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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Rechtsstreitigkeiten bezüglich nicht rentabler Fondsbeteiligungen werden in aller Regel vor Gericht ausgetragen. Oftmals handelt es sich um falsch beratene Anleger, die ihre Rechte von Fondsgesellschaften geltend machen wollen. Nun sollen erst kürzlich die Rollen vertauscht worden sein, denn eine Fondsgesellschaft brachte nun einen Anleger vor Gericht. In einem dem BGH vorliegenden Fall vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) soll eine Fondsgesellschaft allem Anschein nach eben zur Wiederbelebung des betroffenen Fonds eine ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom 08.05.2013 – IV ZR 84/12 – die von vielen Rechtsschutzversicherungen in ihren Versicherungsbedingungen verwendete Klausel, wonach Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" nicht bestehe, für unwirksam erklärt.
Der BGH folgt damit verschiedenen Oberlandesgerichten, welche bereits die Klausel wegen mangelnder Transparenz ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anscheinend sollen nun auch die Anleger des "Ownership Tonnage III" von der Schifffahrtkrise betroffen sein. Der Schiffsfonds sei im Jahr 2005 in Umlauf gebracht worden. Dieser soll die Beteiligung an bis zu 5 Schiffen beinhalten, namentlich die "MS Elbmarsch", die "MS Elbcarrier", die "MS Elbdeich", die "MS Elbinsel" und die "MS Elbfeeder". Bereits im Jahr 2010 soll es Anzeichen für erste Probleme gegeben haben. Die Anleger hätten rund 1 Mio. Euro zur Sanierung beigetragen, heißt es. Dieses Vorhaben könnte sich nun jedoch als nicht ausreichend ... weiter lesen
Geschlossene Fondsanlagen wie Immobilienfonds, Medienfonds, Filmfonds oder auch Schifffonds beschäftigen seit Jahren die deutschen Gerichte. Anleger beklagen das Ausbleiben von versprochenen Ausschüttungen und die Inanspruchnahme durch den Fonds finanzierende Banken sowie Nachschussaufforderungen der Fondsverwaltung bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft selbst. Nicht selten ist die bei Beitritt noch in den höchsten Tönen gelobte Beteiligung trotz rosigster Versprechungen provisionsorientierter Anlagevermittler und Anlageberater nichts mehr wert.
Sind geschädigte Anleger vor dem Beitritt zu einem solchen geschlossenen Fonds von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unzureichend beraten oder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. € wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem CS Euroreal soll das Management, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds Stratego Grund (WKN: A0ERSF; ISIN: DE000A0ERSF5) investiert in offene Immobilienfonds. Davon sollen sich derzeit mehrere in der Liquidation befinden. Die Fondsgesellschaft hatte 2012 verkündet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine des Stratego Grund ausgesetzt werden sollte. Anfang 2013 wurden die Anleger nun darüber informiert, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme bis auf weiteres beibehalten werde. Grund dafür sei, dass sich die Liquiditätslage des Fonds bisher ... weiter lesen
Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit Totalverlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com rät: Mit Datum vom 02. Mai 2012 haben mit der MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG nun zwei weitere große Fonds Insolvenz angemeldet. Auch der GHF Schiffsfonds MS „Euro Strom“ soll Insolvenz angemeldet haben. Damit könnte den Anlegern dieses Fonds nicht nur ein Ausschüttungsstopp, sondern auch eine Rückzahlung bereits früher geleisteter ... weiter lesen
Unangenehme Post haben aktuell viele Genussrechtsgläubiger der Infinus-Gruppe erhalten. Der Insolvenzverwalter verlangt in einem auf den ersten Blick durchaus sorgfältig begründeten Schreiben bislang erfolgte Zinszahlungen zurück. Er beruft sich dabei auf die Genussrechtsbedingungen und vertritt die Auffassung, die Ansprüche seien nicht entstanden. Damals seien lediglich „Scheingewinne“ ausgeschüttet worden, die nun der Insolvenzanfechtung unterlägen.
Wir halten diese Anfechtung in vielen Fällen für unzulässig. Mit den Zinsen wurde nichts anderes als der vereinbarte Preis für die Überlassung des Genussrechtskapitals erbracht. Dabei muss man davon ausgehen, ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Banken und Sparkassen dürfen das Widerrufsrecht der Kunden für Verbraucher- und Immobilienkredite nicht beschränken. Eine Geschäftsklausel, die Kunden die Aufrechnung mit sich aus einem Widerruf ergebenden Forderungen verbietet, ist daher unwirksam, urteilte am Dienstag, 20. März 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 309/16).
Bei gegenseitigen Forderungen von Geschäftspartnern kommt es häufig vor, dass eine Seite „aufrechnet“, indem sie eigene Zahlungen um ihre Gegenforderungen mindert. Die hier streitige Geschäftsklausel der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ließ eine solche Aufrechnung durch den Kunden allerdings nur insoweit zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Erwartungen vieler Anleger von Lloyd Fonds sollen in der Vergangenheit enttäuscht worden sein. Einige Fonds seien insolvent und erhoffte Ausschüttungen seien nicht immer gezahlt worden, heißt es. Insbesondere soll es bei mehreren Fonds zu einer Überschreitung der sogenannten Loan-to-Value- oder 105%-Klausel gekommen sein. Zahlreiche Schifffonds scheinen die Anschaffung eines Schiffs nicht allein mithilfe des Geldes der Anleger finanzieren zu können, sondern zusätzlich Kredite bei Banken ... weiter lesen
Rechtsschutz der Aktionäre gegen unrechtmäßiges, kompetenz-überschreitendes Handeln der Organe der Aktiengesellschaft bei der Ausübung des genehmigten Kapitals (Mangusta/Commerzbank I und II)
Der II. Zivilsenat hatte über die Revisionen einer Minderheitsaktionärin in zwei Klageverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit der Ausübung des genehmigten Kapitals durch deren Vorstand zu entscheiden.
Die Hauptversammlung der beklagten Bank hatte ihren Vorstand rechtswirksam ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital gegen Bar- und gegen Sacheinlagen bis zu bestimmten Höchstnennbeträgen zu erhöhen und dabei jeweils das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von diesen Ermächtigungen machte der ... weiter lesen