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Experten-Ratgeber
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Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Der CS Euroreal, ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist, soll nun endgültig abgewickelt werden, das habe das Credit Suisse Asset Management am 21.05.2012 bekannt gegeben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die ... weiter lesen
Der mittlerweile geschlossene db ImmoFlex der Deutsche Bank Tochter DWS reiht sich in eine Fülle offener Immobilienfonds ein, die ihre Anteilsscheinücknahme aussetzen mussten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Nun soll feststehen, dass der Dachfonds db Immoflex liquidiert und abgewickelt werden soll. Die betroffenen Anleger des DB Immoflex werden wohl über Jahre hinweg auf ihr Geld warten müssen. Mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten mit Wirkung zum 16. November 2012 soll den Anlegern nun die Möglichkeit gegeben werden, die Fondsbeteiligung zu kündigen. Damit ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Musterkläger im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG am 8. März 2017 bestimmt. Damit ist auch der Startschuss für VW-Aktionäre gefallen, sich noch zum Musterverfahren anzumelden. Die Anmeldung zum Musterverfahren muss innerhalb des nächsten sechs Monate bis zum 8. September erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Anmeldung zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden muss. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren erreichen die geschädigten VW-Aktionäre, die bisher aufgrund der Kursverluste nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch nicht gegen VW geklagt haben, dass ihre Ansprüche nicht verjähren ... weiter lesen
Anfang Dezember 2011 setzte die Cine Pictures Management GmbH die Anleger des Equity Pictures Medienfonds IV in Kenntnis darüber, dass Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Fondsgesellschaft erhoben worden sei. Vorgeworfen werde ihm Steuerhinterziehung zugunsten der Medienfondsanlage. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vor einigen Jahren galten Medienfonds noch als vielgelobtes Steuersparmodell. Equity Pictures legte insgesamt vier verschiedene Medienfonds auf, an denen sich tausende Anleger unter anderem mit dem ursprünglichen Ziel der Steuerersparnis beteiligten. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise scheint weiter unter den Dr. Peters Fonds zu wüten und dabei auch nicht den „Leo Glory“ zu verschonen. Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Der möglicherweise problematische Zustand der Fonds soll sich - wie häufig - auf niedrige Charterraten und Zahlungsrückstände der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Zweck der GbR war die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ein Auszahlungsabschlag als Bearbeitungsgebühr zulässig. Im Gegensatz zu regulären Bankdarlehen sei diese hier Teil der Förderbedingungen und von den Verbrauchern daher hinzunehmen, urteilte am Dienstag, 16. Februar 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 454/14, XI ZR 96/15 und weitere). Damit billigten die Karlsruher Richter auch einen weiteren Abschlag für die Möglichkeit, KfW-Darlehen vorzeitig zu tilgen. Für Verträge ab 11. Juni 2010 war dieser allerdings teilweise überhöht. Für reguläre Verbraucherdarlehen dürfen Banken keine laufzeitunabhängige ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die im Preisverzeichnis einer Bank enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung "Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten ..." gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstößt und unwirksam ist. Hingegen unterliegt die Klausel "Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten ..." nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Ein Verbraucherschutzverein hatte die Bank auf Unterlassung der Verwendung beider Klauseln verklagt. Das Oberlandesgericht hat die Klage gegen die Klausel für Scheckrückgaben abgewiesen und der Klage gegen die Klausel für Rücklastschriften ... weiter lesen
Achtung drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Der 2006 von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora ist insolvent. Da die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist greift, könnten Schadensersatzansprüche der Anleger schon bald verjährt sein. Mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro konnten sich die Anleger seit Mai 2006 an dem Schiffsfonds Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora, der damals noch unter dem Namen MS Matthias Claudius firmierte, beteiligen. Das investierte Geld sorgte allerdings nicht für die erhoffte Rendite. Ausschüttungen blieben fast gänzlich aus. Gute zehn Jahre nach der Auflage des Schiffsfonds ist er nun pleite. Das ... weiter lesen
Hierbei handelt es sich um Lebensversicherungsverträge, welche der Versicherungsnehmer abschließt und in der Folge die Möglichkeit hat dem Vertragsschluss noch zu widersprechen und sich so von dem Lebensversicherungsvertrag wieder zu lösen. Solche Verträge wurden insbesondere in den Jahren 1994 bis 2007 geschlossen. Der Bundesgerichtshof hatte im März 2012 dem EuGH im Wege des sog. Vorabentscheidungsverfahrens die Rechtsfrage vorgelegt, ob die damals gültige gesetzliche Widerspruchsregelung im deutschen Versicherungsvertragsgesetz mit einer Europäischen Richtlinie vereinbar ist. Der EuGH hat nunmehr festgestellt, dass diese deutsche Regelung gegen europäisches Recht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der vorliegende Fall (Az. 1 O 541/11), Urteil des Landgerichts Aachen vom 24.05.2012, soll sich insbesondere auf den dem Anleger entstandenen so genannten Steuerschaden bezogen haben. Medienfonds sollen den Anlegern oft von Finanzdienstleistungsinstituten als Steuersparmodell anempfohlen worden sein. Dies rühre daher, dass die Fonds zu Beginn hohe Verluste erwirtschaften sollten, die sich dann für die Anleger steuermindernd auswirken könnten. Um diese Wirkung noch zu verstärken, sollen viele dieser Beteiligungen darlehensfinanziert worden sein. In ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mittlerweile müssten Kundenbeschwerden, welche bei Finanzinstituten über Anlageberater eingehen, wohl der Finanzaufsicht gemeldet werden. Außerdem müssten Bankberater sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Dies soll in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch gesetzlich normiert worden sein. Zweck der Änderung des WpHG ist eine Verstärkung des Anlegerschutzes sowie eine Gewährleistung der stärkeren Kontrolle von ... weiter lesen