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Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht informiert haben.
Folge eines solchen Widerrufs ist, dass der Verbraucher sich von einem häufig hoch verzinsten Darlehen trennen kann. Er bleibt lediglich verpflichtet, das Darlehen nach dem Widerruf zurückzuzahlen, ist jedoch von ... weiter lesen
Der Vermittler von Kapitalanlagen darf nur den Bedürfnissen des Kunden entsprechende Anlagen empfehlen und ist an die von seinen Mitarbeitern abgegebenen unrichtigen Erklärungen gebunden
Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu
befassen:
Der Kläger und seine Ehefrau wollten den Erlös aus einem Immobilienverkauf gewinnbringend anlegen. Die Beklagte vermittelte den Eheleuten 1997 und dem klagenden Ehemann 1998 Beteiligungen an einem Unternehmen, das sich mit der Produktion und Vermarktung internationaler Filmprojekte befasst. Der Kläger verlangt die vollständige Rückzahlung der geleisteten Kapitalanlage abzüglich der in den Jahren 1999 – 2001 erfolgten Ausschüttungen. Das Landgericht ... weiter lesen
Die gute Nachricht zuerst: Von einem Totalverlust sind die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH weit entfernt. Die schlechte Nachricht: Hohe Verluste drohen ihnen nach wie vor. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters könnte es nach derzeitigem Stand eine Insolvenzquote von rund 35 Prozent geben.
Knapp 9000 Anleger, die etwa 350 Millionen Euro investiert haben, fürchten seit der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH um ihr Geld. Bei der Gläubigerversammlung am 18. Oktober in Hamburg gab es zumindest insofern die gute Nachricht, dass das investierte Geld nicht komplett verloren ist. Wie der Insolvenzverwalter ausführte, sei ein zügiger Verkauf des ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Verbraucher einen Darlehensvertrag widerrufen, greift der Widerruf nicht auch für eine gleichzeitig zu Tilgungszwecken abgeschlossene Kapitallebensversicherung. Denn es handelt sich nicht um ein sogenanntes verbundenes Geschäft, urteilte am Dienstag, 5. Mai 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 406/13).
Er wies damit eine Frau aus Niedersachsen ab. Sie hatte 2002 bei der Santander Bank ein Darlehen aufgenommen. Dies sollte zum Ende der Laufzeit auf einen Schlag durch eine gleichzeitig abgeschlossene „tilgungsersetzende Kapitallebensversicherung“ getilgt werden.
Ein solches Vertrags-Doppel ist insbesondere zur Immobilienfinanzierung verbreitet. Nach ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen
Noch nicht einmal fünf Jahre nach seiner Auflage ist der Schiffsfonds HCI MS JPO Leo in finanziellen Schwierigkeiten und benötigt frisches Kapital. Die Anleger sollen bis zum 8. April entscheiden, ob sie zu einer solchen Finanzspritze bereit sind. Anderenfalls soll ein Vorratsbeschluss für den Verkauf des Schiffes getroffen werden, wie „fonds professionell“ online berichtet.
Demnach benötigt die Fondsgesellschaft rund sechs Millionen US-Dollar Sanierungskapital. Von der finanzierenden Bank ist dieses Geld wohl nicht zu holen. Nun sollen die Anleger einspringen. Diese haben sich bislang mit 19,5 Millionen Euro an dem 2011 aufgelegten Schiffsfonds beteiligt. Bisher hat ihnen diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen
Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht Hannover (LG) soll dies mit Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 8 0 173/11) entschieden haben. Sollten Anleger während der Beratung zur Zeichnung ihrer Anlage nicht über "Kick-Backs" aufgeklärt worden sein, könnte diesen möglicherweise ein Anspruch auf Rückabwicklung der Anlage zustehen. Dies gelte wohl auch, wenn keine Bank, sondern eine Tochtergesellschaft beratend tätig geworden sei. Als Kick-Back-Zahlungen sollen Provisionen bezeichnet werden, welche Beratungsunternehmen für eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der offenen Immobilienfonds CS Euroreal blieb nach seiner Schließung zunächst im Mai 2010 für ein weiteres Jahr geschlossen. Die Wiedereröffnung des Fonds war zunächst zum 21. Mai 2012 geplant. Diese Entscheidung soll vom Credit Suisse Asset Management hinsichtlich der endgültigen Liquidation des Fonds getroffen worden sein. Immobilien die sich im Fondsvermögen des CS Euroreal befinden, sollen laut der Fondsgesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre veräußert werden. Bis zum Jahre 2017 soll die Abwicklung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 15.01.2013 (Az.: XI ZR 22/12) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine solche Interessenabwägung in vielen Fällen nicht von Nöten seien soll. Hier klagte eine GmbH gegen eine private Bank. Die GmbH hatte seit dem Jahr 2006 ein Girokonto bei der Beklagten, welches sie ausschließlich für ihren Warenhandel nutzte. In den Girovertrag wurden unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Banken 2002 einbezogen. Demnach sei eine Kündigung unter Einhaltung einer ... weiter lesen
Beim Abschluss von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wurden die Versicherungsnehmer nicht immer ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die Folge ist, dass diese Policen auch heute noch widerrufen werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherungen schon vorzeitig gekündigt und die Verbraucher den Rückkaufswert erhalten haben.
Für den Verbraucher ist der Widerspruch in der Regel finanziell wesentlich lukrativer als die Kündigung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch erhalten sie ihre geleisteten Prämien abzüglich eines Betrags für den gewährten Versicherungsschutz ... weiter lesen