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Das Arbeitsrecht sieht diverse Regelungen vor, die den Arbeitnehmer schützen sollen. Dazu gehören auch sogenannte Zulagen, finanzielle Ausgleichszahlungen für besondere Umstände. Die Erschwerniszulage soll Arbeitende für eine außergewöhnlich hohe Belastung ausgleichen. Sie ist jedoch nicht direkt im Gesetz geregelt, sondern wird meist durch Tarifvertrag gewährt.
Definition: Was ist eine Erschwerniszulage?
Die Erschwerniszulage wird zusätzlich zum Gehalt oder Lohn für besonders schwere und gefährliche Arbeiten ausgezahlt. Umgangssprachlich ist sie auch als Gefahrenzulage oder als Schmutzzulage bekannt. Diese Zahlung dient einerseits der Anerkennung der besonderen Umstände der Arbeit.
Arbeitgeber zeigen ihren ... weiter lesen
Erfurt (jur). Nach regelmäßigem Sex mit einer Schülerin ist ein deswegen entlassener Gymnasiallehrer nun auch seinen Nebenjob als Kirchenmusiker los. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 26. September 2013 die gegenüber dem Mann ausgesprochene fristlose Kündigung einer bayerischen Evangelisch-Lutherischen Gesamtkirchengemeinde für wirksam erklärt (Az.: 2 AZR 741/12). Danach dürfen Arbeitgeber nicht nur das Ende eines Straf-, sondern auch das eines Disziplinarverfahrens abwarten, ehe die zweiwöchige Kündigungsfrist läuft.
Die sexuelle Beziehung zu dem Mädchen dauerte Jahre. 2005 zeigte die Schülerin den ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Medienberichten zufolge (Handelsblatt vom 15.7.2015) steht bei der Karstadt-Tochter Perfetto ein Stellenabbau an. Wie viele der insgesamt 2000 Jobs gestrichen werden, ist noch unklar. Dem Bericht zufolge müssen wohl aber zahlreiche Mitarbeiter von Perfetto damit rechnen, dass ihre Stelle wegfällt. Bei Perfetto handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen von Karstadt und REWE. In einem Brief ließ das Managements verlauten, dass Perfetto „anhaltend defizitär“ sei und das Geschäftsmodell, angelegt auf den Vertrieb von Luxuslebensmitteln, demnach ... weiter lesen
Das Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 20.08.2019 zum Aktenzeichen B 2 U 1/18 R entscheiden, dass ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, gesetzlich unfallversichert ist.
Aus den Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts Nr. 34/35 vom 16.082019/20.08.2019 ergibt sich:
Der Kläger, der sich auf eine Stelle als Lkw-Fahrer bei einem Entsorger von Lebensmittelabfällen beworben hatte, vereinbarte im Vorstellungsgespräch mit dem Unternehmer, einen „Probearbeitstag“ zu absolvieren. Der Kläger sollte mit dem Lkw mitfahren und Abfälle einsammeln; eine Vergütung sollte er dafür nicht erhalten. Der ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte 1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden.
Die Beklagte ist ... weiter lesen
Berlin (jur). Ärztinnen und Ärzte haben beim behördlich angeordneten Ruhen der Approbation keinen Anspruch auf eine Vergütung. Ist ein Klinikarzt trotz Ruhens seiner Approbation an über 1.000 Operationen beteiligt gewesen, muss er die in dieser Zeit erhaltene Vergütung an den Krankenhausträger zurückzahlen, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 8. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22). Dass der Arzt wegen eines Wohnungsumzugs nichts von der Ruhensanordnung gewusst haben will, sei unbeachtlich.
Der Kläger war seit 2016 befristet bis Ende Juni 2022 als Arzt in einem großen Berliner Krankenhaus angestellt. Als das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Die unberechtigte Privatnutzung des Internets wird von Arbeitgebern zunehmend als hervorragender Kündigungsgrund erkannt. Insbesondere wenn diese während der Arbeitszeit erfolgt, steht immer noch ein Arbeitszeitbetrug im Raum. Der Nachweis ist über entsprechende Protokolle relativ einfach.
Privatnutzung des Internets nur bei ausdrücklicher Gestattung:
Nur wenn die Privatnutzung des Internets ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die private Nutzung lediglich, ist die Nutzung gefährlich. Das gilt insbesondere dann, wenn die Privatnutzung im ... weiter lesen
Immer wieder stellt sich die Frage, wie es zu der Zahlung einer Abfindung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter versucht aus seiner Praxis heraus die wichtigsten Wege aufzuzeigen.
Der wohl häufigste Weg ist der, dass der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zukommt und einen Trennungswunsch signalisiert. Sinngemäß ist dies die berühmte Botschaft:
Wir wollen uns von Ihnen trennen, machen Sie sich mal Gedanken. Gelegentlich kann dies auch unmittelbarer erfolgen, etwa dadurch, dass der Arbeitgeber direkt eine Kündigung nebst einer Aufhebungsvereinbarung zustellt oder eine Aufhebungsvereinbarung zusendet.
Ein anderer Weg ist der, ... weiter lesen
Sie haben ein lukratives Jobangebot erhalten und möchten sich verändern. Der neue Chef möchte, dass Sie am besten sofort anfangen. Doch dann die Ernüchterung: Ihr Arbeitsvertrag sieht Kündigungsfristen von drei Monaten vor. Zunächst gilt: Auch als Arbeitnehmer sind Sie an die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Sinnvoll ist in einer solchen Situation eine einvernehmliche Einigung über die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Man kann sich in dessen Rahmen mit dem Arbeitgeber darüber einigen, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist oder mit einer wesentlich kürzeren enden soll. Ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigung zum Jahresende aus verschiedenen Gründen: Die Zahl der Kündigung steigt zum Jahresende immer zuverlässig noch einmal an. Das hat zum einen mit Kündigungsfristen zu tun, die häufig eine Kündigung zum Monats- bzw. Quartalsende vorsehen. Hauptsächlich liegt es aber wohl daran, dass viele Arbeitgeber zum Jahresende für sich Bilanz ziehen und sich im Zuge dessen auch Gedanken über möglicherweise notwendige Veränderungen machen. In diesem Zusammenhang geht es naturgemäß häufig auch um die Frage der Personalkosten, und ob diese unter Umständen gekürzt ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen