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Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Sorge um den Arbeitsplatz: Wenn ältere Arbeitnehmer Probleme dabei bekommen, den Anforderungen an ihre Tätigkeit gerecht zu werden, machen sie sich angesichts jüngerer Konkurrenz häufig Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Eine Kündigung haben sie allerdings kaum zu befürchten. Alter stellt keinen Kündigungsgrund dar: Arbeitgeber können nämlich eine Kündigung nicht auf das Alter des Arbeitnehmers selbst stützen. Eine Beendigung des Arbeitsvertrages ist regelmäßig erst mit Eintritt in das Rentenalter bzw. des Anspruchs auf eine Altersrente vorgesehen. Dabei soll ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ich habe immer wieder mit Auftraggebern zu tun, bei denen Betriebsprüfungen anstehen und die sich Sorgen machen im Hinblick auf mögliche Scheinselbstständige. Dabei ist es oftmals so, dass die entsprechenden Mitarbeiter zunächst auch tatsächlich freie Mitarbeiter waren. Dann verändert sich aber die Handhabung in der Praxis immer mehr in Richtung einer Eingliederung in das Unternehmen. Die Mitarbeiter erhalten etwa Anweisungen von Vorgesetzten oder erteilen sogar selbst Weisungen an weitere Mitarbeiter. Ein weiterer Schritt ist das regelmäßige Erscheinen zur Arbeit und Abmelden zur Pause. Mitunter ... weiter lesen
Mitbestimmung bei der "Insichbeurlaubung" von Beamten der Deutschen Post AG Die Arbeitgeberin ist eine im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstandene Aktiengesellschaft. Sie hat von ihrer Rechtsvorgängerin neben Arbeitern und Angestellten eine große Zahl von Beamten übernommen. Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gelten die Beamten als Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, die Beamten im Wege einer sog. Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Mit Schreiben vom November ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1988 im Hotelbetrieb der Beklagten als Spülerin beschäftigt. Sie unterzeichnete am 28. Januar 2002 im Büro des Geschäftsführers einen von der Beklagten vorbereiteten Aufhebungsvertrag, nach dem ihr Arbeitsverhältnis zum 28. Februar 2002 enden sollte. Am 7. März 2002 widerrief sie ihre Erklärung. Sie habe sich bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in einer "Überrumpelungssituation" befunden. Mit ihrer Klage hat sie zuletzt noch geltend gemacht, ihr Widerruf sei nach § 312 BGB nF (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) wirksam. Nach dieser gesetzlichen Regelung steht dem Verbraucher bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ein Arbeitnehmer ist über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, beim Arbeitgeber kommt zunehmend der Verdacht durch, die Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters ist tatsächlich nur vorgetäuscht. Arbeitgeber denken in einer solchen Situation naturgemäß an eine Kündigung. Welche Möglichkeiten kommen konkret in Betracht? Kündigungsschutz des Mitarbeiters: Die erste entscheidende Frage, die Arbeitgeber überprüfen müssen, wenn sie an eine Kündigung denken, ist die nach dem etwaigen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Wenn dieser länger als ein ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 08.07.2020 zum Aktenzeichen 10 U 1133/16 entschieden, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) den Anstellungsvertrag seines langjährigen Geschäftsführers mit außerordentlicher fristloser Kündigung vom 16.10.2013 wirksam beendet hat. Aus der Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 08.07.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit Oktober 1998 als Geschäftsführer des Beklagten tätig; zunächst kommissarisch und seit dem 13.06.2000 kraft Bestellung. Im Jahre 2013 wurden gegen den Kläger anonym Vorwürfe erhoben, die zu einer Sonderprüfung führten. Deren Ergebnis gab dem Beklagten Anlass, den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08. Juli 2016 – 2 Sa 190/15 . Müssen Arbeitnehmer Verstöße von Kollegen beim Arbeitgeber anzeigen? Aus dem Arbeitsverhältnis ergeben sich für Arbeitnehmer Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers. Wer diese Pflichten als Arbeitnehmer verletzt, kann unter Umständen eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber erhalten (BAG, Urteil vom 26. März 2009 – 2 AZR 953/07 –, juris) . Wie sieht es nun aber aus, wenn man mitbekommt, dass Kollegen Vertragsverstöße begehen? Sind ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Kündigungsschutz greift für Arbeitnehmer nach sechs Monaten Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ... weiter lesen
Ehrenrührige Behauptungen des Arbeitnehmers über den Vorgesetzten oder Kollegen rechtfertigen eine ordentliche Kündigung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2014 – 19 Sa 322/13. Ausgangslage: Die gekündigte Arbeitnehmerin war als Sekretärin in einer Stadtkämmerei eines Landkreises beschäftigt. Nachdem sie unter anderem gegen die Kämmerin selbst und weitere Kollegen schwere Vorwürfe erhoben hatte, so wurde zum Beispiel Alkoholexzesse und sexueller Handlungen während des Dienstes vorgeworfen, wurde ihr von ihrem Arbeitgeber, dem Landkreis, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen, zum Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.03.2016, 10 BV 253/15 . Ausgangslage Für die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats, die oftmals aber nicht erteilt werden wird. Dann kann er vor dem Arbeitsgericht die Ersetzung dieser Zustimmung durch das Gericht verlangen. Fall Im vorliegenden Fall ging es um einen Betriebsratsvorsitzenden, der eigenmächtig zwei unbezahlte Tage Urlaub angetreten hatte. Er hatte sich zu einer gewerkschaftlichen Schulungsmaßnahme aufgemacht, eine Genehmigung dafür hatte der Arbeitgeber aber nicht ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Sperrzeit bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängen, wenn ein Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Während dieser Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen wird dann kein Arbeitslosengeld gezahlt. Keine Sperrzeit bei Kündigung aus wichtigem Grund Eine Sperrzeit droht allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer nachweislich aus wichtigem Grund gekündigt hat. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn man mit seinem Ehepartner zusammenleben möchte und daher umziehen muss. Weiteres Beispiel: Bei nachweislichem Mobbing ... weiter lesen