Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Neuss zum Schwerpunkt „Bankrecht / Kapitalmarktrecht“:
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mittlerweile müssten Kundenbeschwerden, welche bei Finanzinstituten über Anlageberater eingehen, wohl der Finanzaufsicht gemeldet werden. Außerdem müssten Bankberater sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Dies soll in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch gesetzlich normiert worden sein. Zweck der Änderung des WpHG ist eine Verstärkung des Anlegerschutzes sowie eine Gewährleistung der stärkeren Kontrolle von ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14 – hat der BGH Banken bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung Schranken gesetzt. Er hat eine von Bankenseite verwendete Regelung als mit dem Gesetz unvereinbar bezeichnet, mit welcher die beklagte Sparkasse zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt wissen wollte, sofern der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 490 Abs.2 Satz 1 BGB Gebrauch macht.
Dagegen sei, so der BGH, bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Darlehensvertrages ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erklären: Gegen die Prospektverantwortliche, die "Debi Select Flex Fonds GbR" soll nun von dem Gericht ein erstes Prospekthaftungsurteil erlassen worden sein. Die Debi Select Verwaltungs-GmbH und deren Prospektverantwortliche sollen zur Rückabwicklung sämtlicher Beteiligungen verurteilt worden sein. Damit müsse die Beklagte den Anlegern zunächst sämtliche Einlagen zurückerstatten. Außerdem sollen die Anleger von sämtlichen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freigestellt werden. Das Urteil soll mit der Begründung ergangen sein, dass bei ... weiter lesen
Die Anleger der beiden Flottenfonds sollen durch Nachschusszahlungen zur Sanierung beitragen. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Möglicherweise sollen nun die Schiffsfondsanleger der beiden in Seenot geratenen Flottenfonds zu deren Sanierung mit Hilfe von „freiwilligen“ Nachschusszahlungen beitragen. Der MPC Reefer Flottenfonds 1, zu welchem zahlreiche Kühlschiffe zählen, sollen insbesondere mit den aufkommenden Wechselkursschwankungen sowie hohen Reparatur- und Instandhaltungskosten zu kämpfen haben. Am Ende des Sommers 2012 sollen die Anleger des MPC Capital ... weiter lesen
„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet.“ Mit diesen klaren Worten hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 den spekulativen und riskanten Charakter von Schiffsfonds herausgestellt (Az.: 7 O 236/13).
Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage oder auch als Baustein zur Altersvorsorge dargestellt. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch in vielen Fällen ganz anders ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 U 118/14) hat in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, betreuten Rechtsstreit die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG zum Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds „MPC Rendite Fonds Leben-Plus V“ verurteilt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist anders als noch das Landgericht Frankfurt am Main zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anleger im vorliegenden Fall nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist, da ihm nicht erläutert worden ist, dass die Dresdner ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Zahlen Verbraucher vorzeitig ein Immobiliendarlehen zurück, darf die Bank für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung verlangen, muss dabei aber sogenannte Sondertilgungsrechte des Kunden voll einbeziehen. Sehen Formularklauseln in Darlehensverträgen vor, dass zukünftige Sondertilgungsrechte nicht im vollen Umfang zu berücksichtigen sind, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers dar, urteilte am Dienstag, 19. Januar 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/14). Der XI.-BGH-Zivilsenat gab damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht.
Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer die Sparkasse Aurich-Norden auf Unterlassung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Lange Zeit schien es so, als könnten die acht Einschiffgesellschaften der Reederei Hansa Mare den anhaltenden Schwierigkeiten in der Schifffahrt trotzen. Erste Anzeichen, dass die Krise aber doch nicht ganz spurlos am Containerschiff MS Hammonia Balticum vorüber gehen würde, gab es dann im Jahr 2009. Damals sollen die finanzierenden Banken von den Anlegern gefordert haben, weiteres Kapital "nachzuschießen". Doch auch die Finanzspritze kann den Frachter nun offensichtlich nicht vor dem drohenden Untergang ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 30.12.2011 - Kap 1/07 -) hat zu Gunsten vieler Anleger festgestellt, dass der für den Medienfond VIP 4 herausgegebene Prospekt teilweise unvollständig, irreführend und unrichtig sein soll und machte dafür sowohl die UniCreditbank als auch die Fondsinitiatoren verantwortlich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der am 26.03.2004 durch die VIP Vermögensberatung München GmbH veröffentlichte Prospekt für die Beteiligung am Film & Entertainment Medienfonds VIP 4 GmbH & Co KG, der den Anlegern eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 15.01.2013 (Az.: XI ZR 22/12) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine solche Interessenabwägung in vielen Fällen nicht von Nöten seien soll. Hier klagte eine GmbH gegen eine private Bank. Die GmbH hatte seit dem Jahr 2006 ein Girokonto bei der Beklagten, welches sie ausschließlich für ihren Warenhandel nutzte. In den Girovertrag wurden unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Banken 2002 einbezogen. Demnach sei eine Kündigung unter Einhaltung einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Richter in Karlsruhe bejahten am 23.04.2012 (AZ II ZR 75/10) eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter einigen Einschränkungen: Wenn eine im Prospekt prognostizierte Entwicklung nicht eintrete, dann sei dies nur dann ein haftungsbegründender Prospektfehler, wenn die Prognose nicht durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und – aus ex ante-Sicht – nicht vertretbar sei. So stellt der BGH klar, dass der Herausgeber eines Prospekts keine tatsächliche Gewähr für den Eintritt der prognostizierten ... weiter lesen
Beim Abschluss von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wurden die Versicherungsnehmer nicht immer ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die Folge ist, dass diese Policen auch heute noch widerrufen werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherungen schon vorzeitig gekündigt und die Verbraucher den Rückkaufswert erhalten haben.
Für den Verbraucher ist der Widerspruch in der Regel finanziell wesentlich lukrativer als die Kündigung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch erhalten sie ihre geleisteten Prämien abzüglich eines Betrags für den gewährten Versicherungsschutz ... weiter lesen