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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Luxemburg (jur). Arbeitgeber müssen in einem Urlaubsjahr ihre Beschäftigten rechtzeitig zum Urlaubnehmen auffordern und auf einen drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen. Haben sie dies auch bei lang andauernd erkrankten Beschäftigten oder bei Mitarbeitern, die im Laufe des Jahres voll erwerbsgemindert wurden, nicht getan, ist der Urlaubsanspruch nicht verfallen, urteilte am Donnerstag, 22. September 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-518/20 und C-727/20).
Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der bezahlte Urlaub regelmäßig im laufenden Urlaubsjahr genommen werden. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen oder vorbehaltlich anderer ... weiter lesen
Eine Kündigung des Arbeitgebers kann einem Arbeitnehmer sehr nahe gehen und für viele eine extreme Belastung darstellen. Oftmals stellt sich die Frage, ob es ratsam ist, sich nach Erhalt einer Kündigung arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Doch welche Risiken birgt eine solche Vorgehensweise und kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln? In diesem Ratgeber werden wir diese Fragen genauer beleuchten und Ihnen Tipps geben, wie Sie in einer solchen Situation am besten vorgehen können.
Die rechtliche Situation: Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, sich bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung . ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitsverhältnisse laufen trotz Insolvenzverfahren
Zunächst einmal hat ein Insolvenzverfahren gegen Air Berlin noch keine Auswirkungen auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse. Diese werden dadurch nicht beendet, sondern erst einmal weiter geführt. Auch automatische Lohnkürzungen und dergleichen sind nicht zu erwarten. Was genau auf die Mitarbeiter zukommt, ist abhängig davon, wie es mit Air Berlin in der Zukunft weiter geht. Es gibt verschiedene denkbare Szenarien.
Liquidation und Kündigung
Denkbar wäre es grundsätzlich, das gesamte Unternehmen zu liquidieren, also die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Lufthansa Technik droht mit Stellenabbau
Laut einer Meldung von Spiegel Online vom 26.3.2016 droht die Konzernleitung von Lufthansa Technik den Beschäftigten mit dem Abbau von mehr als 2000 Stellen am Standort Hamburg. Betroffen seien Arbeitsplätze im Bereich Überholung sowie im Bereich Instandsetzung von Triebwerken. Um den Kahlschlag zu verhindern, sollen Betriebsrat und Gewerkschaften bis Ende März drastischen Sparmaßnahmen wie zum Beispiel Lohnkürzungen und Veränderung der Arbeitszeiten zustimmen. Möglicherweise sollen sogar Stellen gestrichen werden wenn die Arbeitnehmervertretungen den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen
Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. In diesem Rahmen gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für einen besonderen gesetzlichen Schutz. Als Arbeitnehmer gilt es also stets zu prüfen, welche besonderen Rechte und Schutzvorschriften für einen gelten. Dabei können die nachfolgend gebildeten Gruppen bzw. die damit einhergehenden Rechte auch parallel eingefordert werden.
Schutz aufgrund ... weiter lesen
Verleiher darf bei fehlender Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers nicht dessen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14.
Ausgangslage:
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko. Wenn er den Arbeitnehmer mangels vorhandener Aufträge nicht beschäftigen kann, muss er den Arbeitnehmer trotzdem bezahlen. Die Frage war inwieweit dies auch für Leiharbeitnehmer gilt und ob insbesondere der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zu den Themen:
• Aktuelle Streiks: GDL mit Horror-Streik, Makler sagen Streik ab
• Pfleger der Notaufnahme wegen Selfies mit Patienten entlassen
• Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als Kriminelle bezeichnen
• Gesetz zur Tarifeinheit: Nahles legt nach
• Urteil vom BVerwG: tausende Beamte können auf Nachschläge hoffen
Streiks ohne Ende: Gewerkschaft der Lokführer plant Horrorstreik, Makler sagen Streik ab
Während die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) gerade einen 96 Stunden Horrorstreik ... weiter lesen
1. Ausgangslage Gemäß § 1 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG) ist der Betrieb einer Apotheke erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume. Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApoBetrO) hat der Apothekenleiter die Apotheke persönlich zu leiten. Er ist dafür verantwortlich, dass die Apotheke unter Beachtung der geltenden Vorschriften betrieben wird. Gemäß § 2 Abs. 5 ApoBetrO muss sich der Apothekenleiter, sofern er seine Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke vorübergehend nicht selbst ... weiter lesen
Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung, sondern als Werkvertrag bezeichnet worden ist (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung).
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.07.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 9 AZR 352/15. ... weiter lesen
Majorel ist ein Callcenter-Betreiber.
In Deutschland will die Bertelsmann-Tochter vier Standorte in den neuen Bundesländern schließen .
Das bedeutet Massenentlassungen an den Standorte n.
Majorel begründet die Standortschließungen mit Verlusten, die einen betriebswirtschaftlichen Fortbestand der Standorte ausschließen und außerdem hat der größte Kunde – die Telekom – den Vertrag mit Majorel gekündigt.
Die Gewerkschaft Verdi kann den Schritt von Majorel nicht nachvollziehen, da Callcenter derzeit boomen.
Der Betriebsrat sieht Weiterbeschäftigungsbedarf auch an anderen Standorten, an denen Arbeitnehmer gesucht würden; auch ... weiter lesen
Überstundenvergütung und Arbeitsvertrag bei (leitenden) Angestellten
Ohne die ausdrückliche Vereinbarung, Überstunden leisten zu müssen, ist der Arbeitnehmer in der Regel nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Solche Regelungen finden sich außer in Tarifverträgen hauptsächlich in Arbeitsverträgen. Allerdings ist nicht immer klar, welche dieser Regelungen zulässig sind.
Bei einem Vertrag mit einem Angestellten ist darauf zu achten, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem regulären Gehalt oder vergleichbare Regelungen unwirksam ist (vgl. BAG , Urteil vom 17.08.2011, 5 AZR 406/10). Hintergrund ist, dass für den Arbeitnehmer erkennbar ... weiter lesen
Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden?
Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht.
So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten, der rein gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, kann man ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (Az.: 6 TaBV 46/07) erst im April 2008 wieder bestätigt. Anders sieht es aus, wenn sie ihren Vorgesetzten, ihren Kollegen und ihre Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern ihres ... weiter lesen
