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Das Arbeitsgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 17.12.2020 zum Aktenzeichen1 Ca 1741/20 entschieden, dass eine fristlose Kündigung wegen einer nicht genehmigten Nebenbeschäftigung rechtswidrig ist.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Kündigung geendet hat.
§ 6 Absatz 1 des Arbeitsvertrags lautet:
„Jede Nebentätigkeit, gleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, ist anzuzeigen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.09.2020 zum Aktenzeichen 4 AZR 195/20 entschieden, dass die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO) erfüllt, da ihre Tätigkeiten lediglich einen Arbeitsvorgang darstellen, innerhalb dessen sie in rechtserheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten erbringt.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 30/2020 vom 09.09.2020 ergibt sich:
Die Klägerin ist ausgebildete Justizfachangestellte. Ihr ist die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen an einem Amtsgericht übertragen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erlebe ich es auf Seiten der Arbeitnehmer immer wieder, dass diese sich auf eher nebensächliche Punkte konzentrieren und dabei die aus meiner Sicht wichtigsten Säulen, die im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung regelt werden, etwas außer Acht lassen. Was sind die entscheidenden Punkte, die Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachten sollten?
Höhe der Abfindung: Zunächst ist natürlich die Höhe der Abfindung ein zentraler Punkt. Diese richtet sich meist nach dem Bruttomonatsgehalt des ... weiter lesen
Die Beklagte ist eine diakonische Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung mit zuletzt ca. 3.000 Beschäftigten. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1984 als Angestellter im erzieherischen Dienst tätig. Mit ihm war - wie früher mit allen anderen Arbeitnehmern auch - arbeitsvertraglich die Geltung des BAT vereinbart. Im Jahre 1991 trat die Beklagte dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA) bei. Seitdem vereinbart sie mit neu eingestellten Arbeitnehmern die Geltung des Kirchlichen Angestelltentarifvertrages für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche Nordelbien (KAT-NEK). 1998 schloß der VKDA mit mehreren Gewerkschaften zur Vermeidung von 160 betriebsbedingten Kündigungen einen auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Volksverhetzung auf Facebook, private Trunkenheitsfahrten mit dem PKW, privater Handel mit Kinderpornos – in letzter Zeit wird immer wieder diskutiert, inwieweit Straftaten des Arbeitnehmers im Privatbereich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben können. Nicht selten sprechen Arbeitgeber unter dem Druck der Öffentlichkeit zunächst mal eine Kündigung aus. Doch sind solche Kündigungen wirksam? Halten sie einer Überprüfung durch die Arbeitsgerichte im Rahmen einer vom Arbeitnehmer erhobenen Kündigungsschutzklage stand?
Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps: ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Ausgangslage
Arbeitgeber haben häufig Probleme, wenn es darum geht, dem Arbeitnehmer eine Kündigung zuzustellen. Zwei Konstellationen treten dabei immer wieder auf:
Fall: Der Arbeitgeber versucht, dem Arbeitnehmer die Kündigung direkt zu übergeben. Der Arbeitnehmer weigert sich allerdings, diese anzunehmen.
Fall: Der Arbeitgeber entscheidet sich dafür, die Kündigung per Einschreiben an den Arbeitnehmer zu verschicken. Der Arbeitnehmer wird dann darüber benachrichtigt, holt allerdings das Einschreiben einfach nicht ab.
In beiden Fällen stellt sich für den Arbeitgeber ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Kündigung einer gehobenen Redakteurin bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer und israelfeindlicher Veröffentlichungen ist unwirksam. Es liege keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor, da die Veröffentlichungen für einen arabischen Sender überwiegend zeitlich vor Beginn der Tätigkeit bei der Deutschen Welle erfolgt seien, urteilte am Mittwoch, 28. Juni 2023, das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (Az.: 23 Sa 1107/22). Das bis zum 30. Juni 2023 befristete Arbeitsverhältnis der Redakteurin sei damit nicht vorzeitig beendet worden, so die Berliner Richter.
Hintergrund des Rechtsstreits war ein im November 2021 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichter Artikel mit dem Titel „Ein Sender ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Schock nach Kündigung
Die Kündigung verursacht regelmäßig einen Schockzustand. Warum ich? Wie undankbar, wo ich doch der Firma so viele Jahre lang gedient habe! Wie oft hat meine Familie zuhause gewartet und ich war noch auf der Arbeit und jetzt das. Hätte ich doch bloß diese ganzen Überstunden nicht gemacht oder wenigstens die Vergütung eingefordert. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch.
Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf
Es gibt wichtige Dinge zu bedenken und es laufen wichtige Fristen. Vergessen Sie daher alle Emotionalität und ... weiter lesen
Der Kläger war langjährig als Prokurist bei der Beklagten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war vereinbart: "Alle geleisteten Überstunden werden vergütet". Der Kläger leistete seit Jahren monatlich im Schnitt 100 Überstunden, die jeweils bezahlt wurden. Im Juni 1998 kündigte er das Arbeitsverhältnis zum Jahresende. Im Juli 1998 erklärte der Arbeitgeber, er stelle den Kläger ab sofort von der Arbeit frei und ordnete außerdem an, er solle die im Juni geleisteten Überstunden abfeiern. Der Kläger verließ daraufhin wortlos den Betrieb. Er verlangt Vergütung der Überstunden.
Der Kläger hatte vor dem Neunten Senat Erfolg. Zur Zeit der Freistellung war bereits ein Anspruch auf Überstundenvergütung entstanden und fällig geworden. Dieser ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Wenn man als Arbeitnehmer im Krankenhaus liegt, ist das in der Regel schon ärgerlich genug. Besonders unangenehm wird es aber, wenn jetzt der Arbeitgeber währenddessen auch noch kündigt. Ist das eigentlich zulässig?
Fachanwalt Bredereck: Es gibt kein Kündigungsverbot oder sonst etwas Vergleichbares für die Zeit, in der ein Arbeitnehmer im Krankenhaus liegt. Ein Krankenhausaufenthalt steht also einer Kündigung des Arbeitgebers nicht entgegen. Eine andere Frage ist dann, ob die Kündigung auch wirksam ist. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitgeber muss fristlose Kündigung nicht begründen
Im Kündigungsschreiben selbst muss der Arbeitgeber erst einmal keine Kündigungsgründe nennen. Wenn der Arbeitnehmer dann aber Kündigungsschutzklage erhebt und es zum Prozess kommt, muss der Arbeitgeber das Vorliegen eines Kündigungsgrundes darlegen und beweisen können.
Sofortige Wirkung der fristlosen Kündigung
Fristlose bzw. außerordentliche Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber keinerlei Kündigungsfrist einhält, sondern mit sofortiger Wirkung kündigt. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht gegen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.11.2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 582/17 entschieden, dass die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers jedenfalls dann wirksam sein kann, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 39/2019 vom 19.11.2019 ergibt sich:
Der Kläger war seit Juli 2000 bei der beklagten Gemeinde tätig. Nach dem Arbeitsvertrag vom 01.04.2006 wird der Kläger als vollbeschäftigter Arbeitnehmer jeweils für die Saison vom 01. April bis zum 31. Oktober eines ... weiter lesen