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Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten O. und K. unter anderem wegen verbotener Insidergeschäfte zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
O. war Redakteur von Börsenfachzeitschriften, trat in einschlägigen Fernsehsendungen (3-sat-börse; n-tv usw.) auf und gab dort Anlagetips. 1999 und 2000 galt er sowohl bei interessierten Privatanlegern als auch bei institutionellen Großanlegern als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes".
Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater stehen. In dieser Funktion beriet O. für den Bereich des "Neuen Marktes" zwei Aktienfonds mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um ein Insolvenzverfahren ihrer Schiffsfonds abzuwenden, soll die Hamburger Lloyd Fonds AG nun ihre wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Schiffsfonds in eine Auffanggesellschaft namens „Ocean 16“ ausgliedern wollen, heißt es. Aufgrund der Schifffahrtskrise soll es zahlreichen Schiffsfonds an den finanziellen Mitteln fehlen, um beispielsweise die Betriebskosten decken zu können. Die sich ebenfalls in dieser Situation befindlichen Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses Lloyd Fonds AG sollen jetzt durch das Finanzierungsmodell ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Zahlen Verbraucher vorzeitig ein Immobiliendarlehen zurück, darf die Bank für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung verlangen, muss dabei aber sogenannte Sondertilgungsrechte des Kunden voll einbeziehen. Sehen Formularklauseln in Darlehensverträgen vor, dass zukünftige Sondertilgungsrechte nicht im vollen Umfang zu berücksichtigen sind, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers dar, urteilte am Dienstag, 19. Januar 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/14). Der XI.-BGH-Zivilsenat gab damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht.
Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer die Sparkasse Aurich-Norden auf Unterlassung ... weiter lesen
Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Der CS Euroreal, ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist, soll nun endgültig abgewickelt werden, das habe das Credit Suisse Asset Management am 21.05.2012 bekannt gegeben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die aus Hamburg stammende Lloyd Fonds AG soll sich auf den Vertrieb und die Entwicklung von vorzugsweise geschlossene Fondbeteiligungen spezialisiert haben. Der LF 46 MT Green Point Fonds soll ferner vom Hamburger Investmenthaus aufgelegt worden sein. Doch nach neusten Erkenntnissen sollen nun einige Schifffonds des Hamburger Unternehmens aufgrund der Krise in der Schifffahrtsbranche schlechten Zeiten entgegensehen. Für einige Schiffe der Lloyd Fonds AG soll bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden sein. Einige ... weiter lesen
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands entschieden, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist.
Die beklagte Bank verwendet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis in Bezug auf Zahlungsverkehrskarten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine "Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)" 15 € beträgt und dieses Entgelt "nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kreditnehmer bei Veräußerung des beliehenen Objekts ein Anspruch gegen den Kreditgeber auf Austausch des vereinbarten Sicherungsmittels zusteht.
Die Parteien streiten über die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Im Jahr 1997 schloß der Kläger mit der beklagten Bank einen Realkreditvertrag über 130.000,- DM mit einem auf zehn Jahre fest bestimmten Zinssatz zur Finanzierung eines 197 qm großen Hausgrundstücks. Das Darlehen wurde u.a. durch eine erstrangige Grundschuld auf diesem Grundstück abgesichert. Nach Geburt des zweiten Kindes verkaufte der Kläger das belastete, zu klein gewordene Haus lastenfrei, erwarb ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser in einer Vielzahl von Fällen anlegerfreundlich. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Anleger scheinen im Moment von CMI Fragebögen zu erhalten, welche sie zur Beantwortung von scheinbar harmlosen Fragen auffordern sollen. Ob dies auf einer Befürchtung des britischen Lebensversicherers ... weiter lesen
Bislang haben sich Bausparkassen, die sich von unrentablen Bausparverträgen trennen wollten, auf Verträge konzentriert, bei denen die Zuteilungsreife bereits mehr als 10 Jahre bestand. Im Hinblick auf solche Verträge hat der BGH mit Entscheidung vom 21.02.2017 -XI ZR 272/16 – festgestellt, dass eine Kündigung durch die Bausparkasse aufgrund einer seit mehr als 10 Jahren bestehenden Zuteilungsreife in der Regel wirksam ist.
Nunmehr werden von Bausparkassen auch Bausparverträge in den Fokus genommen, die noch nicht mehr als 10 Jahre zuteilungsreif sind. Hier tut sich v.a. die Aachener Bausparkasse hervor. Sie bietet Kunden einen Tarifwechsel zu weitaus schlechteren Guthabenzinsen an. Lehnt der Kunde ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory können unter Umständen Grund zu Zweifeln haben, ob sie die ursprünglich von ihnen investierten 45,2 Mio. € in den Fonds noch einmal wiedersehen. Eine geringe Nachfrage an Schiffstransporten bei einem gleichzeitigen Überangebot an Transportkapazität und dadurch entstehende niedrige Charterraten sollen die Gründe für die Probleme auf dem Schifffahrtsmarkt sein, von denen auch viele Dr. Peters Schifffonds betroffen seien. Dies kann schwerwiegende Folgen für die Anleger ... weiter lesen
Nicht selten werden sie dabei Opfer unseriöser Anbieter, welche ihren Kunden Wohnungen überteuert verkaufen, gleichzeitig jedoch vorspiegeln, diese Wohnungen seien ihr Geld wert und könnten zu guten Konditionen vermietet werden. Regelmäßig werden Anlagevermittler bzw. Anlageberater mit der Vermittlung dieser Wohnungen und der Beratung von Interessenten durch den Verkäufer beauftragt, der sich bewusst im Hintergrund hält und dem von ihm betrauten Vermittler die Verhandlungen mit dem Interessenten überlässt. Hierfür streicht der Vermittler im Falle des erfolgreichen Geschäftsabschlusses satte Provisionen ein. Diese werden regelmäßig durch den Verkäufer auf den ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele.
Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen