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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 15.05.2013 (Az. 10 AZR 325/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass wenn in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt sei, die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart gelte. In dem konkreten Fall war die Klägerin bei der Beklagten als außertarifliche Mitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag weise lediglich eine Formulierung auf, welche beinhalte, dass die Klägerin auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 31.01.2019 zum Aktenzeichen 21 Sa 936/18 entschieden, dass wenn ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abschließt, es sich dabei um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich der Forschung entschieden. Die Beklagte betreibt gemeinsam mit einem Forschungsverbund ein Labor, in der die Klägerin als ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Aktuelle Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, der wissen will, ob es sinnvoll ist, seine Schwerbehinderung oder den Grad der Behinderung in einer Bewerbung anzugeben. Was würdest du sagen? Fachanwalt Bredereck: So allgemein kann ich das gar nicht beantworten. Natürlich kann es für Arbeitnehmer schon problematisch werden, wenn sie ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben, weil sie dann unter Umständen schon gar nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden. So mancher Arbeitgeber wird da in Ansehung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht. Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt. Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Kündigung einer gehobenen Redakteurin bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer und israelfeindlicher Veröffentlichungen ist unwirksam. Es liege keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor, da die Veröffentlichungen für einen arabischen Sender überwiegend zeitlich vor Beginn der Tätigkeit bei der Deutschen Welle erfolgt seien, urteilte am Mittwoch, 28. Juni 2023, das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (Az.: 23 Sa 1107/22). Das bis zum 30. Juni 2023 befristete Arbeitsverhältnis der Redakteurin sei damit nicht vorzeitig beendet worden, so die Berliner Richter. Hintergrund des Rechtsstreits war ein im November 2021 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichter Artikel mit dem Titel „Ein Sender ... weiter lesen
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei Volkswagen langjährig beschäftigter Arbeitnehmer wurde wegen außerdienstlich begangener Straftaten (Rauschgiftdelikte) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Möglichkeit eines offenen Vollzugs war zunächst nicht vorgesehen, sollte aber später geprüft werden. Der Arbeitgeber besetzte den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers neu mit einem anderen Mitarbeiter und kündigte das Arbeitsverhältnis. Gegen diese Kündigung klagte der Arbeitnehmer mit der von ihm erhobenen Kündigungsschutzklage. Er vertrat die Auffassung, der Arbeitgeber sei verpflichtet, die Zeit seiner haftbedingten Abwesenheit zu ... weiter lesen
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Datenspeicherung als Kündigungsgrund: Dienstliche Daten auf privaten Geräten wie Computern, Notebooks, Handys oder privaten UBS-Sticks bzw. Festplatten zu speichern, ist für Arbeitnehmern in der Praxis völlig normal. Die aller meisten denken überhaupt nicht weiter darüber nach. Oftmals ist es auch so, dass der Arbeitnehmer die ausdrückliche Erlaubnis dazu hat, Daten zu speichern, bzw. dass sogar zwingend erforderlich ist, damit der Arbeitnehmer seine Tätigkeit überhaupt durchführen kann (z. B. beim Arbeiten im Home-Office). Trotzdem können Arbeitnehmer, die unbefugt ... weiter lesen
Was Sie als Arbeitnehmer nach Erhalt oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten sollten Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und sich möglichst schnell von einem Anwalt beraten lassen , damit Sie wissen, ob die Kündigung berechtigt ist, welche Möglichkeiten Sie nun haben und welche Fristen zu beachten sind. Frist für Kündigungsschutzklage und Ausschlussfrist Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wann genau die Frist zu laufen beginnt, lässt sich meist nur mit professioneller Hilfe feststellen. Oft sind für einzelne ... weiter lesen
Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nehmen gegenüber den Angestellten Arbeitgeberfunktionen war. Kommt es aber zu einem Streit mit ihrem Arbeitgeber, also der Gesellschaft, sind sie als Verbraucher anzusehen und können sich auf die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen berufen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 19.05.2010 entschieden. In dem entschiedenen Fall war ein Geschäftsführer im April 2005 fristlos entlassen worden Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage machte er auch sämtliche Vergütungsansprüche dem Grunde nach geltend. Mit Schriftsatz vom Februar 2007 wurde die ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen