal lese ich Hinweise in der Presse oder auch im Internet, dass das Bundesarbeitsgericht oder auch der Bundesgerichtshof über diese oder jene Frage heute oder morgen entscheiden werde, und mir treten die Schweißperlen auf die Stirn, weil ich mich frage, ob ich etwas falsch gemacht habe. Wenn ich für einen Arbeitgeber eine Kündigung entwerfe, führe ich nämlich immer aus, dass diese „zum nächstmöglichen Termin“ wirken soll. In einem zweiten Satz füge ich dann weiter an „Nach unseren Berechnungen ist dies der ….“.
Dies entsprach gängiger Beratungspraxis und hat den Vorteil, dass die Kündigung immer zum richtigen Zeitpunkt wirkt, auch wenn sich ... weiter lesen