Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Bad Wiessee zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Bad Wiessee / Arbeitsrecht


Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Straßburg (jur). Nutzen Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen einen Internet-Messenger-Dienst, dürfen Arbeitgeber diese Kommunikation nicht heimlich überwachen. Werden Beschäftigte nicht vorab über die Überwachung informiert, stellt dies ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens dar, urteilte am Dienstag, 5. September 2017, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 61496/08).
Das Gericht hob damit das vorhergehende Urteil der Kleinen Kammer vom 12. Januar 2016 auf (Az.: 61496/08, JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Damit bekam ein gekündigter rumänischer Verkaufsleiter eines in Bukarest ... weiter lesen
In meinen Artikeln hatte ich bereits mehrfach betont, wie wichtig es ist, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung oder nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses Klage einzureichen. Fast ebenso wichtig ist es auch, innerhalb dieser Frist die richtigen Anträge zu stellen – aber eben nur fast, wie das Urteil des BAG vom 15.05.2012, 7 AZR 6/11 zeigt.
In diesem Fall hatte ein nicht anwaltlicher vertretener Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Frist Entfristungsklage eingereicht mit dem Antrag, dass seit dem 31.05.2007 ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses bestehe. Ein solcher Feststellungsantrag ist mangels Feststellungsinteresse unzulässig. Der Arbeitsrichter oder auch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dem Urteil liegt die Feststellung zu Grunde, dass eine Verpflichtung zur Herausgabe des mit dem Wettbewerber vereinbarten Vergütung an den vorherigen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots nicht bestehe. Das Urteil könnte eine enorme Bedeutung für Arbeitnehmer haben. In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen Arbeitnehmer wegen einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom vorherigen Arbeitgeber freigestellt werden. Einige Arbeitnehmer nehmen dann anscheinend ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen
Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. In diesem Rahmen gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für einen besonderen gesetzlichen Schutz. Als Arbeitnehmer gilt es also stets zu prüfen, welche besonderen Rechte und Schutzvorschriften für einen gelten. Dabei können die nachfolgend gebildeten Gruppen bzw. die damit einhergehenden Rechte auch parallel eingefordert werden.
Schutz aufgrund ... weiter lesen
Kündigung der Redakteurin einer Tageszeitung wegen verweigerter Erklärung zu "Stasi-Kontakten"
Die Beklagte gibt die "Märkische Oderzeitung" heraus. Diese ist Nachfolgerin der früher von der SED-Bezirksleitung herausgegebenen Zeitung "Der Neue Tag". Die Klägerin ist seit 1972 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt, seit Juli 1978 als Redakteurin einer Lokalredaktion. In den Räumen der Lokalredaktion unterhielt das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine konspirative Wohnung. Mitte 1996 forderte die Chefredaktion die Redakteure auf, etwaige Kontakte zum MfS mitzuteilen. Alle angesprochenen Mitarbeiter mit Ausnahme der Klägerin offenbarten sich in vertraulichen Gesprächen. Nachdem die Chefredaktion ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz.
Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot.
Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden.
Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wegen Schwarzarbeit kommt dann in Betracht, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht oder eine sonstige Verletzung von betrieblichen Interessen des Arbeitgebers begründet wird. Schädigt der Arbeitnehmer also dadurch, dass er schwarzarbeitet, das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit, kommt eine Kündigung in Betracht. Gleiches gilt für den Fall, dass die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers während der Probezeit durch die Schwarzarbeit nebenbei nicht mehr wiederhergestellt werden kann.
Schwarzarbeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Scheinselbstständiger Arbeitnehmer oder tatsächlich selbstständig
Die Entwicklung geht immer mehr dahin, dass selbstständige Tätigkeiten ausüben, die traditionell von Arbeitnehmer ausgeführt wurden. Doch nicht immer handelt es sich dann wirklich um selbstständige – oftmals sind die Mitarbeiter tatsächlich scheinselbstständige Arbeitnehmer. Relevant ist die Unterscheidung etwa für die Frage, ob die betroffenen Mitarbeiter Kündigungsschutz genießen. Bei Selbstständigen ist das nicht der Fall, Scheinselbstständige haben dagegen als Arbeitnehmer ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 2/19 entschieden, dass eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein kann, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich: ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Sperrzeit bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängen, wenn ein Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Während dieser Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen wird dann kein Arbeitslosengeld gezahlt.
Keine Sperrzeit bei Kündigung aus wichtigem Grund
Eine Sperrzeit droht allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer nachweislich aus wichtigem Grund gekündigt hat. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn man mit seinem Ehepartner zusammenleben möchte und daher umziehen muss. Weiteres Beispiel: Bei nachweislichem Mobbing ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für Fälle die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Im Rahmen von Arbeitsverträgen werden häufig Ausschlussfristen vereinbart. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird davon abhängig gemacht, dass dies innerhalb einer bestimmten Zeit geschieht. Arbeitgeber sichern sich dadurch gegen rückwirkende Ansprüche von Arbeitnehmern, z.B. auf Überstundenvergütung ab. Die Entscheidung: Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin Schmerzensgeldes wegen „Mobbings“ verlangt. Im ... weiter lesen
• Ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, so besteht zwar der Anspruch, kann aber während der Ruhezeit nicht erfolgreich geltend gemacht werden.
• Die Ruhezeit besteht, um Doppelzahlungen an den Berechtigten zu vermeiden. So soll dieser z.B. nicht gleichzeitig Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld beziehen.
• Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Anspruch auf andere Sozialleistungen, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Erwerbsminderungsrente o.ä., hat.
• Der Anspruch ruht weiterhin, wenn der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder zu erhalten hat, z.B. dann wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält. Erhält der Arbeitslose ... weiter lesen