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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Schichtarbeit ist die Arbeit, die von mindestens zwei Arbeitnehmern so erfüllt wird, dass diese sich nach einem überschaubaren Plan ablösen. • Nacharbeit ist die Arbeit, die in den Zeitraum von 23 bis 6 Uhr fällt. • Der Beginn der Nachtarbeit kann in Tarifverträgen geregelt werden, und zwischen 22 Uhr und 24 Uhr variieren. • Die Nachtarbeitsspanne beträgt sieben Stunden. Wird der Beginn der Nachtarbeitszeit z.B. auf 22 Uhr gelegt, so endet die Nachtarbeit um fünf Uhr. Nacharbeit liegt erst dann vor, wenn die Arbeit mehr als drei Stunden der Nachtzeit erfasst. • Die Nachtarbeitszeit beträgt acht Stunden und darf auf zehn Stunden ... weiter lesen
Arbeitet der Ehegatte oder Lebenspartner im Betrieb mit, ist die versicherungsrechtliche Beurteilung dieser Tätigkeit oft nicht ganz einfach. Die Arbeitsleistung wird nämlich häufig anders erbracht, als wenn Fremde beschäftigt werden. Familiäre Rücksichtnahme überdeckt den für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis typischen Gegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Vor diesem Hintergrund muss genau unterschieden werden, ob wirklich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder ob die Leistung des Ehegatten oder Lebenspartners auf mitunternehmerischer Grundlage oder auf der Basis familiärer Mithilfe erfolgt.
Einzelfallprüfung an Hand ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Zum Thema Überstunden hat es schon eine ganze Reihe von Beiträgen gegeben von dir zuletzt. Wie ist denn eigentlich der Fall zu beurteilen, dass der Arbeitgeber Überstunden anordnet, der Arbeitnehmer sich aber weigert, diese zu leisten? Darf der Arbeitgeber in diesem Fall kündigen?
Fachanwalt Bredereck: Entscheidend ist in einem solchen Fall die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt war, die Überstunden anzuordnen. Das ist nicht ohne weiteres der Fall, es sei denn es handelt sich um einen extremen Notfall. Das klassische Beispiel in ... weiter lesen
Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich.
Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Erfurt (jur). Begründen Arbeitgeber nicht die Absage eines schwerbehinderten Stellenbewerbers, kann dies im Einzelfall als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden. Davon ist allerdings nur auszugehen, wenn ein Arbeitgeber trotz gesetzlicher Vorschriften auch zu wenig schwerbehinderte Arbeitnehmer eingestellt hat, urteilte am Donnerstag, 21. Februar 2013, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 8 AZR 180/12). Erst bei zu wenig eingestellten schwerbehinderten Arbeitnehmern bestehe die Verpflichtung, Stellenabsagen von schwerbehinderten Bewerbern zu begründen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sollen private und öffentliche Arbeitgeber mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten ... weiter lesen
Mainz (jur). Arbeitgeber dürfen anderen Arbeitgebern Informationen über frühere eigene Beschäftigte geben. Dies ist allerdings auf Leistung und Verhalten während der Arbeit im eigenen Betrieb beschränkt, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 5. Juli 2022 entschied (Az.: 6 Sa 54/22). Zudem muss danach ein überwiegendes Interesse vorliegen, das den Persönlichkeitsrechten vorgeht. Mit ihrem Urteil beförderten die Mainzer Richter Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus den Jahren 1957 und 1984 ins digitale Zeitalter.
Die Klägerin war bei ihrem beklagten früheren Arbeitgeber als Leitende ... weiter lesen
Verleiher darf bei fehlender Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers nicht dessen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14.
Ausgangslage:
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko. Wenn er den Arbeitnehmer mangels vorhandener Aufträge nicht beschäftigen kann, muss er den Arbeitnehmer trotzdem bezahlen. Die Frage war inwieweit dies auch für Leiharbeitnehmer gilt und ob insbesondere der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) ... weiter lesen
Erfurt (jur). Arbeitnehmer müssen ihrem Chef nicht ihre Handynummer mitteilen. Der Arbeitgeber kann entsprechende Auskunft nicht verlangen, wie das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 16. Mai 2018 entschied (Az.: 6 Sa 442/17). Ausnahmen sind danach nur dann denkbar, wenn wichtige Aufgaben des Arbeitnehmers anders nicht organisiert werden können.
Im konkreten Fall geht es um einen Sachbearbeiter für Hygiene und Infektionsschutz im Gesundheitsamt des Landkreises Greiz in Thüringen. Früher hatte der Landkreis in diesem Bereich eine Rufbereitschaft, damit in dringenden Fällen auch außerhalb der Dienstzeiten ein Mitarbeiter rasch zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem am 15.08.2012 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus (AZ: 2 Ca 147/12) muss der Arbeitgeber für die während eines Urlaubstages ausgeübte Betriebsratstätigkeit keinen erneuten Urlaub gewähren. Die Cottbuser Richter entschieden, dass der Urlaubstag, an dem ein Betriebsratsmitglied sein Amt aktiv ausübt, nicht von dem Jahresurlaub abgezogen werden kann, weil es sich dabei nicht um eine betrieblich veranlasste Arbeit handele. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nahm ein Betriebsratsvorsitzender ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn ein Arbeitnehmer unter Hinweis auf eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit erscheint, obwohl er in Wahrheit gar nicht arbeitsunfähig erkrankt ist.
Vermutet ein Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht und spricht er aus diesem Grund eine Kündigung aus, ist es im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass tatsächlich keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorgelegen hat. Dies ist häufig sehr schwierig, weil der Arbeitnehmer in solchen Fällen in der Regel eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Ermittlungen gegen Berliner Lehrerin wegen Geschenk ihrer Schüler eingestellt; Bundesarbeitsgericht hebt arbeitgeberfreundliches Urteil über Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Äußerungen auf YouTube auf und Urteil des AG Potsdam zum Streaming.
Ermittlungen gegen Berliner Lehrerin wegen eines Geschenkes ihrer Schüler im Wert von 198 € gegen Zahlung von 4000 € eingestellt
Eine Berliner Lehrerin hatte sich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Vorteilsnahme zu verantworten. Sie hatte von ihren Schülern ein Abschiedsgeschenk in Höhe von 198 € ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers innerhalb von drei Wochen: Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen hat, hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Tut er das, folgt darauf der Kündigungsschutzprozess.
Vielfach Einigung im Gütetermin: In der Regel folgt auf die Klageerhebung nach etwa zwei bis sechs Wochen ein Gütetermin. Dabei kommt es in schätzungsweise ca. 90 Prozent der Fälle dann schon zu einer Einigung in Form eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit geht ... weiter lesen