Arbeitszeugnis
In einem Arbeitszeugnis bestätigt ein Arbeitgeber einem ausscheidenden Arbeitnehmer seine Tätigkeit in dem Unternehmen. Von einem einfachen Arbeitszeugnis wird gesprochen, wenn lediglich Personalien, Art und Dauer der Anstellung aufgeführt sind. Es gibt hier keinerlei Beurteilungen. Das sogenannte qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich Angaben zur Arbeitsleistung, Qualifikation sowie das Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb des Betriebes. Bei Bewerbungen für einen anderen Arbeitsplatz kann vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis abgefordert werden. Gemäß deutschen Rechts muss das Zeugnis grundsätzlich wohlwollend formuliert werden. D.h. es dürfen keine negativen Formulierungen verwendet werden. Denn bei Fehlformulierungen könnte die berufliche Karriere behindert werden.
Zu Konflikten kommt es oft aufgrund der Formulierungen in einem Arbeitszeugnis. In vielen Fällen hält sich der Arbeitgeber nicht an die Vorgabe, wohlwollend zu formulieren. Auch kommt es oft dazu, dass Fortbildung, besondere Fähigkeiten innerhalb des Berufsbildes oder die verschiedenen ausgeführten Tätigkeiten verschwiegen werden. In diesen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Arbeitszeugnis einzuschalten. Mit Hilfe einer Mediation kann er die eventuell verhärteten Fronten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lockern. Das Ziel ist ganz klar gesetzt: Ein vorzeigbares, positives Arbeitszeugnis soll ausgehändigt werden. Auch wenn der Arbeitgeber mit gängigen Floskeln formuliert hat, die allerdings im „Arbeitgeberknigge“ abwertend gedeutet werden, kommt der Arbeitnehmer manchmal nicht um die Hilfe eines Rechtsanwaltes zum Arbeitszeugnis aus. Daneben gibt es leider auch immer wieder Arbeitgeber, die grundsätzlich versuchen, der Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu entgehen. Gerade in Firmen, die eine große Arbeitnehmerfluktuation vorweisen, ist dies an der Tagesordnung. Ist der Arbeitnehmer nicht über sein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis informiert, kommen diese Arbeitgeber problemlos um ein Zeugnis herum.