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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
2. Kündigungsschutz
Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
Dann ist jede ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung führt das BAG aus, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt, nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Eine Arbeitgeberin hatte geklagt, da sie der Auffassung war, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten?
Genehmigung der Nebentätigkeit: Wer neben seiner regulären Tätigkeit auch noch anderweitig arbeiten möchte, muss einige Formalien berücksichtigen. Um keine Probleme zu bekommen, ist am besten, eine Genehmigung des Arbeitgebers für die Nebentätigkeit einzuholen.
Nebentätigkeit oder Freizeitaktivität: Vom Begriff der Nebentätigkeiten sind im Arbeitsrecht neben entgeltlichen ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Mai 2013 - 9 AZR 760/11-. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin
Ausgangslage:
Der Arbeitnehmer hat seinen Erholungsurlaub im Urlaubsjahr zu beantragen, der Arbeitgeber hat diesen Urlaub auch im Urlaubsjahr zu gewähren. Ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Streit oder ist das Arbeitsverhältnis insgesamt gestört, gibt es häufig auch Schwierigkeiten mit der Gewährung des Urlaubs. So auch im entschiedenen Fall. Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten lange um den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer hatte den Urlaub geltend gemacht, der ... weiter lesen
Aussicht
Dieser Schritt wird von Personalverantwortlichen schon lange gefordert, da er eine erhebliche Erleichterung im Bewerbungs- und Einstellungsprozess bedeutet. Zukünftig ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Arbeitsverträge digital zu schließen, beispielsweise per E-Mail. Dies spart Zeit und Aufwand, da der lästige Papierkram entfällt und Verträge schnell und unkompliziert abgeschlossen werden können.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Digitalisierungspflicht. So sind zum Beispiel Arbeitsverträge, die einer notariellen Beurkundung bedürfen, weiterhin in Papierform zu unterzeichnen. Auch bei besonderen Vertragsbedingungen oder rechtlichen Unklarheiten kann auf eine digitale Unterzeichnung ... weiter lesen
Auch Faurecia leidet unter der Krise in der Autoindustrie.
Faurecia, mit Hauptsitz im französischen Nanterre bei Paris, will daher an seinem Augsburger Standort (Geschäftsbereich Faurecia Clean Mobility, übersetzt: saubere Mobilität) rund 140 der insgesamt 1.400 Stellen am Standort Augsburg streichen.
Der Hersteller von Technologie zur Emissionskontrolle bei Abgasen will, um auch in einem schwachen Marktumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, seinen Standort in Augsburg umbauen.
Seit März laufe bei Faurecia bereits Kurzarbeit, im Werk teils mit 100 Prozent.
Einfach hinnehmen wollen der Arbeitnehmervertreter und seine Betriebsratskollegen die Entscheidung aber nicht, er will ... weiter lesen
Verfall von Urlaubsansprüchen am Jahresende – nur noch wenn Arbeitgeber ordnungsgemäß über Urlaub informiert und belehrt hat
Neues Urteil
Wenige Monate nach einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfällt.
Nach dem Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts verfällt der Urlaub nur dann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch informiert hat, ihn ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Diese Woche hat uns eine merkwürdige Entscheidung erreicht. Wir haben mehrfach über die GDL und das Streikrecht gesprochen. Jetzt soll aber eine Frage nach der Zugehörigkeit unzulässig sein. Darf eine Gewerkschaft also streiken, aber keiner darf erfahren, für wen sie das tut?
Fachanwalt Dineiger: Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hierzu fällt nur zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit den jetzigen GDL-Streiks. Diese Entscheidung betrifft noch den Streik des Jahres 2010. Hintergrund war damals, dass die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) soll in einer kürzlich ergangenen Entscheidung darauf hingewiesen haben, dass auch in einem Arbeitsverhältnis, welches langjährig geruht hat, Urlaubsansprüche entstehen können. Es bestehe aber die Gefahr, dass solche Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Eine ähnliche Auffassung soll nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertreten. Vor einiger Zeit soll der EuGH hinsichtlich seiner Rechtsprechung bezüglich dieser ... weiter lesen
Hannover (jur). Arbeitnehmer können bei bloßen ambulanten Vorsorgekuren vom Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung beanspruchen. Erholungskuren, die lediglich der Vorbeugung gegen allgemeine Verschleißerscheinungen oder der Verbesserung des Allgemeinbefindens dienten, lösten weder nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz noch nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einen Zahlungsanspruch aus, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem am Dienstag, 31. März 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 Sa 1005/14).
Die Klägerin ist seit 2002 als Köchin bei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen angestellt. 2013 führte sie eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG erklärte in einem Fall in jüngster Vergangenheit, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen. Diese Ansprüche sollen jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Bereits im November letzten Jahres hatte der EuGH seine Rechtsprechung zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen geändert. Anscheinend geht nun auch das BAG davon aus, dass ein solcher Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt (Urteil vom 7. August 2012 – 9 ... weiter lesen
Nach § 53 Abs. 3 des im vorliegenden Fall noch anwendbaren Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) sind Angestellte nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ordentlich unkündbar. Die Arbeitsverhältnisse dieser Angestellten können auch bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes nur unter sehr erschwerten Bedingungen durch außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) beendet werden. Möglich ist dagegen nach § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, solchen Arbeitnehmern durch außerordentliche Änderungskündigung eine niedriger eingestufte Tätigkeit zu übertragen und die Vergütung auf die nächstniedrige Vergütungsgruppe abzusenken. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber dann ... weiter lesen