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Nachfolgend finden Sie Bankrecht / Kapitalmarktrecht Ratgeber aus München
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Die Nachrichten aus Hamburg sind mehr als alarmierend: Die Anleger der Deutschen Biofonds AG sind besorgt. Die Gesellschaft, die alternative Investments wie Wasserkraftwerke in der Türkei anbietet und bis zu 300 Millionen Euro eingesammelt haben soll, ist derzeit telefonisch nicht erreichbar. Die Gerüchteküche brodelt, Anlegergelder sollen danach in großem Umfang veruntreut worden sein. Auch die Staatsanwaltschaft soll sich für den Verbleib der Anlegergelder brennend interessieren. Unter anderem bot die Deutsche Biofonds AG die Fonds Hydropower VI und VII, die Immobilienangebote Kars-Center und Ziverbey Residence sowie Investitionen in eine Dolomit-Mine in der Türkei an. Diese und ähnliche ... weiter lesen
Rund 20 Millionen Euro haben die Anleger in die Anleihe der Laurèl GmbH investiert. Ihr Geld steht im Feuer. Das Amtsgericht München hat das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laurèl GmbH am 1. Februar eröffnet (Az.: 1503 IN 3389/16) und Eigenverwaltung angeordnet. Das bedeutet, dass das Unternehmen seinen eingeschlagenen Sanierungskurs in Eigenregie fortsetzen kann. Dazu gehört auch der mögliche Einstieg potenzieller Investoren. Für die Anleihe-Anleger bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Sachwalter anmelden können. Dazu haben sie bis zum 14. März Zeit. Die ... weiter lesen
Schon am 16. Juli 2015 gab die Finanzaufsicht BaFin der Alphapool GmbH die Abwicklung des unerlaubt betrieben Einlagengeschäfts auf. Am 23. September 2015 hat das Amtsgericht Leipzig das Insolvenzverfahren über die Alphapool GmbH eröffnet (Az.: 403 IN 840/15). Nach Einschätzung der Kanzlei Kreutzer ist die Insolvenz der Alphapool GmbH für die Anleger besonders bitter. Denn nach dem Abwicklungsbescheid der BaFin hätte das Unternehmen die eingenommenen Gelder an die Anleger unverzüglich zurückzahlen müssen. Das ist nun nicht mehr möglich. Im Insolvenzverfahren ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu ... weiter lesen
Rund 260 Millionen Euro haben die Anleger der insolventen German Pellets GmbH über Anleihen oder Genussrechte investiert. Der größte Teil des Geldes dürfte verbrannt sein. Für die Insolvenzmasse bleibt nur noch ein trauriger Rest von ca. 10 Millionen Euro. Demenentsprechend gering sind die Aussichten der Anleger auf eine halbwegs zufriedenstellende Quote im Insolvenzverfahren. Die Zahlen, die die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Schmudde jetzt präsentierte, kamen zwar nicht mehr überraschend, sind aber dennoch absolut ernüchternd für die Anleger. Vieles deutet darauf hin, dass für die Anleger im Insolvenzverfahren lediglich noch ein ... weiter lesen
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sind seit längerer Zeit bekannt. Jetzt dürften sie ihren Tiefpunkt erreicht haben. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Eschwege eröffnete am 23. Dezember 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 3 IN 73/15). Nach den nach eigenen Angaben umsatzschwachen und verlustreichen Geschäftsjahren standen bei der friedola Gebr. Holzapfel GmbH die Zeichen eigentlich schon wieder auf Besserung. Ein Sanierungskonzept wurde eingeleitet und zum Teil auch schon umgesetzt. Doch ausstehende Zahlungseingänge und Produktionsausfälle durch einen Maschinenschaden haben nun offenbar nur noch den Gang zum ... weiter lesen
Am 1. Mai wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets GmbH am Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az. 580 IN 64/16). Nur einen Tag später teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Anleger haben über Anleihen und Genussrechte rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte nun endgültig komplett verbrannt sein. Die Hoffnungen der Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren doch noch relativ zügig zumindest einen kleinen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, dürften nach der Mitteilung, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, langsam am Nullpunkt angekommen sein. Dennoch sollten die Forderungen zur ... weiter lesen
Die Photon Power AG ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Aachen hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 22. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 92 IN 299/15). Die Photon Power AG bot Anlegern drei verschiedene Mittelstandsanleihen mit Laufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren sowie einer Verzinsung zwischen 3 und 7,4 Prozent an (WKN A1E8J1, WKN A1E8J2 und WKN A1E8J3). Nach dem Insolvenzantrag können die Anleihe-Gläubiger nicht mit Zinszahlungen rechnen, sondern müssen finanzielle Verluste befürchten. Zunächst müssen die Anleger nun abwarten, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird und dann ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Mit ... weiter lesen
„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet.“ Mit diesen klaren Worten hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 den spekulativen und riskanten Charakter von Schiffsfonds herausgestellt (Az.: 7 O 236/13). Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage oder auch als Baustein zur Altersvorsorge dargestellt. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch in vielen Fällen ganz anders ... weiter lesen
Das Emissionshaus Fidentum ist pleite, die Pfandgüter des Hamburger Pfandhauses Lombardium sind offenbar deutlich weniger wert als angenommen und nun ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen. Über die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG konnten sich die Anleger beteiligen. Die Fonds gaben wiederum dem Pfandhaus Lombardium Hamburg Darlehen, die in das Pfandgeschäft investiert wurden. Lombardium belieh aber nicht nur teure Luxusgüter, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Da die ... weiter lesen
Der dritthöchste Wohnturm Deutschlands soll der GEWA-Tower in Fellbach bei Stuttgart werden. Das Richtfest wurde bereits gefeiert, doch dann folgten Baustopp und der Insolvenzantrag der Projektgesellschaft Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Esslingen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am 21. November eröffnet (Az.: 13 IN 789/16). Als die Bauarbeiten an dem GEWA-Tower eingestellt wurden, begann die Gerüchteküche zu brodeln. Und zum Schrecken der Anleger wurde aus den Gerüchten Realität. Die Gewa 5 to 1 und der Generalunternehmer konnten keine Einigung über die Wiederaufnahme der Bauarbeiten erzielen und es folgte der Insolvenzantrag. ... weiter lesen
Verkauf der Schiffe oder Insolvenz: Vor dieser Wahl stehen offenbar die Anleger des Schiffsfonds Ownership Tonnage III. Finanzielle Verluste drohen den Anlegern wohl in jedem Fall. Das Hamburger Emissionshaus Ownership hatte den Flottenfonds Ownership Tonnage III im Oktober 2005 aufgelegt. Investitionsobjekte waren die Containerschiffe MS Elbdeich, MS Elbinsel, MS Elbcarrier, MS Elbfeeder und MS Elbmarsch. Letzteres wurde schon 2012 verkauft. Nun sind die Anleger aufgerufen, auch einen Verkaufsbeschluss für die vier verbliebenen Schiffe zu fassen. Im Frühling hatten sich die Anleger noch gegen ein Finanzierungs- und Verkaufskonzept für zwei der Fondsschiffe entschieden. Offenbar hat sich die wirtschaftliche ... weiter lesen
Bei Darlehensverträgen muss der Verbraucher dringend schriftlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Mögliche Fehler in der Belehrung können auch nicht mündlich in einem sog. Präsenzgeschäft aus dem Weg geräumt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden (Az.: XI ZR 381/16). Mit anderen Worten: Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann fehlerhaft, wenn die Vertragsparteien bei der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig vor Ort waren und die Belehrung richtig erklärt wurde. Der Fehler lässt sich so nicht beheben. Der Verbraucher müsse zwingend korrekt und in Textform über sein Widerrufsrecht informiert werden, ... weiter lesen