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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzt sich fort. Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten. Fachanwalt für Arbeitrecht Alexander Bredereck, Berlin (Mitglied ... weiter lesen
In der Regel gilt: Ohne Klage keine Abfindung! Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen. Für Arbeitnehmer geht es regelmäßig darum eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt und damit verbunden eine Leistungskürzung eintritt.
Der Arbeitgeber zahlt die Abfindung damit der Arbeitnehmer geht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht interessiert mich bei der Vertretung von Arbeitnehmern, ob der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung Fehler gemacht hat. Führen diese ... weiter lesen
(Stuttgart) Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.04.2015 zu seinem Urteil vom 17.04.2015 – 28 Ca 2405/15.
Der Arbeitnehmer wurde als Hausmeister mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden bei einer Vergütung von monatlich 315,00 EUR beschäftigt, was einen Stundenlohn von 5,19 EUR ergab. ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung bestimmt, dass der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegensteht, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt (Urteil vom 06.04.2011, Az. 7 AZR 716/09).
I. Allgemeines: Befristete Arbeitsverhältnisse
Die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu befristen, sind im allgemeinen ein Segen für Arbeitgeber: heutzutage herrschen bei vielen Arbeitgebern derartig große und viele wirtschaftliche Unwägbarkeiten, dass es für viele Arbeitgeber ein wirklich großes Risiko darstellt, unbefristete ... weiter lesen
Als Arbeitgeber in Deutschland ist es wichtig, die gesetzlichen Kündigungsfristen zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 622 geregelt und hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab.
Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber in Deutschland mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats beträgt. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer , die sich noch in der Probezeit befinden oder deren Betriebszugehörigkeit weniger als zwei Jahre beträgt.
Für Arbeitnehmer , die länger als zwei Jahre im Unternehmen tätig ... weiter lesen
Die Pflicht des Arbeitnehmers, Betriebsinterna nicht nach außen zu tragen, folgt als Nebenpflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und aus den §§ 823 Absatz 1 und 2, 826 BGB, §§ 3, 17 UWG.
Ohne besondere Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt folgendes: Der Arbeitnehmer hat alle Tatsachen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb zu verschweigen, die nach dem Willen des Arbeitgebers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen. Tatsachen, die jeder - also auch Dritte außerhalb des Betriebes - kennt oder ohne größere Schwierigkeiten in Erfahrung bringen kann, unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht.
Die Verschwiegenheitspflicht kann ... weiter lesen
Anforderungen an rechtswirksame Abmahnungen - Warnfunktion trotz formeller Unwirksamkeit (BAG Urteil vom 19.02.2009, 2 AZR 603/07)
Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht betrieblich veranlaßt sind, ist in der Regel eine Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur im Ausnahmefall ist eine Abmahnung verzichtbar.
Die Abmahnung muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein sowie sämtliche relevanten Tatsachen genau bezeichnen. Das beanstandete Fehlverhalten ist konkret darzustellen und darzulegen, wie der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten festgestellt hat. Allgemeine Formulierungen reichen hierzu nicht aus. ... weiter lesen
Sei es Kündigung, Abmahnung, Abfindung oder Zeugnis. Das Arbeitsrecht hat für die Betroffenen eine besondere Bedeutung. Der Arbeitsplatz stellt für die meisten Menschen die Grundlage für ihre wirtschaftliche Existenz dar. Doch nicht in jedem Fall bedeutet die Kündigung auch, dass das letzte Wort schon gesprochen ist. Wenn das Kündigungsschutzgesetz oder andere Arbeitnehmerschutzvorschriften eingreifen, dann besteht oft noch die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Wichtig ist aber, dass Ausschlussfristen zu laufen beginnen und jeder Arbeitnehmer gut daran tut, sich unverzüglich nach einer erfolgten Maßnahme des Arbeitgebers an einen Rechtsanwalt für ... weiter lesen
Der Kläger ist Teamleiter bei einem Paketzustellungsunternehmen, der Beklagten. Im September 2014 wurden vor dem Betriebstor Flugblätter an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache verteilt, die Behauptungen beinhalteten wie z.B. "die (Beklagte) behandelt uns wie Sklaven", den "Aushilfen werden ihre elementaren Rechte genommen, wie ihr gesetzlicher Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" und "(Beklagte) kauft sich unternehmerfreundlichen Betriebsrat".
Die Beklagte wirft dem Kläger vor, dass er die genannten Flugblätter im Rahmen einer Mahnwache im Oktober 2014 vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt habe. Nachdem eine zuvor deswegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Ein Grund für die Beschäftigung freier Mitarbeiter ist für Auftraggeber oftmals, dass dann kein Kündigungsschutz greift. Das geht solange gut, wie es sich auch tatsächlich um freie Mitarbeiter handelt. Handelt es sich aber tatsächlich um Scheinselbstständige, kann das für Auftraggeber sehr unangenehme Folgen haben.
Vertrag enthält Kündigungsfristen
Die Verträge mit den freien Mitarbeitern enthalten in der Regel Kündigungsfristen. Wann genau er nun gehen muss, ist aber einem freien Mitarbeiter in der Regel egal. Deshalb kümmert ihn die Kündigungsfrist wenig. ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen
Der traditionsreiche Warenhauskonzern Galeria Kaufhof steht vor massiven Einschnitten: Das Unternehmen plant die Schließung von insgesamt 16 seiner 92 Filialen . Diese Maßnahme führt nicht nur zur Schließung der betroffenen Standorte, sondern wird auch massive Auswirkungen auf die Belegschaft haben. Es ist davon auszugehen, dass eine hohe Anzahl von Arbeitnehmern ihren Job verlieren wird.
Folgende Standorte werden nun geschlossen
Augsburg
Berlin Tempelhof
Berlin Ringcenter
Berlin Spandau
Chemnitz
Essen
Köln Breite Straße
Leonberg
Mainz
Mannheim
Oldenburg
Potsdam
Regensburg Neupfarrplatz
Trier Fleischstraße
Würzburg
Wesel ... weiter lesen