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Die Schifffahrtskrise hat bislang schon zahlreiche Schiffsfonds und Flottenfonds auch anerkannter Emissionshäuser in die Insolvenz oder Sanierung gedrängt. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schwierigkeiten vieler dieser Schiffsfonds sollen insbesondere von den niedrigen Charterraten der Transportschiffe herrühren. Für die FHH 21 MS "Vega Tourmaline" und FHH 29 MS „Tampa Bay“- MS „Turtle Bay“ sollen Nachzahlungen von den Anlegern bereits geleistet worden sein. Auch die FHH 22 "MS Hamilton Strait" und FHH 24 "MS Hudson Strait" sowie 4 weitere ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 18.12.2012 (Az.: II ZR 259/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass erhaltene Steuervorteile aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht angerechnet werden, wenn die entsprechende Schadensersatzleistung versteuert werden müsse und dem Anleger die Vorteile so wieder genommen würden. Sei die Schadensersatzleistung beispielsweise als Rückfluss von Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu verstehen und somit zu versteuern, könnten Steuervorteile nur angerechnet ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement des SEB Immoinvest habe schon im Mai diesen Jahres bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung bekannt gegeben, dass erste Ausschüttungen im Juni erfolgen sollten. Es soll geplant gewesen sein, insgesamt 1,2 Milliarden Euro an die Anleger auszuschütten. An die meisten Anleger soll eine erste Ausschüttung in Höhe von 10,25 € pro Anteil erfolgt sein. Weitere halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger seien bis zur endgültigen Abwicklung am 30.04.2017 geplant. Jedoch herrscht bei vielen Anlegern ... weiter lesen
Die Pleite der Imtech Deutschland sorgte nicht nur für eine steilen Sinkflug der Aktie, sondern könnte auch den von Hannover Leasing aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds HL 203 Substanzwerte Deutschland 7 in die Bredouille bringen.
Der 2011 aufgelegte Fonds investierte in eine neugebaute Immobilie in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Flughafens. Das Investitionsvolumen liegt bei 62,5 Millionen Euro, rund 32 Millionen Euro stammen von den investierten Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro zzgl. Agio beteiligen konnten. Für die Anleger ließ sich die Beteiligung gut an. Denn die 16.000 Quadratmeter des Bürohauses sind mit einer Laufzeit von zehn Jahren voll vermietet. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Ein weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Sämtliche Immobilienfonds, deren Gelder für die Geschäfte der Frankfurter S&K-Gruppe bestimmt waren, sollen nun Insolvenz beantragt haben, heißt es. Die Aussichten der Anleger an ihr Geld zu kommen sollen deshalb auch weiterhin schlecht stehen. Bei den S&K-Fonds handelt es sich mitunter um geschlossene Immobilienfonds. Die Beteiligung an einem solchen geschlossenen Immobilienfonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Das bedeutet, Anleger haften als Unternehmer und müssen unter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Zweck der GbR war die ... weiter lesen
Hierbei handelt es sich um Lebensversicherungsverträge, welche der Versicherungsnehmer abschließt und in der Folge die Möglichkeit hat dem Vertragsschluss noch zu widersprechen und sich so von dem Lebensversicherungsvertrag wieder zu lösen. Solche Verträge wurden insbesondere in den Jahren 1994 bis 2007 geschlossen.
Der Bundesgerichtshof hatte im März 2012 dem EuGH im Wege des sog. Vorabentscheidungsverfahrens die Rechtsfrage vorgelegt, ob die damals gültige gesetzliche Widerspruchsregelung im deutschen Versicherungsvertragsgesetz mit einer Europäischen Richtlinie vereinbar ist.
Der EuGH hat nunmehr festgestellt, dass diese deutsche Regelung gegen europäisches Recht ... weiter lesen
Die Anleger stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Sollen die Containerschiffe „MS K-Water“ und „MS Aestatis“ des Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett verkauft werden, obwohl der Verkaufserlös der beiden Schiffe offenbar nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu bedienen? Es droht aber möglicherweise die Insolvenz, wenn es nicht zum Verkauf kommt. Die finanzierende Bank habe ein weiteres Engagement deutlich abgelehnt.
Entscheiden sich die Anleger zum Verkauf, würden vom Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett nur noch zwei Schiffe übrig bleiben. Nachdem das Containerschiff „MS Hoheriff“ bereits 2014 verkauft wurde, verblieben in dem 2007 aufgelegten ... weiter lesen
Verbraucher, die sich bei dem Traum vom Eigenheim „überhoben“ haben können ihre Hausbank in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 Banken zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen auferlegt, deren Verletzung eine Bank „teuer zu stehen“ kommen lassen kann.
Nunmehr ist die Bank zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet, an deren Ende es wahrscheinlich sein muss, dass der Verbraucher seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag vertragsgemäß nachkommen wird. Dabei hat die Bank die Kreditwürdigkeit auf der Grundlage notwendiger, ... weiter lesen
Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht informiert haben.
Folge eines solchen Widerrufs ist, dass der Verbraucher sich von einem häufig hoch verzinsten Darlehen trennen kann. Er bleibt lediglich verpflichtet, das Darlehen nach dem Widerruf zurückzuzahlen, ist jedoch von ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird.
Normalerweise erscheinen beim Verkauf einer Immobilie Käufer und Verkäufer bei dem Notar zur notariellen Beurkundung.
Alternativ wurde in den vergangenen Jahren nicht nur ein Notartermin, sondern zwei Notartermine zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vereinbart. Bei dem ersten der beiden Termine soll der Käufer ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages abgeben, welches der Verkäufer in einem zweiten Termin annimmt. Käufer und Verkäufer treffen beim Notar nicht aufeinander.
Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen ... weiter lesen