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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rückforderung der geleisteten Ausschüttungen durch die Gesellschaft in den vergangenen Jahren, soll es auch weiterhin keine guten Nachrichten von dem Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 126 für die Anleger geben. Es soll sogar ein Kapitalschnitt mit Kapitalerhöhung durchgeführt worden sein. Trotz dieser Sanierungsmaßnahmen werden jedoch angeblich auch zukünftig keine Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Die Probleme der Fonds sollen hauptsächlich aus der Schifffahrtskrise ... weiter lesen
Die P&R-Insolvenzverwalter haben nun vor kurzem mit zwei Pressemitteilungen über den aktuellen Sachstand informiert. So wurde mitgeteilt, dass nun auch die beiden anderen deutschen P&R-Gesellschaften, die P&R Transport-Container GmbH und die P&R AG, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben.
Gleichzeitig rufen die Insolvenzverwalte die Anleger zur Ruhe auf. Sie weisen darauf hin, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis sie sich einen hinreichenden Überblick verschafft haben werden. Daher ist auch in den nächsten Wochen und Monaten nicht zu erwarten, dass die Anleger die Möglichkeit haben werden, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Insofern ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch im Jahr 2013 sollen Anleger von Schiffsfonds wieder schlechte Nachrichten drohen. Eine Erholung der Schiffsfonds soll auch im kommenden Jahr nicht in Sicht sein. Die Schwierigkeiten der Schiffsfonds sollen aus den niedrigen Charter- bzw. Frachtraten resultieren. Diese niedrigen Charter- bzw. Frachtraten sollen sich aus einer Überkapazität von Frachtschiffen ergeben. Es bestehe ein Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage. Die geringe Nachfrage soll vor allem in der europäischen Schuldenkrise ihre Wurzeln haben. Auf eine Besserung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: So solle eine Haftung auch fpr solche Verbindlichkeiten bestehen die bereits vor dem Eintritt des Anlegers in die Gesellschaft begründet worden sind. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Im vorliegenden Fall war Zweck der GbR die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Prinzipiell solle sich die Haftung nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten, so der BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10). Aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung könnten sich jedoch Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben. Zweck der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts und deren anschließende Verwaltung. Die Gründungsgesellschafter hatten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Abhängig von dem negativen oder positiven Ausfall des Unterschiedsbetrages müssen Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen. Unabhängig von dem Ergebnis ist der Anleger gezwungen, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Unter dem Unterschiedsbetrag versteh man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Investitionen im Ausland scheinen auch in der Bankenbranche weiter zuzunehmen. Der meist branchenfremde Anleger ist dabei für jeden fachlichen Rat dankbar. Häufig wird daher auf die Veröffentlichungen sogenannter Ratingagenturen vertraut, welche die Bonität der Banken bewerten. Erwiesen sich diese Bewertungen nachträglich möglicherweise als unzutreffend, verloren viele deutsche Anleger, die auf sie vertrauten, ihr Kapital. Bisher war fraglich, ob die ausländischen Agenturen in diesen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Das Fondsmanagement ... weiter lesen
Jährlich werden Tausende Opfer sog. Schrottimmobilien. Sie erwerben Eigentumswohnungen, die ihnen zum Zwecke der Altersvorsorge als Kapitalanlage sowie als Steuersparmöglichkeit angeboten werden. Gleichzeitig wird die passende Finanzierung mit vermittelt und der Vermittler sichert zu, sich um alles Weitere zu kümmern.
Früher oder später nach dem Notartermin, der nicht selten in fragwürdigen Massenbeurkundungen am späten Abend oder sehr kurzfristig durch den Vermittler organisiert stattfindet, und der Unterschrift unter den Darlehensvertrag kommt das böse Erwachen. Es stellt sich heraus, dass der Wert der Wohnung, welche häufig vor dem Kauf aus fadenscheinigen Gründen nicht ... weiter lesen
Befeuert von der medialen Berichterstattung lassen immer mehr Verbraucher ihre Darlehensverträge und die dazugehörigen Widerrufsbelehrungen prüfen, um die Möglichkeit ggf. wahrnehmen zu können, sich vorzeitig von hoch- oder höherverzinsten Darlehen zu lösen.
Grundsätzlich kann ein Darlehensnehmer nur innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist seine, auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen.
Dies gilt jedoch nur, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, so kommt auch nach Ablauf der Widerrufsfrist ein Widerruf noch in Betracht. Insbesondere kann sich eine Bank in der Regel nicht auf die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser in einer Vielzahl von Fällen anlegerfreundlich. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Anleger scheinen im Moment von CMI Fragebögen zu erhalten, welche sie zur Beantwortung von scheinbar harmlosen Fragen auffordern sollen. Ob dies auf einer Befürchtung des britischen Lebensversicherers ... weiter lesen
Kreditvermittlung, Wettbewerbsrecht:
Verwendung einer "0190"-Nummer im Zusammenhang mit der Werbung für eine Kreditvermittlung
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 29.07.2003, Az: 3 U 1225/03
1. Entstehen dem Kunden bereits für die Kontaktaufnahme mit einem Kreditvermittler Gebühren, da dieser dafür eine Telefonmehrwertdienstnummer (sog. "0190"-Nummer) verwendet, so verstößt der Kreditvermittler gegen die §§ 655c, 655d BGB, wonach eine Vergütung für Kreditvermittlung nur im Erfolgsfall geschuldet wird.
2. Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Vorschriften ist dann auch wettbewerbswidrig, wenn die Übertretung bewusst und planmäßig zum Mittel des Wettbewerbs gemacht wird, um einen sachlich nicht ... weiter lesen