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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Führen mehrere Unternehmen gemeinsam einen Betrieb mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, hat der Betriebsrat bei einer Versetzung auch dann nach § 99 BetrVG mitzubestimmen, wenn die beteiligten Unternehmen je für sich weniger als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Betriebsrats eines zahntechnischen Labors entschieden, das von zwei Unternehmen mit achtzehn bzw. vier Mitarbeitern betrieben wird. Zwar stellt § 99 Abs. 1 BetrVG in der Fassung des Reformgesetzes von 2001, anders als zuvor, dem Wortlaut nach nicht mehr auf die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb, sondern im Unternehmen ab. Dabei ist jedoch der Sonderfall eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer ... weiter lesen
Facebook, YouTube und Twitter: Äußerungen über den Arbeitgeber bleiben tabu. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Seit Jahren warne ich dringend davor, in den sozialen Medien (auch in etwas geschützteren Bereichen, wie Freundeskreise bei Facebook) Äußerungen gleich welcher Art über den Arbeitgeber abzugeben. Es gibt nur eine Ausnahme: der Arbeitgeber hat einen damit ausdrücklich beauftragt bzw. bezahlt einen sogar dafür. Die Warnung gilt ausdrücklich auch für positive Äußerungen. So können zum Beispiel werbende Äußerungen von Wettbewerbern des Arbeitgebers abgemahnt werden. ... weiter lesen
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet aktuell auf seinem Onlineportal („Opel droht 170 Mitarbeitern Kündigung an", letzter Zugriff 2.8.2011), dass beim Opel-Werk in Bochum 170 Mitarbeiter mit einer Kündigung bedroht würden. Den Mitarbeitern wurde - so der Bericht - ein Abfindungspaket angeboten. Für 120 Mitarbeiter gebe es die Möglichkeit, im Werk in Rüsselsheim unterzukommen. Falls Mitarbeiter das Abfindungspaket nicht annehmen oder sich weigerten, in das Rüsselsheimer Werk zu wechseln, würden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Der WDR berichtet in dem Artikel, dass dies die ersten betriebsbedingten Kündigungen bei Opel in den letzten 50 Jahren seien. Mitte August ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Kirchen und ihre Einrichtungen dürfen selbst bestimmen, inwieweit Verstöße gegen kirchliche Glaubensgrundsätze zu einer Kündigung führen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 20. November 2014, veröffentlichten Beschluss bekräftigt (Az.: 2 BvR 661/12). Danach müssen sich kirchliche Arbeitgeber aber „plausibel“ verhalten, Arbeitnehmer können sich gegebenenfalls auf Vertrauensschutz berufen.
Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht wichtige Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Danach ist insbesondere das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht absolut, vielmehr ... weiter lesen
Der Anspruch auf den Besuch von Schulungen für Betriebsräte ist gesetzlich geregelt.
Für Grundlagenschulungen gilt bei Betriebsräten die Regelung des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Der Arbeitgeber muss danach das jeweilige Betriebsratsmitglied von der Arbeit freistellen und hat die Kosten der Fortbildungsmaßnahme zu tragen.
Dazu muss in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung der Beschluss gefasst und im Anschluss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Die betriebliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sind dabei immer zu berücksichtigen.
Die betriebliche Notwendigkeit ist gegeben, wenn die gesetzlich dem Betriebsrat zugewiesenen Aufgaben ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.8.2011, dass der Energiekonzern E.on drei bedeutende Standorte in Deutschland aufgeben will. Betroffen sind nach Angaben des Spiegels die E.on-Energiesparte in München, die E.on-Kraftwerkstochter in Hannover und die Gashandelstochter E.on Ruhrgas in Essen. Der Spiegel berichtet von einem „scharfen Schnitt“, von dem mehrere hundert Arbeitsplätze betroffen seien. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Betriebsvereinbarungen tatsächlich eingehalten werden. Auf Antrag des Betriebsrats und der IG Metall untersagte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts daher einem Stuttgarter Automobilunternehmen, die Überschreitung des in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen täglichen Gleitzeitrahmens durch die Arbeitnehmer weiterhin zu dulden. Erfolglos berief sich der Arbeitgeber darauf, er habe die außerhalb des Arbeitszeitrahmens geleisteten Arbeitsstunden weder angeordnet noch bezahlt. Der Arbeitgeber muss die zur Einhaltung der Betriebsvereinbarung erforderlichen Maßnahmen treffen und tätig werden, um Überschreitungen des Gleitzeitrahmens zu verhindern.
Dagegen wurde ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Eine unserer Kernkompetenzen im Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren. Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr setzen, ist dafür bei bestehendem Kündigungsschutz in aller Regel die Kündigungsschutzklage das richtige Mittel. Für eine erfolgreiche Vertretung benötigt der Anwalt dann eine Reihe von Unterlagen. Welche das sind und zu welchem Zweck sie benötigt werden, erklärt der folgenden Artikel.
Arbeitsvertrag und Änderungsverträge
Der Arbeitsvertrag wird im Kündigungsschutzprozess allein ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers (zunächst) für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Auch wenn die Kündigung von Emmely in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam angesehen wurde: Arbeitnehmer die sich Gegenstände aus dem Eigentum des Arbeitgebers aneignen riskieren ihr Arbeitsverhältnis auch dann, wenn es sich um sehr geringwertige Dinge handelt. Grundsätzlich gilt, dass ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Der Bayerische Rundfunk berichtete über Vorwürfe der Gewerkschaft IG Metall im Zusammenhang mit der Wiederholung der vom Bundesarbeitsgericht kassierten Wahlen zum Betriebsrat. Hier ging es um Vorwürfe der gezielten Einflussnahme, zum Beispiel durch die Überwachung durch einen Sicherheitsdienst und firmeninterne Wahlbeobachter. Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter wies die Vorwürfe zurück. Bereits im Vorfeld der letzten Betriebsratswahl habe es nach Angaben des Arbeitgebers Auseinandersetzungen zwischen Bewerbern unterschiedliche Listen unter Androhung von Gewalt und Strafanzeigen gegeben. ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Betriebliche Altersversorgung auch für Minijobber
Die Klägerin war seit dem 1. November 1991 bei einer Gewerkschaft angestellt. Als diese 2001 mit vier weiteren Gewerkschaften zur Gewerkschaft Verdi fusionierte, wurde vereinbart, dass die Klägerin ab März 2004 nur noch als geringfügig Beschäftigte arbeiten sollte.
In einer Gesamtbetriebsvereinbarung wurde festgelegt, dass den Gewerkschaftsbeschäftigten eine betriebliche Altersversorgung zusteht. Allerdings wurde diese nicht schrankenlos gewährt. Neben einem unbefristeten Arbeitsverhältnis musste für eine betriebliche Altersversorgung „eine mehr als geringfügige Beschäftigung stattfinden“.
Die ... weiter lesen