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Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat am 06.10.2020 in der Rechtssache C-580/19 die Auffassung vertreten, dass Art. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass für die Einstufung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit oder Ruhezeit der entscheidende Faktor die Intensität der Einschränkungen ist, die sich aus der Unterwerfung des Arbeitnehmers unter die Weisungen des Arbeitgebers ergeben, insbesondere die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers.
Für den Fall, dass die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers kurz, aber nicht so kurz ist, dass die freie Wahl des Ortes, an dem der Arbeitnehmer die Zeit der Rufbereitschaft verbringt, völlig verhindert wird, ... weiter lesen
Bei einem Programmierer kann eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass wichtige Programmierkenntnisse fehlen oder unzureichend sind. Als Ersatzmitglied des Betriebsrates greift ein nachwirkender Kündigungsschutz auch grundsätzlich nur dann, wenn der Betroffene tatsächlich Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 – juris).
Fall:
Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Programmierer, der für verschiedenste Projekte eingesetzt wurde, die jedoch keine ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber hat innerhalb von zwei Wochen nach der Arbeitsaufnahme durch den neuen Mitarbeiter diesen bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger anzumelden (§§ 28a ff. SGB IV). • Meldestellen sind die Träger der Krankenversicherung (die AOK, eine Betriebs- bzw. Innungskrankenkasse oder eine Ersatzkasse). • Von dem Träger der Krankenkasse erfolgt nach Prüfung und Auswertung die Weiterleitung an die Träger der Rentenversicherung. Von dort werden dann die Daten an die Bundesanstalt für Arbeit weitergeleitet. • Gemeldet werden müssen Beginn und Beendigung der Beschäftigung. • Änderungen in einem laufenden ... weiter lesen
Können Arbeitgeber Kündigungsgründe, die sie schon für eine andere Kündigung genutzt haben, auch verwenden, um eine neue Kündigung zu begründen?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2016 – 3 Sa 24/16 – , juris.
Erhebt der Arbeitnehmer infolge einer Kündigung Kündigungsschutzklage und hat damit Erfolg, muss der Arbeitgeber ihn letztlich zurücknehmen. Damit dürften aber wohl in den wenigsten Fällen alle Probleme gelöst sein. Der Arbeitgeber wird sich oftmals überlegen, ob eine weitere, neue Möglichkeit zur ... weiter lesen
Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil vom 17.06.2020 zum Aktenzeichen S 18 KR 967/19 entschieden, dass die Krankenkasse einem Arbeitnehmer , der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu erstatten hat.
Aus der Pressemitteilung des SG Dresden Nr. 3/2020 vom 06.07.2020 ergibt sich:
Der Anspruch sei beschränkt auf die Kosten der Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse, so das Sozialgericht.
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung wird insbesondere langzeiterkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die ... weiter lesen
Kollektive Regelungen, in denen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Aussicht gestellt wird, die aber nicht gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend macht, sind außerhalb von Sozialplänen regelmäßig zulässig. Durch sie wird nach Grund und Höhe freiwillig ein Anspruch begründet. Er darf unter die genannte auflösende Bedingung gestellt werden. Eine solche Regelung verfolgt erkennbar den Zweck einer Verhaltenssteuerung. Dem betroffenen Arbeitnehmer wird eine Gegenleistung (sog. "Turboprämie") dafür in Aussicht gestellt, dass er eine rechtlich ohne Weiteres mögliche, aber Kosten verursachende Behinderung der Personalmaßnahme unterlässt. Die Regelung schließt deshalb nach ... weiter lesen
Die Beklagte betreibt eine Spedition. Die Klägerin ist bei ihr als Sachbearbeiterin im Bereich Export/Import beschäftigt. Im Jahre 1997 wurde die Klägerin schwanger. Dies teilte sie der Beklagten im Oktober 1997 mit und nannte als voraussichtlichen Entbindungstermin den 8. Juni 1998. Vom 7. Januar bis Anfang Februar 1998 war die Klägerin nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung arbeitsunfähig. Im Anschluß daran legte sie der Beklagten ein ärztliches Attest vom 4. Februar 1998 vor, in welchem erklärt wurde, für sie gelte ein unbefristetes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG. Durch eine Rückfrage bei den ausstellenden Ärzten erhielt die Beklagte die Auskunft, die Klägerin habe über Probleme mit Vorgesetzen und Arbeitskollegen ... weiter lesen
Ein öffentlichrechtlicher Zweckverband und eine privatrechtliche GmbH betreiben auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags in Heidelberg ein kommunales Rechenzentrum. In diesem sind neben Arbeitnehmern des Zweckverbands und der GmbH auch Angestellte und Beamte tätig, die mit ihrer Zustimmung von der Stadt Heidelberg im Wege der Verwaltungsleihe an den Zweckverband abgestellt sind. Diese haben an der in dem Rechenzentrum durchgeführten Betriebsratswahl teilgenommen. Der Zweckverband und die GmbH haben die Wahl angefochten.
Das Arbeitsgericht hat die Wahl für unwirksam erklärt. Das Landesarbeitsgericht hat den Wahlanfechtungsantrag abgewiesen. Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Entscheidung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Gewährt der Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, so ist dies für den Arbeitnehmer zunächst von Vorteil und kann diesen zu mehr Arbeitsleistung motivieren. Schwierig wird es jedoch dann, wenn sich der Arbeitgeber von in Aussicht gestellten Zusatzgeldern wieder lösen möchte. Einen solchen Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz zu entscheiden. Im den Richtern vorliegenden Fall wurde wohl einem Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld gekürzt, der Arbeitgeber hatte dies anscheinend mit der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Grundsätze bei einer Kündigung wegen Diebstahls
Arbeitnehmer, die zum Nachteil des Arbeitgebers eine Straftat begehen, riskieren die Kündigung. Regelmäßig bedarf es hier nicht einmal einer Abmahnung. Etwas anderes gilt aber möglicherweise dann, wenn es sich um geringwertige Sachen handelt. Entscheidend ist immer, in welchem Maße das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer verletzt wurde.
Langjährige beanstandungsfreie Beschäftigung baut zusätzliches Vertrauen auf
Arbeitnehmer, die bereits sehr lange bei ihrem Arbeitgeber ohne Beanstandungen tätig waren, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht Urteil vom 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 -.
Ausgangslage:
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten als jüngere Arbeitnehmer. Eine solche Regelung ist äußerst problematisch mit Blick auf die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an sich unzulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters.
Gemäß § 10 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters allerdings ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn sie objektiv und angemessen und durch ... weiter lesen