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Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach seiner Auflösung
Die Antragsteller vertraten den bei der Arbeitgeberin gebildeten dreiköpfigen Betriebsrat als Rechtsanwälte in mehreren betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht. Auf Veranlassung der Arbeitgeberin schieden alle drei Betriebsratsmitglieder am 30. April 1998 durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung aus ihrem Arbeitsverhältnis aus. Ersatzmitglieder gab es nicht. Ein neuer Betriebsrat wurde nicht gewählt. Nachdem die Arbeitgeberin es abgelehnt hatte, die in den arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren durch die Tätigkeit der Antragsteller entstandenen Honorarforderungen auszugleichen, ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu ... weiter lesen
Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist.
Hierbei gibt es wenige Ausnahmen, z.B. wenn die überreichte Kündigung nicht unterschrieben ist, siehe hierzu mein Artikel: „Bei nicht unterschriebener Kündigung muss Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden". Die Frist zur Einreichung der Klage binnen drei Wochen wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 allerdings auf weitere Fälle ausgeweitet, so dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein möglicher Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung kann sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, einem Tarifvertrag oder auch aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers jedoch nicht. Möglicherweise zahlt der Arbeitgeber die Abfindung auch "freiwillig" im Rahmen eines der Kündigung folgenden Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers. Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig ergangen, so ... weiter lesen
Keine Diskriminierung nichtehelicher Kinder durch eine tarifliche Versorgungsregelung
Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter eines verstorbenen Arbeitnehmers der Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) anzuwenden. Nach § 10 Nr. 4 MTV erhalten die Hinterbliebenen die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und für weitere drei Monate. Diese Hinterbliebenenbezüge stehen vorrangig dem Ehegatten zu. Ist kein Ehegatte vorhanden, so sind sie an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen, die mit dem verstorbenen Arbeitnehmer in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte. Falls auch keine solchen Kinder vorhanden ... weiter lesen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
In Frankreich konnte Alkohol am Arbeitsplatz bislang nicht wirksam verboten werden. Dies ist nun anders. Ab sofort dürfen Arbeitgeber wegen Gesundheits- und Unfallgefahren für ihre Angestellten künftig auch den Konsum von Wein, Cidre oder Bier am Arbeitsplatz untersagen. Doch wie sieht es in Deutschland aus? Nachfolgend die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt beantwortet.
Renger: Darf man am Arbeitsplatz Alkohol trinken?
Bredereck: In den meisten Betrieben herrscht ein striktes Alkoholverbot. Regelungen dazu finden sich entweder im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem ... weiter lesen
Wenn Tarifvertragsparteien ein Verhandlungsergebnis verbindlich festhalten und dieses Ergebnis von den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite ausdrücklich gebilligt wird, kann dies ein Vorvertrag sein, aus dem sich ein einklagbarer Anspruch ergibt, einen entsprechenden Tarifvertrag zu unterzeichnen. Ist die Einigung versehentlich nur teilweise, aber nicht vollständig in einem oder mehreren Tarifverträgen umgesetzt worden, haben beide Parteien einen Anspruch auf tarifvertragliche Ergänzung der Umsetzung. Der Verpflichtung zum Abschluss eines solchen ergänzenden Tarifvertrages steht sein rückwirkendes Inkrafttreten auch dann nicht entgegen, wenn zwischenzeitlich Tarifverträge, die mit dem angestrebten ... weiter lesen
(Stuttgart) Die von einem Streik der Fluglotsen am 6. April 2009 am Stuttgarter Flughafen betroffenen Luftverkehrsgesellschaften haben gegen die streikführende Gewerkschaft keine Schadensersatzansprüche wegen ausgefallener, verspäteter oder umgeleiteter Flüge.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.08.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 1 AZR 754/13.
Die vier Klägerinnen betreiben Luftverkehrsunternehmen. Die beklagte Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) vertritt die berufs- und ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Wie lange dürfen Arbeitnehmer eigentlich Pause machen?
Fachanwalt Bredereck : Zunächst ist es, glaube ich, hilfreich, noch einmal klarzustellen, was Pause eigentlich tatsächlich bedeutet. Hier gibt es in der Praxis oft Missverständnisse. Eine Pause zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer vorher genau weiß, von wann bis wann er diese antreten kann und dass er während dieser Zeit auch tatsächlich nicht arbeiten muss. Ich höre immer wieder von Arbeitnehmern in bestimmten Berufen, wie z.B. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Medienberichten zufolge will Volkswagen die Verträge von 300 Beschäftigten im Hannoverschen Nutzfahrzeugwerk Ende Januar 2016 auslaufen lassen. Die Verträge von 500 weiteren Leiharbeitern wurden zunächst nur für drei Monate verlängert. Neben den unmittelbar von der Krise betroffenen Arbeitnehmern, werden auch die Arbeitsplätze vieler Mitarbeiter in anderen Unternehmen am Standort bzw. in Zulieferbetrieben mittelfristig von der Krise tangiert werden. Mitarbeiter, die befürchten müssen, im Zuge der Krise ihren Arbeitsplatz zu verlieren, sollten folgendes beachten:
Befristung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass der Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Die Anteile der Zusatzzahlungen müssten genau bestimmt werden; andernfalls wäre es dem Arbeitgeber unmöglich, vorbehaltslose Änderungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ging es wohl ... weiter lesen