Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 36 verschiedene Anwälte aus Hamburg zum Schwerpunkt „Bankrecht / Kapitalmarktrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die letzte Ausschüttung im Rahmen der Liquidation war wohl deutlich geringer als viele Anleger sich erhofft hatten. Im Rahmen der Liquidation des SEB ImmoInvest soll nun neben den bereits erfolgten Ausschüttungen im Juni und Juli 2012 eine weitere Auszahlung erfolgt sein. Diese soll die Erwartungen vieler Anleger enttäuscht haben, da sie deutlich geringer gewesen sein soll, als sich viele Anleger erhofft haben. Der Fonds soll endgültig zum 30.04.2017 abgewickelt werden. Wie die weitere Abwicklung bis zur ... weiter lesen
IGV Euroselect 14 („The Gerkin“)
Urteil des LG Hamburg gegen die Commerzbank AG
Die Commerzbank AG wurde am 11.05.2015 vom LG Hamburg, Az. 318 O 183/14, zum Schadensersatz verurteilt. Aufgrund einer fehlerhaften Beratung im Jahr 2007 hatte der klagende Anleger eine Beteiligung in Höhe von 12.500 GBP zuzüglich eines fünf prozentigen Agios am obigen Fonds gezeichnet. Dabei wurde der Kläger nicht über Rückvergütungen („kick-backs“) für die Bank aufgeklärt.
Dabei schließt sich das LG Hamburg ins Sachen IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin") dem LG Berlin und dem LG Frankfurt an.
So hatte das LG Berlin dem ... weiter lesen
Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren die Gerichte derart beschäftigt wie der Widerruf von Darlehensverträgen. Die Rechtsprechung hat sich intensiv, teilweise auch kontrovers mit Mängeln von Widerrufsbelehrungen auseinandergesetzt. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann der Verbraucher den Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages erklären. Ist die Belehrung dagegen inhaltlich zutreffend, so ist der Widerruf nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist nicht mehr möglich.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 22.11.2016 – XI ZR 434/15 – gemacht, indem er zu einer nach Juni 2010 geschlossenen Belehrung festgestellt hat, dass die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Demnach können Treugeber Auskünfte über Namen und Anschriften der weiteren Gesellschafter erfragen. Dafür müsse sich der Treugeber aber als Anleger an einem Filmfonds in der Form einer Publikums-KG beteiligt haben. Zudem müsse den Anlegern im Innenverhältnis der Gesellschaft die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters eingeräumt worden sein. Dies soll aus zwei kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) ergangenen Urteilen hervorgehen (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11). In dem von dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht nur die geringe Nachfrage an Schiffstransporten, sondern auch das Überangebot an Transportkapazität führte wohl zu niedrigen Charterraten. Der vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegte DS-Fonds Nr. 112 – VLCC Mercury Glory soll im Jahr 2011 nur 61 % der ursprünglich vereinbarten Chartereinnahmen erzielt haben. Beträchtliche Charterrückstände seien die Folge. Dieser Umstand könnte für Anleger kritische Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise nicht ausführbare Ausschüttungen. 45,2 Mio. Euro haben die ... weiter lesen
Queensgold und andere Produkte bot die Expert Plus GmbH den Anlegern an. Das hörte sich nach einer sicheren Kapitalanlage an. Inzwischen ist das Queensgold längst verblasst. Ende April gab die Finanzaufsicht BaFin der Expert Plus GmbH auf, ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln und die Anlegergelder zurückzuzahlen.
Die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger ließ nicht lange auf sich warten. Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg am 18. Juni das Insolvenzverfahren über die Expert Plus GmbH (Az.: 36e IN 1874/15). Ob, wann und wieviel die Anleger jetzt noch von ihrem Geld wiedersehen, ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Für die "Rio Valiente" und die "Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft soll vor kurzem die Insolvenz beantragt worden sein. Bereits im Jahre 2010 soll die Gesellschaft eine Sanierung der beiden Schifffonds durchgeführt haben. Diese blieb scheinbar ohne Erfolg. Die Beteiligungen "Rio Valiente und Rio Verde" wurden von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgelegt. Die MPC Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Die von dem Emissionshaus vertriebenen Schiffsbeteiligungen sollen ... weiter lesen
Die gute Nachricht zuerst: Von einem Totalverlust sind die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH weit entfernt. Die schlechte Nachricht: Hohe Verluste drohen ihnen nach wie vor. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters könnte es nach derzeitigem Stand eine Insolvenzquote von rund 35 Prozent geben.
Knapp 9000 Anleger, die etwa 350 Millionen Euro investiert haben, fürchten seit der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH um ihr Geld. Bei der Gläubigerversammlung am 18. Oktober in Hamburg gab es zumindest insofern die gute Nachricht, dass das investierte Geld nicht komplett verloren ist. Wie der Insolvenzverwalter ausführte, sei ein zügiger Verkauf des ... weiter lesen
Bei Darlehensverträgen muss der Verbraucher dringend schriftlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Mögliche Fehler in der Belehrung können auch nicht mündlich in einem sog. Präsenzgeschäft aus dem Weg geräumt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden (Az.: XI ZR 381/16).
Mit anderen Worten: Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann fehlerhaft, wenn die Vertragsparteien bei der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig vor Ort waren und die Belehrung richtig erklärt wurde. Der Fehler lässt sich so nicht beheben. Der Verbraucher müsse zwingend korrekt und in Textform über sein Widerrufsrecht informiert werden, ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.08.2015 entschied das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg, dass die Kündigung eines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch die Bausparkasse nicht rechtmäßig ist, da die Vorschrift der Bausparkasse kein Kündigungsrecht einräume (AZ.: 10 C 1154/15).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Wie bereits in Artikeln zuvor geschildert, kündigten insbesondere Ende 2014 bzw. Anfang 2015 eine Vielzahl von Bausparkassen hochverzinsliche Altverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, da nach Ansicht der kündigenden Bausparkassen nach Ablauf von 10 ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Rechtsfragen Stellung genommen, die für die Rückabwicklung (§ 3 Abs. 1 HWiG in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) widerrufener Grundpfandkreditverträge bedeutsam sind.
Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000 (C-481/99) mit Urteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99; Pressemitteilung Nr. 37/2002) entschieden hat, können auch aufgrund einer Haustürsituation geschlossene Grundpfandkreditverträge grundsätzlich unbefristet widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist. In dem jetzigen Rechtsstreit verlangen die ... weiter lesen
Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt, dass auch bei nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen die Kreditinstitute noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet und damit selbst die Tür für einen erfolgreichen Widerruf weit aufgestoßen haben (Az.: XI ZR 434/15).
In Karlsruhe stand die Widerrufsbelehrung einer Sparkasse auf dem Prüfstand. Diese hatte im August 2010 ein Immobiliendarlehen vergeben, das 2013 von dem Verbraucher widerrufen wurde. In der Widerrufsbelehrung führte sie u.a. an, dass die Widerrufsfrist erst dann beginne, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten habe. Zu den Pflichtangaben führte sie drei Beispiele an. ... weiter lesen