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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Es mehren sich Meldungen, wonach die S&K Gruppe zusammen mit einem Partnerunternehmen eine Art Schneeballsystem entwickelt haben soll. Hierdurch sollen viele Anleger geschädigt worden sein. Experten gehen anscheinend davon aus, dass der Schaden im mehrstelligen Millionenbereich liegen könnte. Die Firma S&K ist eine Immobiliengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Der Verdacht des Betruges gegen die Gesellschaft soll sich in letzter Zeit verdichtet haben, sodass sich nunmehr die Staatsanwaltschaft ... weiter lesen
Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können. Ob diese ... weiter lesen
Anleger des Hansa Treuhand HT Twinfonds müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Nachdem bereits im Frühjahr über die Gesellschaft der MS HS Bach das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nun auch die Gesellschaft des Schwesterschiffs MS HS Bizet pleite. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 9. November eröffnet (Az.: 47 IN 87/16).
Nachdem nun beide Fondsschiffe insolvent sind, nimmt der Totalverlust für die Anleger immer realistischere Formen an. Sie konnten sich an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen. Allerdings ließen die Probleme nicht lange auf sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das OLG Hamm (Beschluss vom 03.01.2013, Az.: I-34 W 173/12) entschied zugunsten einer vermutlich nicht richtig aufgeklärten Anlegerin. Diese habe nach der Beratung eines selbständigen Finanzdienstleisters viel Geld in einen geschlossenen Leasingfonds investiert und verloren. Sie habe daraufhin 2012 eine Schadensersatzklage gegen den Finanzdienstleister erhoben und begehre dafür nun Prozesskostenhilfe. Letzterer machte die Einrede der Verjährung geltend, unter Bezugnahme auf die bereits 2004 durchgeführte ... weiter lesen
Rechtsschutz der Aktionäre gegen unrechtmäßiges, kompetenz-überschreitendes Handeln der Organe der Aktiengesellschaft bei der Ausübung des genehmigten Kapitals (Mangusta/Commerzbank I und II)
Der II. Zivilsenat hatte über die Revisionen einer Minderheitsaktionärin in zwei Klageverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit der Ausübung des genehmigten Kapitals durch deren Vorstand zu entscheiden.
Die Hauptversammlung der beklagten Bank hatte ihren Vorstand rechtswirksam ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital gegen Bar- und gegen Sacheinlagen bis zu bestimmten Höchstnennbeträgen zu erhöhen und dabei jeweils das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von diesen Ermächtigungen machte der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligungen gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select haben. Das soll das Landgericht München I entschieden haben. Oft sollen die Beteiligungen an dem Debi Select den Anlegern als absolut sichere Anlageform vermittelt worden sein. Den Anlegern soll teilweise sogar versichert worden sein, dass bei der Anlage in die Beteiligung wohl keine ... weiter lesen
Anleger des Schifffonds „MS Clara Schulte“ haben in den vergangenen Tagen beunruhigende Post erhalten. Die Treuhänderin, die Elbe Vermögenstreuhand, hat sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Fonds wirtschaftliche Probleme hat, welche nur durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere die Beteiligung der Anleger an einer freiwilligen Kapitalerhöhung gelöst werden könnten. Die Anleger werden gebeten ca. 10 % bezogen auf ihre ursprüngliche Investitionssumme zur Verfügung zu stellen.
Die Unsicherheit ist nun verständlicherweise groß, insbesondere da selbst bei einer entsprechenden Kapitalerhöhung eine wirtschaftliche Gesundung nicht garantiert erscheint und die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vorliegend erstmals in Sachen CMI zu entscheiden. Dies ging zu Lasten des englischen Lebensversicherers. In seinen Urteilen (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied er ähnlich wie bereits verschiedene Oberlandesgerichte und bestätige deren Urteile. Es bestünde eine Leistungsverpflichtung des Versicherers unabhängig von dem Wert der jeweiligen Versicherung, so die Entscheidung. Oftmals sollen Kunden von CMI bestimmte Auszahlungen versprochen worden sein. Diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die neue Regelung ist am 01.11.2012 in Kraft getreten. Nach § 34d WpHG müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen nun Gewähr dafür bieten, dass sie in bestimmten Unternehmensbereichen nur ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Hierzu zählt auch der Bereich der Anlageberatung. Zudem müssen die Bankberater und weitere aufsichtsrelevante Informationen, wie die Beschwerdezahl, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt werden. Eine Weiterleitung von Kundenbeschwerden ... weiter lesen
Nicht selten werden sie dabei Opfer unseriöser Anbieter, welche ihren Kunden Wohnungen überteuert verkaufen, gleichzeitig jedoch vorspiegeln, diese Wohnungen seien ihr Geld wert und könnten zu guten Konditionen vermietet werden. Regelmäßig werden Anlagevermittler bzw. Anlageberater mit der Vermittlung dieser Wohnungen und der Beratung von Interessenten durch den Verkäufer beauftragt, der sich bewusst im Hintergrund hält und dem von ihm betrauten Vermittler die Verhandlungen mit dem Interessenten überlässt. Hierfür streicht der Vermittler im Falle des erfolgreichen Geschäftsabschlusses satte Provisionen ein. Diese werden regelmäßig durch den Verkäufer auf den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich, laut BGH, aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Grunde solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Der Bundesgerichtshof bejahte eine Haftung der Investoren bzw. Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog, wenn auch die im Prinzip unbeschränkte Haftung letzterer durch den der Bank bekannten ... weiter lesen