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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Grundsätze billigen Ermessens müssen von Arbeitgebern auch bei dienstlichen Versetzung von Arbeitnehmern eingehalten werden. Dies entscheid das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12). Die Klägerin war zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt. Nach der Entfristung zahlreicher Arbeitsverträge entschied die Arbeitgeberin einige der ehemals befristeten Arbeitnehmer, darunter auch die Klägerin, zu versetzen. In die Auswahl der in ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.01.2020 zum Aktenzeichen 8 AZR 484/18 entschieden, dass auch ein übergelaufenes E-Mail-Postfach und mangelhafte Absprachen zwischen Mitarbeitern einen öffentlichen Arbeitgeber nicht von der Pflicht befreien, einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 5/2020 vom 23.01.2020 ergibt sich:
Der Kläger bewarb sich Anfang August 2015 mit einer E-Mail auf eine für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ausgeschriebene Stelle als Quereinsteiger für den Gerichtsvollzieherdienst. Die Bewerbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seinen Grad der Behinderung von 30 und seine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in einer Kündigung Angaben zum Kündigungsgrund zu machen und werden das meistens auch nicht tun. Arbeitnehmer können der Kündigung den Kündigungsgrund also oftmals nicht entnehmen.
Personenbedingte Gründe für die Kündigung
Kann der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aufgrund von persönlichen Gründen, auf die er tatsächlich keinen Einfluss hat, nicht erbringen, kommt für Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Am häufigsten tritt dabei die krankheitsbedingte Kündigung auf.
Krankheitsbedingte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Selbst wenn lediglich der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, kann ein Kündigungsrecht gegeben sein.
Viele Arbeitgeber greifen einer solchen Situation allerdings nicht zum Instrument der Kündigung, sondern legen dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor. Der Vorteil ist, dass der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, keine Kündigungsschutzklage fürchten muss. Das ... weiter lesen
Der Kläger ist Drucker mit einem Stundenlohn von 36,78 DM. Er war am 14. Juni 2001, in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam), arbeitsunfähig krank. An diesem Tag hätte er nach Maßgabe des Arbeitsplans zehn Stunden arbeiten müssen. Der Kläger hat zusätzlich zu der vom Arbeitgeber geleisteten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für zehn Stunden (490,28 DM einschl. Nachtarbeitszuschlägen) weitere Entgeltfortzahlung verlangt, nämlich 367,80 DM als Feiertagsbezahlung sowie den 170 %igen tariflichen Feiertagszuschlag (625,26 DM).
Die Klage war insgesamt erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht hat auch den in der Revision allein noch rechtshängigen Feiertagszuschlag zugesprochen. Zwar hat der maßgebliche Tarifvertrag für die ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht.
Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt.
Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen
• Soweit der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigen will, muss er die arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen beachten. • Grundsätzlich hat sich der Arbeitnehmer an die Kündigungsfristen zu halten. Bei vertraglich vereinbarten Fristen gilt dies nicht, wenn die Vereinbarung über die Kündigungsfrist unwirksam ist, zum Beispiel wenn die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer länger sind als für den Arbeitgeber. • Die Kündigung des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen. • Verletzt der Arbeitnehmer seine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, etwa weil er bereits für einen neuen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20.06.2013 (Az.: 8 AZR 280/12). Eine von den Arbeitsparteien im Arbeitsvertrag geregelte Verfallsklausel soll nur diejenigen Fälle erfassen, die nicht bereits gesetzlich geregelt sind, sodass zum Beispiel die Vorsatzhaftung von einer derartigen Klausel gerade nicht erfasst sei. Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem die Parteien im Rahmen des auf ein Jahr geschlossenen Arbeitsvertrages vereinbart hatten, dass eine beiderseitige Geltendmachung von ... weiter lesen
Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll? Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die Bedingungen verbessern. Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den ... weiter lesen
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.02.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 3 AZR 43/17.
Die Klägerin ist 1968 geboren. Sie hat ihren 1950 geborenen und 2011 verstorbenen Ehemann im Jahr 1995 geheiratet. Dem verstorbenen Ehemann der Klägerin war von seinem Arbeitgeber u. a. eine ... weiter lesen
Der Betreiber eines Krematoriums kann von seinen Mitarbeitern die Herausgabe des aus der Asche Verstorbener gewonnenen Zahngoldes verlangen. (Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2013 – 5 Sa 110/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Der Angestellte eines Krematoriums hatte ohne Kenntnis seines Arbeitgebers aus der Asche der Verstorbenen das Zahngold heraus gesammelt und an eine andere Firma verkauft. Als der Arbeitgeber Schadensersatz verlangt (eine Herausgabe war nicht möglich, da das Gold bereits verarbeitet war) berief sich der Arbeitnehmer zum einen darauf, dass das Zahngold herrenlos gewesen sei und er es sich daher ... weiter lesen
Leipzig (jur). Für Beamte können Berufskrankheiten nicht rückwirkend anerkannt werden. Die Krankheit muss schon im Zeitpunkt der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sein, urteilte am Donnerstag, 10. Dezember 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 46.13).
Der Kläger war beamteter Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt und ist heute im Ruhestand. In den 1990-er Jahren hatte er Gefangene in einem Werksbetrieb bei der Herstellung von Bürosesseln beaufsichtigt. Dabei wurden lösungsmittelhaltige Klebstoffe verwendet.
Der Justizbeamte erkrankte an Polyneuropathie. Nach den gerichtlichen Feststellungen wurde die Nervenkrankheit „spätestens ... weiter lesen