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Mit Urteil vom 16.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber nachweisen muss, dass sein Urlaubsanspruch noch nicht vollständig erfüllt wurde, wenn er im Laufe des Kalenderjahres seine Arbeitsstelle wechselt (AZ.: 9 AZR 295/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Dies begründet das BAG unter anderem damit, dass Doppelansprüche nach dem Gesetz nicht in Frage kämen, d.h. ein Arbeitnehmer hat keinen doppelten Anspruch auf Urlaub von zwei Arbeitgebern. Dies ergibt sich nach Auffassung des BAG aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). ... weiter lesen
Mit Urteil vom 10.02.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Urlaubsanspruch beim Wechsel von einer Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt werden darf (AZ.: 9 AZR 53/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Das gilt wohl jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Wechsel den Urlaub nicht mehr nehmen kann. Mit seiner Entscheidung stellt das BAG damit klar, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach grundsätzlich eine Umrechnung der Urlaubstage zu erfolgen hatte, wenn sich die Wochenarbeitstage verringerten, nicht mehr festhält. Damit folgt das BAG der ... weiter lesen
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) befasst sich mit dem Problem der Zulässigkeit von Fragen nach einer Schwerbehinderung und den rechtlichen Folgen bei entsprechend unwahren bzw. falschen Angaben (BAG 2 AZR 369/10).
I. Allgemeines zur Zulässigkeit von Fragen im Vorstellungsgespräch
Vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses kommt es in der Regel zu einem mehr oder weniger ausführlichen Vorstellungsgespräch, im Rahmen dessen sich Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gegensätzlich gegenüberstehen: zum einen will der Arbeitgeber möglichst viel und genaues über den Arbeitnehmer erfahren, andererseits liegt es nun aber auch im wohlverstandenen Interesse ... weiter lesen
Sie haben ein lukratives Jobangebot erhalten und möchten sich verändern. Der neue Chef möchte, dass Sie am besten sofort anfangen. Doch dann die Ernüchterung: Ihr Arbeitsvertrag sieht Kündigungsfristen von drei Monaten vor. Zunächst gilt: Auch als Arbeitnehmer sind Sie an die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Sinnvoll ist in einer solchen Situation eine einvernehmliche Einigung über die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Man kann sich in dessen Rahmen mit dem Arbeitgeber darüber einigen, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist oder mit einer wesentlich kürzeren enden soll. Ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Spontane Anordnung zum Abfeiern von Überstunden: In der Praxis kommt es teilweise vor, dass Arbeitgeber sehr kurzfristig anordnen, dass Arbeitnehmer doch ihre Überstunden abfeiern sollten. Das passiert dann teilweise einen Tage vorher, mitunter auch am selben Tag vor dem Hintergrund, dass gerade keine Arbeit mehr anfällt und der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht unbedingt benötigt.
Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen: Auskunft dazu, ob solche Anordnungen des Arbeitgebers zulässig sind, geben vielfach entsprechende Regelungen zum Überstundenabbau im ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, werden sie oft auch freigestellt. Sie brauchen somit nicht mehr zu arbeiten, bekommen aber trotzdem noch ihr Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist. So soll vermieden werden, dass das durch die Kündigung gestörte Vertrauensverhältnis zu Unruhe im Betrieb führt. Oft sollen auch Firmeninterna, Kundendaten usw. geschützt werden. Die Arbeitnehmer sind hiermit meist einverstanden, da sie ohnehin Zeit benötigen, um eine neue Stelle zu finden, und zusätzlicher Urlaub ja auch eine feine Sache ist. Oft findet man solche Regelungen auch in Vergleichen, die vor dem Arbeitsgericht geschlossen wurden, oder in Aufhebungsverträgen.
Was passiert aber, ... weiter lesen
Nach den im Gesetz abschließend aufgezählten Gesichtspunkten ist dann unter den vergleichbaren Arbeitnehmern derjenige zu ermitteln, den eine Kündigung am wenigsten hart treffen würde.
Diesem „sozial stärksten“ Arbeitnehmer ist dann zu kündigen.
Folgende ausschließliche Kriterien (sog. Sozialkriterien) sind vom Arbeitgeber zu berücksichtigen:
Dauer der Betriebszugehörigkeit
Lebensalter
Unterhaltspflichten
Schwerbehinderung
In Betrieben, in denen ein Betriebsrat gewählt ist und die Betriebsparteien sog. Auswahlrichtlinien (vgl. § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes) vereinbart haben, sind dabei die ... weiter lesen
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt längst erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen.
Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten.
Fachanwalt für Arbeitrecht Alexander Bredereck, Berlin (Mitglied Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte ... weiter lesen
Der Verwaltungsgericht Baden-Württemberg in Mannheim hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen 1 S 1871/20 das im Zuge der Corona -Pandemie verhängte Betriebsverbot für Bordelle in Baden-Württemberg mit Wirkung ab dem 12.10.2020 aufgehoben.
Aus der Pressemitteilung des VGH BW Nr. 42/2020 vom 06.10.2020 ergibt sich:
Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Karlsruhe. Sie wendet sich gegen die Schließung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen verstoße in der gegenwärtigen Lage gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie beabsichtige im Erfolgsfall nur erotische Massagen und sexuelle ... weiter lesen
Tarifangleichung Ost - West: Kein Anspruch auf Tarifentgelterhöhung nach Verbandsaustritt (Berliner Brauereien)
Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft Nahrung - Genuß - Gaststätten. Die Beklagte ist eine im Ostteil Berlins ansässige Brauerei. Die Beklagte war seit 1990 Mitglied der Tarifgemeinschaft der Brauereien in Berlin und Brandenburg. Der einschlägige Entgelttarifvertrag (ETV - Ost 1994) sah die stufenweise Angleichung der Arbeitsentgelte an die für Berlin - West geltenden Vergütungsregelungen eines zwischen denselben Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Entgelttarifvertrages (ETV - West) vor. Ab 1. Mai 1997 waren die Vergütungsbeträge in Ost- und West - Berlin gleich hoch vorgesehen. Seitdem erhält die Klägerin ... weiter lesen
Personaltransport für Straßenbahnfahrer
Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen der Stadt Essen. Sie betreibt öffentlichen Nahverkehr. Der Kläger ist bei ihr seit 1973 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.
Der Kläger konnte wie die übrigen Straßenbahnfahrer seinen Arbeitsplatz ursprünglich mittels "Personalwagen" erreichen. Diese setzte die Beklagte ein, wenn aufgrund der Dienstzeit der Weg vom oder zum Arbeitsplatz nicht mit planmäßigen öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden konnte. Nach einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1979 wurde der Einsatz der "Personalwagen" auf wenige Strecken beschränkt. Straßenbahnfahrer, die nicht an diesen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 22/23 entschieden, dass dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbaren, aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festlegen, grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gilt. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.
Aus der Pressemitteilung des BAG ... weiter lesen