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Berlin (jur). Das „Zurechtweisen“ eines Falschparkers auf dem Weg zur Arbeit oder auf einem Betriebsweg gehört nicht zur „betrieblichen Tätigkeit“. Will ein auf dem Betriebsweg befindlicher Arbeitnehmer das Falschparken eines anderen Verkehrsteilnehmers „ausdiskutieren“, stellt ein dabei erlittener Schlag ins Gesicht kein Arbeitsunfall dar, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Montag, 20. März 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 98 U 50/21).
Geklagt hatte ein angestellter Bauleiter aus Berlin, der im Februar 2020 nach einem Termin mit seinem Pkw auf das Betriebsgelände seines Arbeitgebers fahren wollte. Ein Lkw versperrte jedoch die Einfahrt. Auch wiederholte Aufforderungen, das Fahrzeug wegzufahren, stimmten den ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06. Mai 2011 – 6 Sa 2558/10 – ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage: Der Beruf des Busfahrers kann wohl zu den stressigeren Berufen gehören, die es so gibt. In solchen Berufen ist es manchmal nicht einfach, sich unter Kontrolle zu haben. Es ist aber wichtig, denn wer als Arbeitnehmer die Nerven verliert, dem droht eine Kündigung, mindestens aber eine Abmahnung.
Rufschädigung als Grund für fristlose Kündigung: Im vorliegenden Fall gab es Streit zwischen zwei Busfahrern. Der eine beschuldigte seinen Kollegen, sich mit Fahrgästen unterhalten zu haben. Der ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt Datenverarbeitung. Nach dem Tarifvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit - zumindest im Jahresdurchschnitt - 37,5 Stunden. Seit einiger Zeit schließt die Arbeitgeberin mit Arbeitnehmern sog. AT-Verträge ab, in denen es heißt, die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richte sich nach dem Tarifvertrag, die Arbeitnehmer verpflichteten sich, im Bedarfsfall Überstunden zu leisten, eine maschinelle Zeiterfassung finde nicht statt. Der Betriebsrat hat von der Arbeitgeberin bezüglich der "AT-Mitarbeiter" eine monatlich zu erteilende Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Über- und Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und außerdem die Vorlage der Aufzeichnungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass der Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Die Anteile der Zusatzzahlungen müssten genau bestimmt werden; andernfalls wäre es dem Arbeitgeber unmöglich, vorbehaltslose Änderungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ging es wohl ... weiter lesen
Verden (jur). Fährt ein Betriebsratsmitglied auf Kosten und ohne Wissen der Arbeitgeberin statt zu einem Seminar über Schwerbehindertenvertretungen zu einem gewerkschaftlich organisierten Beratungstreffen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, kann er fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Verden in einem am Mittwoch, 27. September 2023, bekanntgegebenen Urteil im Fall eines Betriebsratsmitglieds des Amazon Logistik Zentrums Achim entschieden (Az.: 2 Ca 101/23 ).
Der Kläger war freigestelltes Mitglied des bei dem Amazon-Betrieb gebildeten Betriebsrats. In seiner Funktion als Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung meldete er sich mit Einverständnis der Arbeitgeberin an einem Seminar „Die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss v. 18.06.2020 zum Aktenzeichen 1 TaBV 33/19 entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht verlangen kann, in welcher Sprache dieser kommuniziert.
Die Beteiligten streiten über Unterlassungsbegehren des Betriebsrats und insbesondere darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, mit Betriebsratsmitgliedern und Mitarbeitern in deutscher Sprache zu kommunizieren.
Die Betriebssprache in den Betrieben des Unternehmens ist Deutsch. Die Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Kunden hat in der Betriebssprache Deutsch zu erfolgen.
Zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern wird in Einzelgesprächen wie zBsp:
– Personalgesprächen ... weiter lesen
Chemnitz (jur). Für die Entlohnung der Betriebsratstätigkeit gilt strikt das Entgeltausfallprinzip. Abweichungen sind weder zulasten noch zugunsten des Betriebsrats zulässig, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Oktober 2023 entschied (Az.: 2 Sa 336/21).
Der Kläger arbeitet seit 1994 bei einem Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im Raum Bautzen. Mit seinem Arbeitgeber streitet er um die Höhe der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Tage, an denen die Arbeit ausgefallen ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wegen seiner Betriebsratstätigkeit.
Der Arbeitgeber berechnet diese Zuschläge nach den in den vorausgehenden sechs ... weiter lesen
Kollektive Regelungen, in denen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Aussicht gestellt wird, die aber nicht gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend macht, sind außerhalb von Sozialplänen regelmäßig zulässig. Durch sie wird nach Grund und Höhe freiwillig ein Anspruch begründet. Er darf unter die genannte auflösende Bedingung gestellt werden. Eine solche Regelung verfolgt erkennbar den Zweck einer Verhaltenssteuerung. Dem betroffenen Arbeitnehmer wird eine Gegenleistung (sog. "Turboprämie") dafür in Aussicht gestellt, dass er eine rechtlich ohne Weiteres mögliche, aber Kosten verursachende Behinderung der Personalmaßnahme unterlässt. Die Regelung schließt deshalb nach ... weiter lesen
• Soweit der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigen will, muss er die arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen beachten. • Grundsätzlich hat sich der Arbeitnehmer an die Kündigungsfristen zu halten. Bei vertraglich vereinbarten Fristen gilt dies nicht, wenn die Vereinbarung über die Kündigungsfrist unwirksam ist, zum Beispiel wenn die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer länger sind als für den Arbeitgeber. • Die Kündigung des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen. • Verletzt der Arbeitnehmer seine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, etwa weil er bereits für einen neuen ... weiter lesen
(Stuttgart) Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.02.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 6 AZR 845/13.
Der ... weiter lesen
In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die den Arbeitnehmern im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Abfindung zustehen. Allerdings hängt dies von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Betriebsgröße , der Dauer der Beschäftigung und den Umständen der Kündigung .
Grundsätzlich besteht in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber , dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe und die Bedingungen einer Abfindung sind in erster Linie Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer . Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung hat.
Im Allgemeinen haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen ... weiter lesen
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung
Der beklagte Verein ist eine Unterstützungskasse, die die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer eines großen westdeutschen Automobilherstellers zu erfüllen hat. Der Kläger war im Automobilwerk seit 1976 als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Seit dem 1. Februar 1995 ist er erwerbsunfähig. Neben der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht er von dem Beklagten eine betriebliche Invalidenrente. Für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1993 eingestellt wurden, sieht die Versorgungsregelung vor, daß die Invalidenrente für die ersten zehn Dienstjahre 10 % der pensionsfähigen Bezüge beträgt; für die folgenden Dienstjahre sollen Arbeiter ... weiter lesen