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Anleger des insolventen Schiffsfonds HCI Hammonia Berolina können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollten sie aber nicht mehr auf die lange Bank schieben. Mögliche Forderungen können schon bald verjähren.
Die Beteiligung an dem im Oktober 2006 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds Hammonia Berolina brachte den Anlegern nicht den erwünschten Erfolg. Doch am Jahresende erreichte die Anleger noch eine weitere Hiobsbotschaft: Am 6. Dezember eröffnete das Amtsgericht Reinbek das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 8 IN 235/16). Nun drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Durch die Entscheidung des BGH zum Thema CMI (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) wurden zahlreiche der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile von diversen Oberlandesgerichten bestätigt in denen zugunsten der CMI-Anleger entschieden wurde. Die Karlsruher Richter verwiesen die von ihnen zu überprüfenden Urteile zur ... weiter lesen
Wie es scheint sind von der Abkopplung der Schweizer Franken vom Euro seitens der Schweizer Nationalbank am 15.01.2015 auch viele private Kreditnehmer betroffen; diese sind allerdings nicht schutzlos gestellt.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Dass Kredite in Schweizer Franken für Geschäftskunden und private Verbraucher teurer geworden sind liegt daran, dass der Wert des Franken im Vergleich zum Euro seit der Abkoppelung des Wechselkurses angestiegen ist. Häufig haben private Verbraucher Kredite in Schweizer Franken aufgenommen, da diese niedriger verzinst waren.
Nunmehr müssen ... weiter lesen
Seit vergangenem Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Entscheidungen zum Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen getroffen (KSR hat berichtet).
Mit zwei neuen Entscheidungen vom 29.07.2015 (IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zu diesem Thema weiterentwickelt.
In seinen vergangenen Entscheidungen hat der BGH klargestellt, dass Kunden im Falle einer unzureichenden Belehrung über ihr Widerspruchsrecht auch Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch den Widerspruch erklären können. Folge dessen ist, dass der Verbraucher seine geleisteten Beiträge unter Anrechnung des bis dahin gewährten Versicherungsschutzes ... weiter lesen
Im September 2008 bot das Emissionshaus Atlantic den Schiffsfonds MS Hammonia Pescara zur Beteiligung an. Gute acht Jahre später ist die Schiffsgesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 7. Dezember 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft (Az.: 67g IN 480/16).
Für den Schiffsfonds wurden rund 34 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen konnten. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in die baugleichen Containerschiffe MS Hammonia Pescara (früher MS Benjamin Schulte) und MS Benedict Schulte. Für beide Schiffe gab es zunächst feste Charterverträge. Als diese ausgelaufen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der jüngsten Vergangenheit forderten Fondsgesellschaften, welche auf den Betrieb eines Containerschiffes als Gesellschaftszweck ausgerichtet sind, gegenüber ihren Anlegern vermehrt die Rückzahlung bereits erfolgter Ausschüttungen. Zwei dieser Fälle lagen dem Bundesgerichtshof vor, der sie dem Anschein nach im Sinne der Anleger entschied (Urteile des BGH vom 12.03.2013, noch nicht veröffentlicht: II ZR 73/11 und II ZR 74/11). So sind Fondsgesellschaften eines Schiffsfonds als GmbH & Co. KG ... weiter lesen
Der Hansa Treuhand HT Twinfonds investierte in die beiden Containerschiffe MS HS Bizet und MS HS Bach. Letzteres ist pleite. Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete am 1. August das reguläre Insolvenzverfahren über die Schifffahrts-Gesellschaft HS BACH mbH & Co.KG (Az.: 46 IN 41/16).
Hansa Treuhand bot den HT Twinfonds im Jahr 2008 zur Beteiligung an. Anleger konnten eine Mindestsumme von 20.000 Euro investierten, die sich jeweils zur Hälfte auf die beiden Fondsschiffe verteilte. Allerdings stand die Investition unter keinem guten Stern. Die nach wie vor anhaltende Krise der Containerschifffahrt machte sich bald bemerkbar, so dass auch dieser Schiffsfonds aufgrund der geringeren Nachfrage und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft Prorendita soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden. Die fünf Prorendita Fonds wollten ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine in Rechtsprechung und Lehre umstrittene Frage entschieden: Verbraucherkreditverträge, die durch einen Vertreter des Verbrauchers abgeschlossen werden, sind auch dann wirksam, wenn die dem Vertreter erteilte Vollmacht nicht die von § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG für den Kreditvertrag geforderten Mindestangaben über die Kreditbedingungen (z.B. Effektivzinssatz) enthält.
Die Kläger hatten zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung eine Gesellschaft in notarieller Urkunde u.a. dazu bevollmächtigt, für sie Kreditverträge abzuschließen. Diese Vollmacht enthielt - anders als die vom Bevollmächtigten später abgeschlossenen Verträge - keine näheren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Prinzipiell solle sich die Haftung nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten, so der BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10). Aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung könnten sich jedoch Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben. Zweck der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts und deren anschließende Verwaltung. Die Gründungsgesellschafter hatten ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den Kontoinhaber zulässig.
Aufgrund einer von der Kauffrau D erteilten Einzugsermächtigung zog die C-Bank auf ein bei der beklagten Sparkasse unterhaltenes Konto monatlich Lastschriften. Nachdem die D-GmbH das Konto übernommen hatte, löste die Beklagte bis September 1997 unberechtigt noch fünf vorgelegte Lastschriften unter Belastung des Kontos ein. Der als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der D-GmbH bestellte Kläger verlangte von der Beklagten im April 1998 die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der ... weiter lesen