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Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Teil 5 dieses Interviews beschäftigt sich mit der Frage, was ein Arbeitgeber im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn beachten muss.
Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja in den letzten Teilen über Anwendungsbereich und Inhalt des ... weiter lesen
Die Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter mit den Anfechtungstatbeständen in §§ 129 ff. InsO eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene, ungerechtfertigte Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen.
Nach § 131 InsO kann eine Rechtshandlung ua. dann angefochten werden, wenn eine Forderung eines Insolvenzgläubigers erfüllt worden ist, ohne dass er dies „in der Art" beanspruchen konnte. Dann liegt eine inkongruente Deckung vor. Weist der Schuldner einen Dritten an, die geschuldete Leistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen, bewirkt die Zahlung im Regelfall eine inkongruente Deckung, weil die Erfüllung nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) kann der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein. Allerdings kommt es dabei anscheinend nicht nur auf die strafrechtliche Bewertung an. Das BAG entschied nun nämlich mit Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11), dass eine Verdachtskündigung nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden könne, dass die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, fragen sich oft, was tun? Nachfolgend gebe ich Tipps für die nächsten Handlungsschritte und weise die dafür zur Verfügung stehende Zeit ab Erhalt der Kündigung aus. Die Frist sollte auf keinen Fall ausgeschöpft werden. Handeln Sie am besten sofort, noch am ersten Tag der Kündigung.
Arbeitslos bei der Bundesagentur für Arbeit melden! Frist: maximal drei Tage
Zur Sicherheit sollte man sich immer an demselben oder spätestens am nächsten Werktag bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann kann schon mal keine ... weiter lesen
Die Zeiten ändern sich: Früher war es sogar üblich, in den Kantinen zur Mittagspause Bier anzubieten. Heute ist es hingegen möglich, einem Arbeitnehmer aufgrund von Alkoholkonsum zu kündigen - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2014, 2 AZR 565/12
Um es klar zu machen: In dem entschiedenen Fall ging es nicht um einen einmaligen Vorfall, bei dem ein Arbeitnehmer am Morgen nach einer Feier mit Restalkohol am Arbeitsplatz erschien, sondern um jemanden mit einem schweren Alkoholproblem.
Der Fall mit dem Alkoholkonsum
Er war auf einem Schrottplatz beschäftigt und transportierte und sortierte den dortigen Metallschrott mittels Gabelstaplern, Baggern und Ladern. Aufgrund einer ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt Datenverarbeitung. Nach dem Tarifvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit - zumindest im Jahresdurchschnitt - 37,5 Stunden. Seit einiger Zeit schließt die Arbeitgeberin mit Arbeitnehmern sog. AT-Verträge ab, in denen es heißt, die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richte sich nach dem Tarifvertrag, die Arbeitnehmer verpflichteten sich, im Bedarfsfall Überstunden zu leisten, eine maschinelle Zeiterfassung finde nicht statt. Der Betriebsrat hat von der Arbeitgeberin bezüglich der "AT-Mitarbeiter" eine monatlich zu erteilende Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Über- und Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und außerdem die Vorlage der Aufzeichnungen ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes kann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Klassisches Beispiel sind z.B. Saisonbetriebe, die so zusätzliches Personal für die Erntezeit einstellen können. Der Gesetzgeber fordert für eine solche Befristung, dass der Arbeitgeber die künftige Entwicklung des Arbeitsbedarfes prognostiziert und einen Abfall erwartet.
Auf diese Vorschrift haben sich einige der sog. Optionskommunen berufen, die Leistungen nach dem SGB II, also Arbeitsvermittlung und Auszahlung von Leistungen an sog. Hartz-IV-Empfänger, gemäß § 6 ... weiter lesen
Verhaltenstipps für die betroffenen Arbeitnehmer. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Die Geschäftsführung von Vodafone schließt aktuellen Pressemeldungen (FAZ online vom 10.12.2013) zufolge künftig auch betriebsbedingte Kündigungen nicht aus. Im Übrigen wird auf die Umstrukturierungen des Servicebereiches und bei der Netztechnik verwiesen. Das Programm heißt "Fit for Growth."
Wie sollen sich Arbeitnehmer verhalten, die in einem Unternehmen arbeiten, welches Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt und dabei Arbeitsplätze abbauen, beziehungsweise betriebsbedingte Kündigungen aussprechen will? ... weiter lesen
München (jur). Ein Sprung in den Pool des Arbeitgebers kann an heißen Sommertagen ausnahmsweise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Hat der Arbeitgeber zum Baden aufgefordert, um so die Arbeitsfähigkeit bei dem Beschäftigten wiederherzustellen, kann eine betriebsbezogene und damit versicherte Tätigkeit vorliegen, stellte das Sozialgericht München in einem am Dienstag, 2. Mai 2023, bekanntgegebenen Gerichtsbescheid klar. Dies gelte erst recht, wenn weitere Mitarbeiter und auch der Arbeitgeber selbst beim Baden mitgemacht haben.
Im konkreten Fall ging es um den Badeunfall eines Beschäftigten eines Zimmereibetriebes. Am letzten Tag vor Beginn des Betriebsurlaubs sollte der Mann zusammen mit anderen ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und mail sind immer unwirksam.
2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können.
Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat.
Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt.
3. Der Text des Kündigungsschreibens:
Sehr ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, der mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Wird ein Unternehmen nach § 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen Unternehmen durch Aufnahme verschmolzen, ist das übernehmende Unternehmen nicht derselbe Arbeitgeber wie das übertragende Unternehmen. Denn der übertragende Rechtsträger erlischt nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG mit der Eintragung der Verschmelzung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einem Arbeitsvertrag zwischen ... weiter lesen
Gerade im Rahmen von „harten“ Verhandlungen hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht , Robert Mudter, die Erfahrung gemacht, dass Arbeitnehmer ankündigen „bestimmte Vorfälle an die Öffentlichkeit zu bringen“. Das LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.5.2014 (5 Sa 60/14) hatte über einen entsprechenden Fall zu entscheiden. Auch in späteren Fällen verschiedener Arbeitsgerichte, in welche der Autor verwickelt war - oder von denen er Kenntnis hatte - kam es häufig zu der Fragestellung ob eine Veröffentlichung Sinn macht.
Die klare Empfehlung: Reden ist silber, Schweigen ist gold . Gerade bei Aufhebungsverhandlungen gibt es bessere Strategien.
Die Drohung mit der ... weiter lesen