ARBEITSRECHT
Massive Bedrohung des Vorgesetzten rechtfertigt fristlose Kündigung
Autor: Dipl. Verwaltungswirt (FH) Janus Galka - Rechtsanwalt
Arbeitsrecht: Beleidigungen oder tätliche Angriffe auf Vorgesetzte können eine Kündigung, auch eine fristlose, nach sich ziehen. Der Kläger war bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach beschäftigt und hatte gegenüber seinem Vorgestetzen geäußert: "Ich hau dir vor die Fresse. Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation. Wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal". Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigung.
Das Arbeitsgericht Mönchengladbach bestätigte die Kündigung und wies die Klage ab (Urteil vom 07.11.2012, Az.: 6 Ca 1749/12).
Das Gericht hielt die Kündigung für rechtmäßig, da der Kläger seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht habe. Hinzu kam, dass der Kläger wegen einer früheren Bedrohung seines damaligen Vorgesetzten ungefähr ein Jahr zuvor abgemahnt worden war. Eine vom Kläger behauptete vorherige Provokation durch den Vorgesetzen konnte in der mündlichen Verhandlung nicht nachgewiesen werden.