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Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können.
Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in einer Kündigung Angaben zum Kündigungsgrund zu machen und werden das meistens auch nicht tun. Arbeitnehmer können der Kündigung den Kündigungsgrund also oftmals nicht entnehmen.
Personenbedingte Gründe für die Kündigung
Kann der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aufgrund von persönlichen Gründen, auf die er tatsächlich keinen Einfluss hat, nicht erbringen, kommt für Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Am häufigsten tritt dabei die krankheitsbedingte Kündigung auf.
Krankheitsbedingte ... weiter lesen
Die Wacker Chemie AG führt seit November 2019 ein Spar- und Effizienzprogramm durch.
Der Münchner Chemiekonzern teilt nun mit, dass sich die Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung auf ein Rahmenkonzept zum geplanten Stellenabbau geeinigt haben.
Demnach werden in Deutschland bis Ende des Jahres 2022 insgesamt rund 1000 Arbeitnehmer vor allem in den Verwaltungsbereichen des Konzerns, sowie den indirekten und nicht operativen Funktionen der Geschäftsbereiche wegfallen.
Darüber hinaus werden etwa 200 Arbeitsplätze an den Standorten außerhalb Deutschlands abgebaut.
Den Stellenabbau in Deutschland will Wacker ausschließlich mit sozialverträglichen und freiwilligen ... weiter lesen
Nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist eine Übertragung nicht genommenen Urlaubs in das Folgejahr zulässig, soweit der Urlaub dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen wird. Die Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr ist eine gesetzliche Folge und steht unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr den Urlaub entweder aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht nehmen konnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind strenge Maßstäbe anzulegen. Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund kann nur eine Erkrankung des Arbeitnehmers sein. Allein der Wunsch des Arbeitnehmers, nicht im Urlaubsjahr Urlaub zu nehmen, ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2014 – 2 AZR 651/13 – .
Ausgangslage:
Straftaten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bringen den Täter immer in die Gefahr einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Das gilt bei Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers, aber auch bei Taten zum Nachteil von Arbeitskollegen. Regelmäßig ist vor einer solchen Kündigung nicht einmal eine Abmahnung erforderlich. Es gibt aber auch Ausnahmen wie der aktuell entschiedene Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Die Entscheidung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten?
Nebentätigkeit trotz Verweigerung des Arbeitgebers: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihre Nebentätigkeit genehmigt (s. Teil 1). Wenn der Arbeitgeber diese Genehmigung nun rechtswidrig verweigert, darf man als Arbeitnehmer die Nebentätigkeit trotzdem ausüben, ohne rechtliche Sanktionen befürchten zu müssen (BAG Beschluss v. 13.05.2015 – 2 ABR ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Eine ordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss einem im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Der Betriebsrat soll auf diesen Betriebsversammlungen einen Tätigkeitsbericht erstatten.
Den Charakter einer ordentlichen Betriebsversammlung im Sinne von § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verliert die Versammlung aber auch dann nicht, wenn neben dem Tätigkeitsbericht noch andere Themen zur Erörterung gestellt werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 1982 – 2 Sa 122/81 –, Rn. 58, juris) .
Dafür darf aber der zulässige Themenkreis ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die jüngste Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf könnte enorme Auswirkungen auf die Praxis haben. In einem solchen Fall sei der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland anzubieten. Infolgedessen ist der Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet eine diesbezügliche Änderungskündigung aussprechen. Das LAG Hamburg hatte im März 2011 noch entschieden, dass eine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit einer neuen Entscheidung hat das BAG in jüngster Vergangenheit klargestellt, dass Urlaubsansprüche in einem Arbeitsverhältnis entstehen können, das langjährig geruht hat. Ein solcher Anspruch soll laut BAG jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Eine Änderung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen soll bereits vor einiger Zeit erfolgt sein. Mit Urteil vom 7. August 2012 (9 AZR ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2012, AZ: 2 BvL 4/10
Der Fall: Der Kläger des Ausgangsverfahrens, ein in Hessen auf Lebenszeit verbeamteter Universitätsprofessor, begehrte die Feststellung, dass seine Besoldung verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung nicht genüge.
Die Entscheidung: Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen ... weiter lesen
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.02.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 3 AZR 43/17.
Die Klägerin ist 1968 geboren. Sie hat ihren 1950 geborenen und 2011 verstorbenen Ehemann im Jahr 1995 geheiratet. Dem verstorbenen Ehemann der Klägerin war von seinem Arbeitgeber u. a. eine ... weiter lesen
Berlin (jur). Berliner Polizeibeamte können für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst vollen Freizeitausgleich verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 12. Januar 2016 bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: VG 26 K 58.14). Die Richter erklärten damit das Vorgehen des Landes für rechtswidrig, nur eine Dienstbefreiung von einem Drittel der Bereitschaftsdienstzeit zu gewähren.
Geklagt hatte ein Polizeioberkommissar, der 2011 zur Unterstützung der niedersächsischen Polizei anlässlich eines Castor-Transports nach Gorleben über seine regelmäßige Arbeitszeit hinaus Bereitschaftsdienste leistete. Für die Mehrarbeit beanspruchte er ... weiter lesen