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Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich.
Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Krefeld hat im Kammertermin vom 17.09.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1111/20 in dem Rechtsstreit über ausstehende Gehaltszahlungen zwischen Kevin Großkreutz und der KFC Uerdingen Fußball GmbH einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Krefeld vom 17.09.2020 ergibt sich:
Die Parteien streiten über zwei Gehaltsreduzierungen. Zunächst ist streitig, ob der Kläger im Juli 2019 für die Saison 2019/20 auf einen Betrag von 14.000,- Euro brutto monatlich rechtswirksam verzichtet hat. Das Gericht wies darauf hin, dass bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits hierüber Beweis zu erheben sei.
Sodann bestehen zwischen den Parteien ... weiter lesen
Die Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter mit den Anfechtungstatbeständen in §§ 129 ff. InsO eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene, ungerechtfertigte Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen.
Nach § 131 InsO kann eine Rechtshandlung ua. dann angefochten werden, wenn eine Forderung eines Insolvenzgläubigers erfüllt worden ist, ohne dass er dies „in der Art" beanspruchen konnte. Dann liegt eine inkongruente Deckung vor. Weist der Schuldner einen Dritten an, die geschuldete Leistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen, bewirkt die Zahlung im Regelfall eine inkongruente Deckung, weil die Erfüllung nicht ... weiter lesen
Berlin (jur). Ärztinnen und Ärzte haben beim behördlich angeordneten Ruhen der Approbation keinen Anspruch auf eine Vergütung. Ist ein Klinikarzt trotz Ruhens seiner Approbation an über 1.000 Operationen beteiligt gewesen, muss er die in dieser Zeit erhaltene Vergütung an den Krankenhausträger zurückzahlen, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 8. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22). Dass der Arzt wegen eines Wohnungsumzugs nichts von der Ruhensanordnung gewusst haben will, sei unbeachtlich.
Der Kläger war seit 2016 befristet bis Ende Juni 2022 als Arzt in einem großen Berliner Krankenhaus angestellt. Als das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und ... weiter lesen
• Am Anfang eines Mobbing-Prozesses steht regelmäßig ein ungelöster Konflikt. Kümmert sich niemand um die Bearbeitung des Konflikts, kann dieser zu Mobbing führen. • Der Betroffene wird zur Zielscheibe der Handlung der übrigen Beteiligten. Häufige Begleiterscheinungen sind die Einstellung der Kommunikation mit dem Mobbing-Opfer, die Erschwerung der Arbeit durch Kollegen, Vorgesetzte etc. und das Verbreiten von Gerüchten. • Im weiteren Mobbing-Prozess finden gravierende Änderungen statt. Das Mobbing-Opfer wird zum Außenseiter, das sozial gemieden wird. Das Mobbing-Opfer selbst verändert sich häufig (unbewusst) ebenfalls. • Am ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Vermeintlich Scheinselbstständige greifen in der Praxis gerne zu folgendem Mittel: Sie gründen eine GmbH, die dann in der Folge für den Auftraggeber tätig wird.
GmbH schützt aber nicht vor Scheinselbstständigkeit:
Mit diesem Modell werden allerdings eindeutig die gesetzlichen Vorschriften umgangen. Der Auftraggeber wird zwar vermutlich nicht fürchten müssen, dass der freie Mitarbeiter Ansprüche gegen ihn geltend macht, da der Vertrag ausdrücklich nur mit der GmbH besteht. Die Sozialgerichte werden sich mit einem solchen Modell aber wohl weniger anfreunden können. Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht Urteil vom 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 -.
Ausgangslage:
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten als jüngere Arbeitnehmer. Eine solche Regelung ist äußerst problematisch mit Blick auf die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an sich unzulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters.
Gemäß § 10 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters allerdings ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn sie objektiv und angemessen und durch ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik. Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren arbeitsvertraglichen Pflichten erkennt. Nicht ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen
Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. Eine solche Personengruppe stellen Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung dar.
Abstufung nach Grad der Behinderung
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Schwere einer Behinderung durch den sog. Grad der Behinderung (GdB) bestimmt wird. Dabei erfolgt eine Abstufung in Zehnerschritten auf einer Skala bis 100, beginnend mit einem Grad von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 18.02.2010 (Az.: 38 Ca 12879/09) entschied das Arbeitsgericht Berlin, dass eine Kündigung eines Compliance-Managers zulässig sein soll, wenn er objektiv rechtswidrig gehandelt hat und dies auch wusste. Diesbezüglich treffe die Beweislast aber den Arbeitgeber, wenn der Compliance-Manager keine juristische Ausbildung innehabe oder andere Mitarbeiter ebenfalls keine Bedenken gegen die Handlung des Compliance-Managers gehabt oder geäußert hätten. Der Arbeitnehmer müsse ... weiter lesen