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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an diesen Fonds, um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen. Daneben lockten auch angebliche Steuervorteile für die Anleger. Die Erwartungen der Anleger wurden jedoch in vielen Fällen schwer enttäuscht. Bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Die Steuerfahnder und Finanzämter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern wurden einerseits Schadenersatzansprüche zugesprochen und andererseits die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestätigt. Die Karlsruher Richter (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) urteilten damit eindeutig zum Vorteil der Anleger und bestätigen nahezu alle der in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Kunden. Der BGH verwies einige Verfahren zurück an die Instanzgerichte zur weiteren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser, in einer Vielzahl von Fällen, zu Lasten des britischen Lebensversicherers. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des geltend gemachten Schadenersatzes in jüngerer Vergangenheit bereits von verschiedenen Oberlandesgerichten Recht bekommen. Ob der britische Lebensversicherer nun die Befürchtung hat, dass weitere Anleger nach den ... weiter lesen
Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen. Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt. Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss. Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen. Der BGH hat diese Praxis in der Vergangenheit durch verschiedene Urteile in Bezug auf den Verkauf bestehender Eigentumswohnungen eingeschränkt (KSR hat hierüber berichtet). Bereits in seiner Entscheidung vom 11.06.2010 – V ZR 85/09 – hat der BGH ... weiter lesen
Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical ... weiter lesen
Anleger des insolventen Schiffsfonds HCI Hammonia Berolina können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollten sie aber nicht mehr auf die lange Bank schieben. Mögliche Forderungen können schon bald verjähren. Die Beteiligung an dem im Oktober 2006 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds Hammonia Berolina brachte den Anlegern nicht den erwünschten Erfolg. Doch am Jahresende erreichte die Anleger noch eine weitere Hiobsbotschaft: Am 6. Dezember eröffnete das Amtsgericht Reinbek das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 8 IN 235/16). Nun drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. ... weiter lesen
Die vermeintliche sichere Geldanlage bei der Agrofinanz GmbH könnte für die Anleger zum Bumerang werden. Das Amtsgericht Kleve hat am 4. Januar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az. 32 IN 95/15). Für die Anleger kann das hohe Verluste bedeuten. Über die Agrofinanz AG konnten sich Anleger an Kakao- bzw. Palmölplantagen in Ecuador beteiligen. Dabei sollten nicht nur ordentliche Renditen für die Anleger rausspringen, sondern es wurde ihren auch zugesichert, dass die Agrofinanz AG die sog. Plots am Ende der Laufzeit zu einem schon zuvor festgelegten Preis wieder zurückkaufen würde. Das hörte sich im Prinzip nach einer Geldanlage ohne ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um ein Insolvenzverfahren ihrer Schiffsfonds abzuwenden, soll die Hamburger Lloyd Fonds AG nun ihre wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Schiffsfonds in eine Auffanggesellschaft namens „Ocean 16“ ausgliedern wollen, heißt es. Aufgrund der Schifffahrtskrise soll es zahlreichen Schiffsfonds an den finanziellen Mitteln fehlen, um beispielsweise die Betriebskosten decken zu können. Die sich ebenfalls in dieser Situation befindlichen Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses Lloyd Fonds AG sollen jetzt durch das Finanzierungsmodell ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die aus Hamburg stammende Lloyd Fonds AG soll sich auf den Vertrieb und die Entwicklung von vorzugsweise geschlossene Fondbeteiligungen spezialisiert haben. Der LF 46 MT Green Point Fonds soll ferner vom Hamburger Investmenthaus aufgelegt worden sein. Doch nach neusten Erkenntnissen sollen nun einige Schifffonds des Hamburger Unternehmens aufgrund der Krise in der Schifffahrtsbranche schlechten Zeiten entgegensehen. Für einige Schiffe der Lloyd Fonds AG soll bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden sein. Einige ... weiter lesen
Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zur Frage der Haftung eines Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz Stellung genommen, der im Rahmen eines Kapitalanlagemodells vertragsgemäße Verwendung von Geldeinlagen der Anleger in Prüfberichten bestätigte, obwohl er die Mittelverwendung nicht hinreichend kontrolliert hatte. Die Kläger beteiligten sich in den Jahren 1994 und 1995 mit unterschiedlichen Geldbeträgen an einem Kapitalanlagemodell, bei dem den Anlegern Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts angeboten wurden. Gegenstand der Gesellschaften sollte die Kapitalanlage im US-Financial-Futures-Handel sein. Das Anlagemodell wurde von einer GmbH betrieben, die in Prospekten ... weiter lesen
Unangenehme Post haben aktuell viele Genussrechtsgläubiger der Infinus-Gruppe erhalten. Der Insolvenzverwalter verlangt in einem auf den ersten Blick durchaus sorgfältig begründeten Schreiben bislang erfolgte Zinszahlungen zurück. Er beruft sich dabei auf die Genussrechtsbedingungen und vertritt die Auffassung, die Ansprüche seien nicht entstanden. Damals seien lediglich „Scheingewinne“ ausgeschüttet worden, die nun der Insolvenzanfechtung unterlägen. Wir halten diese Anfechtung in vielen Fällen für unzulässig. Mit den Zinsen wurde nichts anderes als der vereinbarte Preis für die Überlassung des Genussrechtskapitals erbracht. Dabei muss man davon ausgehen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund eines mit Fehlern behafteten Prospektes des Medienfonds "VIP 4", soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadenersatz eröffnet worden sein. Anleger, die sich an dem Medienfonds "VIP 4" beteiligt haben, könnten aufgrund der Prospektfehler, nun Ansprüche gegen Banken oder gegen andere Vermittler zustehen. Die Ziele der Anlage in einen Medienfonds sollen, neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme, insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein. Diese Ziele seien ... weiter lesen