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VW beherrscht weiter die Schlagzeilen und der Skandal um manipulierte Abgaswerte nimmt immer größere Ausmaße an. Nach neuen Vorwürfen der US-Umweltbehörde EPA könnten auch bei 3-Liter-Dieselmotoren die Abgaswerte manipuliert sein. Das weist VW zwar zurück, gab aber bekannt, dass es nach internen Untersuchungen weitere Unregelmäßigkeiten bei den Abgaswerten gibt. Dabei geht es diesmal um den Kohlendioxid-Ausstoß. Die Aktie setzte aufgrund dieser Nachrichten erneut zur Talfahrt an.
Der Reihe nach: Als vor einigen Wochen bekannt wurde, dass Volkswagen beim Dieselmotor E 189 Abgaswerte manipuliert hat, stürzte die VW Aktie ab. In rund elf Millionen Autos soll die ... weiter lesen
Rund 20 Millionen Euro haben die Anleger in die Anleihe der Laurèl GmbH investiert. Ihr Geld steht im Feuer. Das Amtsgericht München hat das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laurèl GmbH am 1. Februar eröffnet (Az.: 1503 IN 3389/16) und Eigenverwaltung angeordnet.
Das bedeutet, dass das Unternehmen seinen eingeschlagenen Sanierungskurs in Eigenregie fortsetzen kann. Dazu gehört auch der mögliche Einstieg potenzieller Investoren. Für die Anleihe-Anleger bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Sachwalter anmelden können. Dazu haben sie bis zum 14. März Zeit. Die ... weiter lesen
Nicht nur Darlehen, auch Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen können widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Mai 2016 erneut bekräftigt (Az.: IV ZR 229/14).
Bei Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen, die nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, gibt es eine Klausel, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlischt. Da diese Klausel gegen europäisches Recht verstößt, hat der BGH sie schon vor gut zwei Jahren für unwirksam erklärt. Dadurch ... weiter lesen
Anleger des Schiffsfonds MS JPO Tucana müssen mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen. Die Schiffsgesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 18. November 2016 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 56 IN 74/16).
Erst im Jahr 2011 bot HCI Capital den Anlegern an, sich an der Gesellschaft der MS JPO Tucana zu beteiligen. Für die Anleger endete ihr Engagement nur etwa fünf Jahre später mit der Insolvenz der Schiffsgesellschaft. Die Hoffnungen auf eine ordentliche Rendite sind dahin. Nun drohen sogar erhebliche finanzielle Verluste.
Beteiligungen an Schiffsfonds wurden lange Zeit als rentable und ... weiter lesen
Anleger des insolventen Schiffsfonds HCI Hammonia Berolina können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollten sie aber nicht mehr auf die lange Bank schieben. Mögliche Forderungen können schon bald verjähren.
Die Beteiligung an dem im Oktober 2006 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds Hammonia Berolina brachte den Anlegern nicht den erwünschten Erfolg. Doch am Jahresende erreichte die Anleger noch eine weitere Hiobsbotschaft: Am 6. Dezember eröffnete das Amtsgericht Reinbek das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 8 IN 235/16). Nun drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.
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Die gute Nachricht zuerst: Von einem Totalverlust sind die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH weit entfernt. Die schlechte Nachricht: Hohe Verluste drohen ihnen nach wie vor. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters könnte es nach derzeitigem Stand eine Insolvenzquote von rund 35 Prozent geben.
Knapp 9000 Anleger, die etwa 350 Millionen Euro investiert haben, fürchten seit der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH um ihr Geld. Bei der Gläubigerversammlung am 18. Oktober in Hamburg gab es zumindest insofern die gute Nachricht, dass das investierte Geld nicht komplett verloren ist. Wie der Insolvenzverwalter ausführte, sei ein zügiger Verkauf des ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Musterkläger im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG am 8. März 2017 bestimmt. Damit ist auch der Startschuss für VW-Aktionäre gefallen, sich noch zum Musterverfahren anzumelden.
Die Anmeldung zum Musterverfahren muss innerhalb des nächsten sechs Monate bis zum 8. September erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Anmeldung zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden muss. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren erreichen die geschädigten VW-Aktionäre, die bisher aufgrund der Kursverluste nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch nicht gegen VW geklagt haben, dass ihre Ansprüche nicht verjähren ... weiter lesen
Das Emissionshaus Fidentum ist pleite, die Pfandgüter des Hamburger Pfandhauses Lombardium sind offenbar deutlich weniger wert als angenommen und nun ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen.
Über die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG konnten sich die Anleger beteiligen. Die Fonds gaben wiederum dem Pfandhaus Lombardium Hamburg Darlehen, die in das Pfandgeschäft investiert wurden. Lombardium belieh aber nicht nur teure Luxusgüter, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Da die ... weiter lesen
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sind seit längerer Zeit bekannt. Jetzt dürften sie ihren Tiefpunkt erreicht haben. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Eschwege eröffnete am 23. Dezember 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 3 IN 73/15).
Nach den nach eigenen Angaben umsatzschwachen und verlustreichen Geschäftsjahren standen bei der friedola Gebr. Holzapfel GmbH die Zeichen eigentlich schon wieder auf Besserung. Ein Sanierungskonzept wurde eingeleitet und zum Teil auch schon umgesetzt. Doch ausstehende Zahlungseingänge und Produktionsausfälle durch einen Maschinenschaden haben nun offenbar nur noch den Gang zum ... weiter lesen
Für die insolvente Modehauskette Wöhrl gibt es wieder Licht am Horizont. Ein Enkel des Firmengründers Rudolf Wöhrl steigt ein. Weitere Filialschließungen seien nicht geplant, auch die verbliebenen Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben. Wird am Ende also doch noch alles gut? Wohl nicht. Denn zu den großen Verlierern der Wöhrl-Insolvenz gehören die Anleger. Die Insolvenzquote wird laut Medienberichten voraussichtlich zwischen 10 und 20 Prozent liegen. Anders ausgedrückt: Den Anlegern drohen Verluste in Höhe von 80 bis 90 Prozent ihres eingesetzten Kapitals.
Die Anleger hatten sich an der Unternehmensanleihe der Rudolf Wöhrl AG beteiligt. Diese wurde 2013 mit ... weiter lesen
Die Pleite der Imtech Deutschland sorgte nicht nur für eine steilen Sinkflug der Aktie, sondern könnte auch den von Hannover Leasing aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds HL 203 Substanzwerte Deutschland 7 in die Bredouille bringen.
Der 2011 aufgelegte Fonds investierte in eine neugebaute Immobilie in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Flughafens. Das Investitionsvolumen liegt bei 62,5 Millionen Euro, rund 32 Millionen Euro stammen von den investierten Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro zzgl. Agio beteiligen konnten. Für die Anleger ließ sich die Beteiligung gut an. Denn die 16.000 Quadratmeter des Bürohauses sind mit einer Laufzeit von zehn Jahren voll vermietet. Das ... weiter lesen
Für die Anleger der Captura GmbH werden hohe finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Nachdem das Amtsgericht München am 17. Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hat (Az.: 1507 IN 2731/15), zeigte der Insolvenzverwalter schon am 21.Dezember Masseunzulänglichkeit an. Es ist also davon auszugehen, dass im Insolvenzverfahren keine Masse vorhanden ist, um die Forderungen der Anleger zu bedienen. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 15. Februar 2016 anmelden.
Da die Anleger sich über Nachrangdarlehen an den Projekten der Captura GmbH beteiligen konnten, standen ihre Chancen im Insolvenzverfahren ohnehin schlecht. Denn ihre Forderungen wären voraussichtlich ... weiter lesen