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Experten-Ratgeber
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Die Beklagte betreibt eine Spedition. Die Klägerin ist bei ihr als Sachbearbeiterin im Bereich Export/Import beschäftigt. Im Jahre 1997 wurde die Klägerin schwanger. Dies teilte sie der Beklagten im Oktober 1997 mit und nannte als voraussichtlichen Entbindungstermin den 8. Juni 1998. Vom 7. Januar bis Anfang Februar 1998 war die Klägerin nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung arbeitsunfähig. Im Anschluß daran legte sie der Beklagten ein ärztliches Attest vom 4. Februar 1998 vor, in welchem erklärt wurde, für sie gelte ein unbefristetes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG. Durch eine Rückfrage bei den ausstellenden Ärzten erhielt die Beklagte die Auskunft, die Klägerin habe über Probleme mit Vorgesetzen und Arbeitskollegen ... weiter lesen
Mainz (jur). Ständig unpünktlichen Arbeitnehmern kann fristlos gekündigt werden. Im Regelfall ist nach vorherigen Abmahnungen zumindest eine ordentliche Kündigung möglich, selbst wenn der Beschäftigte nur wenige Minuten zu spät zur Arbeit erscheint, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag, 2. März 2017, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 Sa 188/16). Die Mainzer Richter bestätigten damit die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der bei seinem Arbeitgeber seit rund 18 Jahren als Prüfer in der Qualitätskontrolle arbeitete. Der Arbeitsbeginn des Mannes war um 7.00 Uhr morgens. Pünktlichkeit war hier wichtig, damit zu ... weiter lesen
Bereits mit seinem Urteil vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) hat das Bundesarbeitsgericht vielen Leiharbeitnehmer ermöglicht, die Differenz zwischen dem erhaltenen und dem an vergleichbare Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb gezahlten Lohn einzufordern, als es der Spitzenorganisation „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) die Tariffähigkeit absprach. Diese hatte einige Tarifverträge geschlossen, mit denen gemäß § 9 Nr. 2 AÜG grundsätzlich vom Gebot der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und fest angestellten Arbeitnehmern des Entleiherbetriebs abgewichen werden darf. Die Tarifverträge waren aufgrund der fehlenden ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern. Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen Laut eines aktuellen Berichts des Onlineportals Der Westen werden in den kommenden Tagen 47 Arbeitnehmer des Klinikum Niederberg die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Der Pressebericht zitiert eine Person aus dem Unternehmen, die verlauten ließ, dass „jede Kündigung schmerzt“. Das Klinikum habe, so zitiert der Online-Dienst einen Gewerkschaftsvertreter, „hohe Kooperationsbereitschaft“ gezeigt. Auch wenn das Unternehmen und der Betriebsrat mitfühlend und kooperativ vorgehen – was im Einzelfall auch ernst gemeint sein kann – das Resultat ... weiter lesen
Air Berlin – Kündigungen sind unwirksam Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.02.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 146/19 die Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige als unwirksam zurückgewiesen. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 7/20 vom 13.02.2020 ergibt sich: Nach § 17 Abs. 1 KSchG muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine sog. Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor er in einem Betrieb eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. Damit hat der deutsche Gesetzgeber die unionsrechtliche Verpflichtung aus Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie - ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 05.08.2014 unter welchen Voraussetzungen Urlaubsansprüche in das Folgejahr übertragen werden können (AZ.: 9 AZR 77/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) darf in Tarifverträgen von den Vorschriften des BUrlG, abgesehen von einigen Ausnahmen, auch zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden. Die ausgenommenen Vorschriften regeln, dass für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Werktagen besteht. Das BAG führte nun aus, dass eine unionsrechtskonforme ... weiter lesen
Ursprung fast jeden Mobbing-Prozesses ist ein ungelöster Konflikt. Wird dieser nicht gelöst, kommt es oft zum Mobbing. Der Betroffene wird dann Ziel von Handlungen der Mitarbeiter – dazu gehört oft, dass mit dem Opfer nicht mehr kommuniziert wird, dessen Arbeit wird erschwert und sabotiert durch die Kollegen und Vorgesetzte. Es werden über das Opfer Gerüchte verbreitet. Im weiteren Verlauf wird das Mobbing-Opfer zum Außenseiter, es wird sozial gemieden und meist zeigt sich jetzt eine Veränderung des Verhaltens des Mobbing-Opfers, oft unbewusst. Oft ist dem Mobbing-Opfer spätestens ab diesem Zeitpunkt eine selbstständige Lösung der Situation nicht mehr möglich – und ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Aktuell liest man es in den Medien: Die Lokführer streiken. Diesmal sind die Privatbahnen, wie die ODEG oder die Märkische Regiobahn, betroffen. Welche Konsequenz hat dieser Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen? Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter ... weiter lesen
(Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011 – 3 Sa 95/11). Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in zweiter Instanz die Kündigung eines Arbeitnehmers (Ingenieur) wegen dessen Eheschließung mit einer Chinesin für unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber, der unter anderen die Bundeswehr belieferte, hatte die Kündigung mit der Befürchtung von Industriespionage begründet. Das Besondere an dem Fall: Der Kläger befand sich noch in der Probezeit, er hatte noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Normalerweise ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im vorliegenden Fall (9 AZR 844/11) zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer auf seinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung verzichten könne. Nach Meinung des Gerichts sei dies grundsätzlich möglich. Jedoch müsse man beachten, dass bei einzelvertraglichen Abreden, welche einen gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs zum Inhalt haben, möglicherweise anders entschieden werden müsse. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitgeberin den ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen ist. Bei seiner Ermessensentscheidung muss er die wesentlichen Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat er Rücksicht zu nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen. Auf einen Einsatz im Sieben-Tage-Rhythmus im Nachtdienst geklagt hatte eine ... weiter lesen